Verfassungsgericht lehnt AfD-Beschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mit der von der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung eingereichten Verfassungsbeschwerde befassen, dass sie keine staatlichen Fördermittel bekommt (bürgerAktiv berichtete). Das gab das Gericht am 29. Mai 2019 bekannt. Die Beschwerde sei unzulässig, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei und weil die Stiftung keine Befugnis habe, sich über das Haushaltsgesetz und die Beschlüsse des Haushaltausschusses des Bundestags zu beschweren. Eine weitere Entscheidung in einem von der AfD beantragten Organstreitverfahren stehe noch aus.

www.bundesverfassungsgericht.de/…

Ausgabe 200 Mai 2019, Recht & Politik
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