Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Niedersachsen verbessert

Das Land Niedersachsen schließt Lücken im Versicherungsschutz: Es hat Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für Ehrenamtliche abgeschlossen. Das bedeutet, dass Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfallschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes jetzt unfallversichert sind. Ehrenamtliche, die in Vereinen oder Initiativen eine herausgehobene Tätigkeit wie etwa Vorstandsarbeit ausüben, genießen zudem einen für sie kostenlosen Haftpflichtschutz. Die Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land. Ersetzt wird damit jedoch nicht die Vereinshaftpflichtversicherung, informiert die Niedersächsiche Staatskanzelei in ihrer Presseinformation vom 21.11.2003 Nr. 2xx/03. Links zum Thema: http://www.aktive-buergerschaft.de/vab/resourcen/newsletter/2003/11/Versicherung_im_Ehrenamt.pdf http://www.freiwilligenserver.de

Ausgabe 24, November 2003

 

Ausgabe 24 November 2003
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