Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement beschäftigte sich am 16.06.2010 in seiner 5. Sitzung auch mit den Vorschlägen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) e.V. zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts. Handlungsbedarf sieht der DV in seinen Empfehlungen unter anderem bei der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements als Eigenmittel. Dadurch sollen gemeinnützige Organisationen besser in die Lage versetzt werden, die für eine öffentliche Finanzierung notwendige Eigenleistung auch durch ehrenamtliche Arbeit erbringen zu können. Ferner empfiehlt der DV der Bundesregierung, den Vereinen und Stiftungen bessere Anreize für das Einwerben von Spenden zu geben und diese nicht – wie bei der Fehlbetragsfinanzierung – von öffentlichen Zuwendungen abzuziehen. Aus dem Kreis der Abgeordneten wurde in Richtung der anwesenden Vertreter aus den Ministerialverwaltungen kritisiert, dass eine Modernisierung des Zuwendungsrechts bereits seit vielen Jahren ein Thema sei. Da es nicht an konkreten Vorschlägen fehle, mangele es offenbar am Willen zur Reform. In der nächsten Sitzung des Unterausschusses am 07.07.2010 wird Staatssekretär Josef Hecken aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über den Stand der geplanten nationalen Engagementstrategie berichten. Die Sitzungsprotokolle werden auf den Internetseiten des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement eingestellt.
Unterausschuss diskutiert über Zuwendungsrecht
, Ausgabe 102 Juni 2010, Recht & Politik