Zu teuer

In Bildung zu investieren, ist eine gute Sache. Dennoch hat der Bundesfinanzhof (BFH) einer staatlich anerkannten Privatschule im Rheinland die Gemeinnützigkeit entzogen, berichtete Spiegel online am 16. September 2021. Begründung des BFH: Wer hier in die Bildung seiner Kinder investiert, investiert zu viel – jedenfalls aus Sicht der Allgemeinheit, deren Mitglieder sich die hohen Gebühren der Schule nicht leisten können. Mit monatlichen Kosten zwischen 950 und 1450 Euro zuzüglich Verpflegung, Material und Veranstaltungen lägen die Kosten für 80 Prozent der deutschen Haushalte unterhalb des Machbaren, so der BFH. Da hilft es auch nicht, dass für Kinder aus Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 5000 Euro ein Vollstipendium beantragt werden kann: „Bei einer Stipendiatenquote von weniger als zehn Prozent ist daher die Annahme gerechtfertigt, dass die Schülerschaft sich nicht als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt“, zitierte der Spiegel aus dem Urteil des BFH (AZ: V R 31/19).

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Ausgabe 226 September 2021