Im Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es enthält unter anderem neue Regelungen für die Impressumspflicht. Welche Änderungen, können sich für Websites, Broschüren, Social Media oder auch E-Mail-Korrespondenz ergeben? Was ist grundsätzlich zu beachten? Darüber informiert die Rechtsanwältin Dr. Marietta Birner auf der Website des Haus des Stiftens.
Zum Beitrag über die Impressumspflicht
Weitere nützliche Tools und Links
Der Bürgerstiftungsfinder der Stiftung Aktive Bürgerschaft
www.aktive-buergerschaft.de/buergerstiftungen/buergerstiftung-finden/
Datenbank sozialgenial der Stiftung Aktive Bürgerschaft: Service-Learning-Schulprojekte
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Weiterbildung: Masterstudiengang Nonprofit-Management & Governance
professional-school.uni-muenster.de/masterstudiengange/nonprofit-management-governance/
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