Vereinfachtes Nachweisverfahren für Spenden

Wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 21.01.2010 mitteilte, plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein vereinfachtes Nachweisverfahren für Spenden auf Sonderkonten und an anerkannte Hilfsorganisationen. Damit soll die hohe Spendenbereitschaft nach der Katastrophe in Haiti unterstützt werden. Sobald die Regelung in Kraft tritt, können Spenden in jeder Höhe durch einen Bareinzahlungsbeleg oder einen Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Die sonst ab einer Spendenhöhe von mehr als 200 Euro notwendige Zuwendungsbestätigung der gemeinnützigen Empfängerorganisation ist im Rahmen dieser Ausnahmeregelung nicht erforderlich.

, Ausgabe 97 Januar 2010, Recht & Politik