Große Unternehmen in Frankreich müssen künftig die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte auch in ihren Lieferketten übernehmen und im Falle von Verletzungen ihrer Sorgfaltspflichten finanziell gegenüber den Geschädigten haften. Dieses weltweit bislang einmalige Gesetz betrifft rund 120 Unternehmen – französische Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und ausländische Konzerne mit mehr als 10.000 Beschäftigten. Es wurde im Februar 2017 verabschiedet und ist im März 2017 im Grundsatz vom französischen Verfassungsgericht bestätigt worden. Das Gericht strich allerdings Bußgelder von bis zu 30 Millionen Euro aus dem Gesetz, mit dem Argument, dass das Gesetz in diesem Punkt zu unbestimmt gefasst sei.
Frankreich: Unternehmen haften für Menschenrechte
, Ausgabe 176 März 2017