Gemeinnützige Tierschutzverbände sollen nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion ein Verbandsklagerecht bekommen. Die SPD erhofft sich davon eine effektivere Durchsetzung der Regelungen des Tierschutzgesetzes. Der Antrag (Drucksache 17/13477) wurde in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2013 in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ein Verbandsklagerecht ermöglicht es, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen von Behörden einlegen zu können, ohne dass eigene Rechte verletzt sein müssen. Um als klagebefugter Verband anerkannt werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Über den Antrag soll dann das Bundesamt für Justiz entscheiden.
SPD-Bundestagsfraktion: Verbandsklagerecht für Tierschutz
, Ausgabe 134 Mai 2013, Recht & Politik