Versicherungsschutz bei Bürgerengagement

Der Bundesrat hat am 26.11.2004 abschließend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen zugestimmt. Das Gesetz tritt am 01.01.2005 in Kraft. Mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher werden in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen. Weitere Informationen gibt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie seine Publikation “Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversicherung im Ehrenamt”, die im Internet zum Download steht. Links zum Thema: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/6040_6303.cfm “Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversicherung im Ehrenamt”: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_22.cfm

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