Die Aktive Bürgerschaft hat vor einer weitere Bürokratisierung im Stiftungsrecht gewarnt. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Stiftungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW, Drucksache 18/1921) am 23. März 2023 bewertete sie die darin vorgesehene gesetzliche Verpflichtung, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung in den Stiftungen anzuwenden, als nicht notwendig, da dies ohnehin gängige Praxis in NRW sei und weitergehende Regelungen nur zu mehr Bürokratie führen würden. Umgekehrt begrüßte sie aus dem gleichen Grund das Vorhaben, die Anzeigepflicht bei jenen Veräußerungen und Belastungen zu streichen, die das Stiftungsvermögen um mehr als 30 Prozent übersteigen. Generell beurteilte die Aktive Bürgerschaft das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung, bemängelte aber, dass es nicht weit genug gehe, und wies auf Handlungsbedarf etwa bei der Digitalisierung, bei Stiftungszweckerweiterungen von Bürgerstiftungen und bei der Zulegung von Stiftungen hin.
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