Als verbindlich regelt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Absatz 1 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV). Mit Schreiben vom 17.06.2011 an die Oberste Finanzbehörden der Länder gibt das BMF Zuwendungsempfängern zudem Hinweise, wie man Bestätigungen anhand der Vorlage erstellt.
Verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen des Finanzministeriums
, Ausgabe 114 Juli 2011, Recht & Politik