Verbraucherschützer kritisieren Datenakquise per 1-Cent-Überweisung

Auf ihrem Kontoauszug finden anonyme oder ehemalige Spender gelegentlich eine 1-Cent-Überweisung der Hilfsorganisation, für die sie Geld gegeben haben. Unter Angabe einer Telefonnummer bittet die Organisation den Empfänger darum, ihr seine Adressdaten zukommen zu lassen, um eine Spendenquittung ausstellen zu können. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. vermutet hinter der Praxis der 1-Cent-Überweisung jedoch vor allem ein werbliches beziehungsweise finanzielles Interesse und warnte am 14.07.2011 die Öffentlichkeit vor dem „dreisten Vorgehen“ der Nonprofit-Organisationen (NPOs). Der Deutsche Fundraising Verband e.V. verteidigt die Praxis der Hilfsorganisationen: „Die 1-Cent-Überweisungen sind eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten mit dem Spender in Kontakt zu kommen“, so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Matthias Buntrock, am 15.07.2011. Allerdings appelliert der Verband an die NPOs, ihre Vorgehensweise transparent zu gestalten und sich etwa offen als Absender zu erkennen zu geben.

, Ausgabe 114 Juli 2011
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