Vereine, Stiftungen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen künftig möglich

Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen (Drucksache 20/2532). Künftig dürfen Vereine und auch Stiftungen hybride Mitgliederversammlungen durchführen, bei denen die Mitglieder sowohl in Präsenz als auch virtuell teilnehmen. Die Mitgliederversammlung kann auch entscheiden, dass rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können. Das Gesetz ist mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Stimmen der CDU/CSU und Die Linke verabschiedet worden. Die CDU/CSU kritisierte in der einstündigen Aussprache, die der Abstimmung voranging, dass nicht direkt auch rein virtuelle Versammlungen ermöglicht worden sind. Aus der Regierungskoalition hieß es, man wolle Gewichtsverschiebungen zwischen Vorstand und Mitgliedern vorbeugen. Der Entwurf war vom Bundesrat vorgelegt worden und ist nun mit der vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderung (Drucksache 20/5585) angenommen worden.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2022/KW50-PA-RECHT-MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN-925646
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/025/2002532.PDF
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/055/2005585.PDF

, Ausgabe 241 Februar 2023, Recht & Politik