Großspender: Zuckerberg erregt die Gemüter

Die Ankündigung des US-amerikanischen Milliardärs Mark Zuckerberg anlässlich der Geburt seiner Tochter, 99 Prozent seines Vermögens zu spenden, ist in deutschen Medien auf Kritik gestoßen. Dem Vorwurf, er wolle Steuern sparen, ist der Milliardär inzwischen entgegen getreten: Er will das Geld in eine Limited Liability Company (LLC) investieren, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Unternehmen müssen im Gegensatz zu den üblichen gemeinnützigen Stiftungen sehr wohl Steuern zahlen, dürfen andererseits aber auch Joint Ventures mit kommerziellen Unternehmen eingehen, Gewinne erzielen ohne sie gleich wieder ausschütten zu müssen und aktive politische Lobbyarbeit betreiben. Zudem gibt es weder eine Verpflichtung auf einen Stiftungszweck noch zur Veröffentlichung. Zuckerberg ließ offen, was er genau vorhat. In dem Brief an seine neugeborene Tochter, den er auf Facebook veröffentlichte, ist unter anderem die Rede von individualisiertem Lernen, Vernetzung, Aufbau von Gemeinschaften und Krankheitsbekämpfung. Mark Zuckerberg hat die Internetplattform Facebook mitgegründet. Sein Aktienanteil an Facebook, von dem er 99 Prozent in die LLC einbringen will, hat einen Wert von rund 45 Milliarden US-Dollar.
Den Einfluss von Großspendern haben unterdessen die Hilfsorganisationen Misereor, Brot für die Welt und das Global Policy Forum kritisiert. Im November 2015 veröffentlichten sie die Studie “Philanthropic Power and Development: Who shapes the agenda?”. Darin weisen sie darauf hin, dass milliardenschwere Großspender wie die Gates-Stiftung oder die Rockefeller-Stiftung bei der Lösung von Ernährungsproblemen vor allem auf technologische Innovationen setzen und sowohl die Rechte einheimischer Kleinbauern als auch strukturelle Ursachen von Unterernährung ignorierten. Problematisch sei, dass mit dem Bedeutungszuwachs von Stiftungen private Geldgeber eine Mitentscheidungsgewalt über die Prioritäten internationaler Politik erhielten, die niemandem gegenüber Rechenschaft abzulegen hätten.

, Ausgabe 162 November-Dezember 2015