Bürgerbeteiligung in einer repräsentativen Demokratie ist das Thema der WZB Mitteilungen (März 2011 – 131), die unter dem Titel “Bürger begehren. Partizipation und Konflikt in der Demokratie” erscheinen. Vier nicht intendierte Nebenwirkungen von Volksentscheiden benennt Wolfgang Merkel unter den Stichworten soziale Selektion, Selbstexklusion der Unkundigen, Kampagnenfähigkeit als Voraussetzung und Ergebniskonservatismus in seinem Beitrag “Entmachten Volksentscheide das Volk?”. Sein Fazit: “Sowohl die Beteiligungslogik wie auch die empirische Forschung deuten auf eine Privilegierung des Partikular- gegenüber dem Gemeinwohl hin.” Volksentscheide könnten zwar “eine vitalisierende Komplementärwirkung auf die repräsentativen Demokratien von Flächenstaaten entfalten” und hätten eine legitimierende Funktion, so Merkel, aber die Interessen des Volkes – insbesondere des unteren Drittels – seien “in repräsentativen Institutionen besser aufgehoben”. Zudem in dieser Ausgabe: Die gesellschaftliche Debatte um mehr Bürgerbeteiligung nimmt Dieter Rucht in den Blick, Jeanette Hoffmann berichtet am Beispiel des Internet Governance Forum (IGF) über Multi-Stakeholder-Dialoge. John Keane schreibt über nichtgewählte Repräsentanten, und Helmut Weidner blickt auf die letzten 20 Jahre WZB-Forschung zu diskursiven Konfliktlösungen zurück.
WZB Mitteilungen: “Bürger begehren” – Partizipation in der Demokratie
, Ausgabe 110 März 2011