Urteil: Mildere Maßstäbe für Deutsche Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) muss bei ihren Tatsachenbehauptungen nicht die gleiche Sorgfalt walten lassen wie journalistische Medien, und anders als die Stiftung Warentest ist sie nicht zu Neutralität und Objektivität verpflichtet. Diese Auffassung im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Februar 2017 (AZ 15 U 28/14) hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss vom 9. Januar 2018 (VI ZR 74/17) bestätigt, in dem er letztinstanzlich eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abwies. In dem jahrelangen Rechtsstreit ging es darum, ob die DUH den Herstellern biologisch abbaubarer Tüten Schadenersatz in Höhe von knapp 2,7 Millionen Euro zahlen muss – sie hatte die Kompostierbarkeit der Tüten bestritten.

www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/plastiktuetenhersteller-scheitert-vor-bundesgerichtshof/

www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kampagne-der-duh-die-methoden-der-deutschen-umwelthilfe-im-kampf-gegen-eine-biotasche/21071502.html

Ausgabe 187 März 2018
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