Stiftungsrecht: Vorschläge vorgelegt, Umsetzung ungewiss

Der Deutsche Kulturrat hat am 25. März 2015 Anregungen zur Verbesserung des Stiftungsrechts veröffentlicht. Er schlägt vor, Stiftern zu Lebzeiten eine Veränderung ihres Stifterwillens zu ermöglichen. Außerdem soll die Zusammenlegung von Stiftungen erleichtert werden. Verbrauchsstiftungen sollten namentlich als solche gekennzeichnet werden müssen, und außerdem fordert der Kulturrat ein bundesweites Stiftungsregister mit Publizitätspflicht. Die Vorschläge sind an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe gerichtet, die im November 2014 eingerichtet wurde und erkunden soll, ob und wie das Stiftungsrecht zu vereinfachen wäre. Dort scheint allerdings noch nicht viel passiert zu sein. Auf wiederholte Nachfrage erhielt die Stiftung Aktive Bürgerschaft aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Auskunft, dass noch keine Experten angehört wurden und es auch noch keinen Termin die Veröffentlichung von Ergebnissen der Arbeitsgruppe gibt.

, Ausgabe 155 April 2015, Recht & Politik