Bundesinnenministerium: Viel Info über Fragen, wenig über Antworten

8.855 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben die Bürger 2016 bei einem Bundesministerium oder einer Bundesbehörde gestellt. Dies geht aus der jährlichen Statistik des Bundesinnenministeriums (BMI) hervor. Die meisten Anträge wurden an das Bundesministerium der Finanzen (3.606 Anträge) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1.286 Anträge) gestellt. Kritik an der Statistik des BMI kommt vom Verein Open Knowledge Foundation Deutschland. Er bemängelt, dass sich nicht transparent nachprüfen ließe, wie viele Anfragen zu welchem Zeitpunkt beantwortet würden. So seien die vom BMI genannten Zahlen teilweise zu niedrig, auch könne man nicht erkennen, wie viele Anfragen etwa angesichts von Gebührenforderungen zurückgezogen werden. Der Verein betreibt das Portal “Frag den Staat”, über das Anträge nach dem IFG gestellt werden können. Die Antworten sind dann öffentlich einsehbar. Durch das IFG hat jede Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden in Deutschland.

, Ausgabe 176 März 2017, Recht & Politik