Das Bundeskabinett hat am 19.05.2010 den Gesetzesentwurf zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach soll der Zivil- und Wehrdienst von derzeit neun auf sechs Monate verkürzt werden. Gleichzeitig soll es die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes um bis zu sechs Monate geben. Während Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Vereinbarung begrüßte, kritisierten die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. (KDV) und Bündnis90/Die Grünen den Gesetzesentwurf. Die Interessenvertretung der Zivildienstleistenden warnt vor der Schaffung eines Billiglohnsektors mit Pflichtdienststrukturen, die Grünen-Bundestagsfraktion fordert den Ausstieg aus Wehr- und Zivildienst und lehnt diese als nicht mehr legitimierbare Zwangsdienste ab. Stattdessen sollen Freiwilligendienste wie zum Beispiel das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) massiv ausgebaut werden. Der Berliner Think Tank Bürgergesellschaft schlägt hierzu in einem Positionspapier von Rudolf Speth vor, die verschiedenen Freiwilligendienste in zivilgesellschaftlicher Regie zu übernehmen und sich zugleich grundlegende, innovative Gedanken über deren künftige Ausgestaltung zu machen: “Wir plädieren dafür, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Chance ergreifen und nicht länger auf staatliche Entscheidungen und Direktiven warten.” Der Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes geht nun in das parlamentarische Verfahren.
Zivildienst – freiwilliger Zivildienst – Freiwilligendienst
, Ausgabe 101 Mai 2010, Recht & Politik