Vereinsregisterinformationen kostenfrei zugänglich

Informationen und Dokumente aus dem Vereinsregister sind seit 1. August 2022 kostenfrei und ohne vorherige Registrierung öffentlich zugänglich, denn das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist in Kraft getreten. Dies betrifft auch Inhalte aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Den Zugang zu den Angaben ermöglicht das gemeinsame Registerportal der Länder.

Informationen über Stiftungen werden mit Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters zum 1. Januar 2026 öffentlich zugänglich sein. Das Stiftungsregister ersetzt dann die von den Landesstiftungsbehörden geführten Stiftungsverzeichnisse (bürgerAktiv berichtete in  Ausgabe 223 Juni 2021).

WWW.BMJ.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2022/0729_DIREG_DIRUG.HTML
WWW.HANDELSREGISTER.DE/RP_WEB/WELCOME.XHTML

, Ausgabe 236 August 2022, Recht & Politik