Unterausschuss, Fachgespräch: Engagement ins Grundgesetz

Bürgerschaftliches Engagement findet verfassungsrechtlich im Niemandsland statt: Das legte der Verfassungsrechtler Martin Nettesheim am 15. März 2023 im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des deutschen Bundestags dar. Für das Gemeinwohl werde politisch und rechtlich der Staat verantwortlich gemacht, was einerseits die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rolle als Wähler reduziere, während der Staat Entlastung brauche. Nettesheim schlug vor, eine Bestimmung zum bürgerschaftlichen Engagement in das Grundgesetz aufzunehmen, die die Erwartung an die Bürgerinnen und Bürger ausdrücke, mit ihrem Einsatz für das Gemeinwohl etwas eine funktionierende Staatlichkeit zu tun. Die Politikwissenschaftlerin Annette Zimmer von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster forderte, dass der Staat bürgerschaftliches Engagement als Raum bürgerlicher Selbstorganisation schützt. Die Experten kamen neben anderen bei einem Fachgespräch zur Verortung des bürgerschaftlichen Engagements zwischen Gesellschaft und Staat zu Wort, das im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie des Bundes stattfand.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW11-PA-BUERGERSCHAFTL-ENGAGEMENT-FACHGESPRAECH-937380

, Ausgabe 242 März 2023, Recht & Politik