Mit der Einstellung des Mannesmann-Prozesses folgte Anfang Februar 2007 die Verteilung der gezahlten Auflagen der Angeklagten: 2.321.000 Euro (40 Prozent der Gesamtauflage in Höhe von 5.802.500 Euro) teilen sich etwa 400 gemeinnützige Organisationen (Liste s. Weitere Informationen). Die Auswahl traf die 10. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf, ohne diese näher zu begründen. Mehrere tausend gemeinnützige Organisationen hatten sich um die Zuwendungen beworben.
Verteilung der Geldauflagen des Mannesmann-Prozesses
Ausgabe 63 Februar 2007