Ein Preisgeld, das im Rahmen einer beruflichen Betätigung erbracht wird, kann besteuert werden: Über ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. März 2022 (AZ 13 K 1398/20 E) berichtete Dr. Eric Uftring am 28. Juni 2022 im Blog der Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Gericht hatte über den Fall eines Fachhochschul-Professors zu entscheiden, der einen Forschungspreis erhielt. Er habe die prämierte Leistung nicht im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erbracht, sondern in seiner Habilitation, argumentierte dieser. Das Finanzgericht stellte jedoch klar, dass die Habilitation mit dem Dienstverhältnis zusammenhänge und die steuerliche Behandlung des Preisgelds als Arbeitslohn somit rechtens sei. Für den Arbeitgeber könne das teuer werden, so Uftring: „Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt nämlich, dass sich die Finanzämter zur Begleichung der Lohnsteuerschuld primär an die Arbeitgeber wenden (…). Viele dieser Fälle werden nämlich erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt.“ Insbesondere Forschungseinrichtungen, Universitäten, aber auch Sportvereine sollten auf eine ordnungsgemäße Besteuerung der Preisgelder achten, empfiehlt Uftring.
Winheller Blog: Preisgelder können lohnsteuerpflichtig sein
, Ausgabe 235 Juli 2022