Vereinen droht Mehrwertsteuerbelastung durch BFH-Urteil

Auf Angebote von gemeinnützigen Sportvereinen an ihre Mitglieder könnten künftig 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem neuen Grundsatzurteil (Aktenzeichen V R 48/20) das am 21. April 2022 veröffentlicht wurde, seine bisherige Rechtsprechung geändert. In dem konkreten Fall ging es um einen Golfclub, der neben dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag noch zusätzliche Gebühren für die Benutzung des Platzes oder das Ausleihen von Sportgerät erhoben hat. Darauf hat das örtliche Finanzamt Umsatzsteuer berechnet. Dagegen hat der Sportverein geklagt und zunächst Recht bekommen. Das Urteil des Finanzgerichtes München wird jedoch mit dem BFH-Urteil jetzt aufgehoben. Gerichte können damit in Zukunft die Leistungen von Sportvereinen an ihre Mitglieder als umsatzsteuerpflichtig einstufen.

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, Ausgabe 233 Mai 2022, Recht & Politik