Bundestag: Vereinsrecht verschärft

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition am 19. Januar 2017 das Vereinsgesetz geändert, um konsequenter gegen kriminelle Rockerbanden vorzugehen. Danach ist es jetzt möglich, allen Mitgliedern eines Clubs das Tragen des Vereinsabzeichens auf der sogenannten Kutte zu verbieten, wenn eine einzelne Abteilung des Vereins (Chapter) aufgrund von Straftaten verboten wurde. Die Gesetzesänderung erleichtert das generelle Verbot von Symbolen krimineller oder verfassungsfeindlicher Vereine.

, Ausgabe 174 Januar 2017, Recht & Politik