Warum die geplante Engagementstiftung des Bundes zu Recht in der Kritik steht

von Stefan Nährlich

Am Donnerstag, den 30. Januar 2020, soll der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Errichtung der „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ abstimmen. Die Bundesregierung hat im Oktober beschlossen, die Bundesstiftung in Neustrelitz zu errichten. Ihr Ziel soll es sein, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland zu stärken. Doch seit die Regierung die Pläne verkündet hat, gibt es massive Kritik von Experten und Zivilgesellschaft an dem Vorhaben.

Anfang Januar haben sich sechs damalige Mitglieder der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“, die der Deutsche Bundestag von 1999-2002 eingesetzt hatte, mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet: „So sehr wir die öffentliche Förderung von bürgerschaftlichem Engagement für sinnvoll und notwendig halten und uns dafür seit vielen Jahren einsetzen“, heißt es darin, „so wenig halten wir von der geplanten Stiftung. In der vorgesehenen Form ist sie aus unserer Sicht weitgehend überflüssig und in der Tendenz sogar schädlich.“

Wie schon die Sachverständigen bei der Anhörung im Familienausschuss im letzten Dezember sowie zahlreiche gemeinnützige Organisationen kritisieren die sechs Unterzeichner des Appells, dass der Staat zu viel Einfluss auf die Stiftung nehme und zivilgesellschaftliche Strukturen und Kompetenzen ignoriere.

„Ein neuer Rohrkrepierer“

Vor dem Hintergrund des Scheiterns der ersten Engagementstiftung aus der Zeit der Familienministerin Claudia Nolte (CDU) fordern sie: „Bevor ein neuer Rohrkrepierer auf den Weg gebracht wird, wären Regierungskoalition und Bundesregierung gut beraten, ihre ordnungspolitische Grundorientierung zu überprüfen.“

Genau hier liegt aber das Problem. Man kann nicht überprüfen, was man nicht hat. Lange Zeit bot das Subsidiaritätsprinzip die ordnungspolitische Orientierung und bestimmte den Vorrang des Individuums, der Familie, dem freigemeinnützigen Engagement vor kommunalem und staatlichem Handeln. Welches Bild die Politik heute von Engagement und Zivilgesellschaft hat, ist unklar: das Bild stiller ehrenamtliche Helfer, die motiviert und betreut werden müssen und deren Engagement in staatlich wünschenswerte Bereiche kanalisiert werden kann? Oder das von bürgerschaftlich aktiven Menschen in Vereinen und Stiftungen, die die Gesellschaft aus eigenem Antrieb und in eigener Regie mitgestalten wollen? Die Enquete-Kommission hat sich seinerzeit zwar redlich bemüht, Handlungsvorschläge für die Politik auf Basis eines ordnungspolitischen Leitbildes zu formulieren, genützt hat es aber nichts.

Statt Ordnungspolitik wurde im jungen Feld Engagementpolitik von Anfang an Partei- und Interessenpolitik betrieben. Die nächste Familienministerin Christine Bergmann war von der SPD – sie drehte der unter Claudia Nolte errichteten Stiftung den Geldhahn zu und ließ aus dem Nationalen Beirat zum Internationalen Jahr der Freiwilligen das „Bundesweite Netzwerk zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ (BBE) gründen. Als die CDU mit Ursula von der Leyen wieder dran war, wurden dem BBE die Mittel gekürzt – die Ministerin fremdelte mit dem Netzwerk – und gründete die „Initiative ZivilEngagement“ mit ehrenamtlichen Beauftragten. Heute erinnert sich kaum noch jemand daran, zu Recht. Engagementstrategien wurden verfasst, Papiere, die nicht mehr als eine Auflistung ministerialer Programme und Maßnahmen waren und die mit Strategie und Ordnungspolitik so viel zu tun haben wie ein Zitronenfalter mit dem Falten von Zitronen.

Aus dem Unterausschuss Bürgerschaftliches des Deutschen Bundestages, in dem Zivilgesellschaft und Politik nach der Enquete-Kommission den regelmäßigen Austausch pflegen, ist in all den vielen Jahren kein Vollausschuss mit entsprechendem Einfluss auf die Gesetzgebung geworden. Selbst wenn er ordnungspolitisch handeln wollte, er könnte es nicht.

Förderfonds statt Stiftung

Was also tun mit der Engagementstiftung? Sie so umbauen, wie es die Kritiker fordern? Sie unverändert durchsetzen? Das Ergebnis wird womöglich ein schlechter Kompromiss sein, der niemanden wirklich hilft und die Stiftung dauerhaft zum Problemfall und Zankapfel macht.

Besser wäre es, ganz auf das Vorhaben zu verzichten und stattdessen einen bundesweiten Förderfonds einzurichten. Hier könnten gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Verbände diejenigen finanziellen Mittel niedrigschwellig beantragen, die sie dringend brauchen, um ihre Mitglieder und Zielgruppen passgenau, effizient und nachhaltig zu unterstützen und für die Zukunft fit zu machen. Die Bundesregierung gewänne engagementpolitisch an Ansehen und eine stärkere Zivilgesellschaft als Partner bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen.

Dr. Stefan Nährlich ist Geschäftsführer der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

Vorab veröffentlichter Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 207 – Januar 2020 vom 31.01.2020

 

Nachtrag vom 31.01.2020:

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt soll nun laut des am 30.01.2020 beschlossenen Gesetzentwurfes Doppelstrukturen vermeiden und mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Sie kann nun auch fördernd tätig werden. Dafür wurde die Anzahl der vorgesehenen Personalstellen von 100 auf 75 reduziert.

Die Stiftung Aktive Bürgerschaft begrüßt die Aufnahme der auch in unserer Stellungnahme geforderten Änderungsvorschläge. Wir danken allen Beteiligten in Politik und Ministerien, Verbänden und Stiftungen, die sich für Verbesserungen eingesetzt haben.

Der gefundene Kompromiss ist damit nicht so schlecht wie befürchtet, aber immer noch nicht so gut wie nötig. Das Grundproblem der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt besteht aus unserer Sicht weiter. Gebraucht wird eine Förderstiftung, die bestehende zivilgesellschaftliche Strukturen stärkt. Das leistet die Engagementstiftung des Bundes noch nicht.

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