Vereine: Haftungsrisiko geringer, Anmeldung leichter

Der Bundestag hat am 02.07.2009 das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereins- bzw. Stiftungsvorständen verabschiedet. Danach haften Vorstände künftig nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn sie unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten. Außerdem hat der Bundestag am gleichen Tag mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister die bürokratischen Hürden zur Anmeldung eines Vereins gesenkt.

, Ausgabe 92 Juli 2009, Recht & Politik