Am 06.04.2010 reichte die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZHH) beim Landgericht Heilbronn eine Klage gegen den Discounter Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Das Unternehmen habe in einem Werbeprospekt aus dem Januar 2010 behauptet, sich weltweit für faire Arbeitsbedingungen einzusetzen. Der Discounter weise zudem öffentlich auf seine Mitgliedschaft im Unternehmensnetzwerk Business Social Compliance Initiative (BSCI) hin und erwecke so den Eindruck, Sozialstandards in seiner Lieferkette umgesetzt zu haben. Die Klage, die mit Kritik auch an der intransparenten Arbeit von BSCI einher ging, wurde von der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) unterstützt. In einer am 08.04.2010 veröffentlichten Begleitpublikation zur Klage listet CCC zahlreiche Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten von Lidl in Bangladesh auf, darunter überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen oder das Verhindern von Gewerkschaftsbildung. Das Unternehmen täusche die Verbraucher mit “Social Washing” über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen bei seinen Zulieferern, so VZHH und CCC. Als Reaktion auf die Klage unterzeichnete die Handelskette am 14.04.2010 eine Unterlassungserklärung, der zufolge sie künftig nicht mehr behaupten darf, die in ihrem Sortiment geführten Textilien kämen aus fairer Produktion.
Verbraucherzentrale Hamburg bewegt Lidl zu Unterlassungserklärung
, Ausgabe 100 April 2010