Verlagerung ins Kanzleramt: Bundesregierung ordnet Engagementpolitik neu

Die Bundesregierung verlagert einige, aber nicht alle Zuständigkeiten für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in das Bundeskanzleramt. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15. Oktober 2025 hervor (BT-Drucksache 21/2259).

Zum 1. November 2025 sollen demnach mehrere Referate aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) formell in das Kanzleramt in den Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übergehen. Insgesamt wechseln Mitarbeitende auf knapp einhundert Stellen die Ministerien.

Aus dem BMI wechseln:

– die Abteilung „Sport“,

– das Referat H III 5 „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement“.

Aus dem BMBFSFJ wechseln:

– das Referat 111 „Grundsatzangelegenheiten Engagementpolitik, Digitales Engagement“,

– das Referat 112 „Deutsche Engagementstiftung, Engagementinfrastrukturen“ und

– das Referat 113 „Engagementförderung und -forschung“.

Andere Bereiche der Ehrenamts- und Engagementpolitik der Bundesregierung verbleiben in den bisherigen Ministerien. Dazu gehört beispielsweise der Bereich Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Beim BMBFSFJ bleibt die Zuständigkeit für die Freiwilligendienste und im BMI die Verantwortung für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz. Die Gesetzgebungskompetenz und Umsetzungsverantwortung im Gemeinnützigkeits-, Steuer-, Vereins- und Datenschutzrecht liegen weiterhin beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zur Drucksache

, Ausgabe 271 Oktober 2025, Recht & Politik