Zeit: Freistellung für das Ehrenamt?

Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter für ehrenamtliche Einsätze freistellen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Arbeitsrechtskolumne „Da staunt der Chef“ des Berliner Arbeitsrechtlers Ulf Weigelt in der Zeit vom 30. Mai 2012. Die Antwort: Ja, die Mitarbeiter haben ein Recht auf Freistellung für das Ehrenamt – aber nur, wenn sie bei der Freiwilligen Feuerwehr arbeiten. Für diese gelten nämlich besondere Regeln, „weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen“, schreibt Weigelt.

, Ausgabe 124 Juni 2012
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