Verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen des Finanzministeriums

Als verbindlich regelt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Absatz 1 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV). Mit Schreiben vom 17.06.2011 an die Oberste Finanzbehörden der Länder gibt das BMF Zuwendungsempfängern zudem Hinweise, wie man Bestätigungen anhand der Vorlage erstellt.

, Ausgabe 114 Juli 2011, Recht & Politik