Die Stiftung Aktive Bürgerschaft hat an den Gesetzgeber appelliert, die Hürden für die Zulegung einer Stiftung möglichst niedrig zu halten. In einer Stellungnahme zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” (bürgerAktiv berichtete), plädiert die Aktive Bürgerschaft dafür, die Entscheidung möglichst in die Hände der Gremien der beteiligten Stiftungen zu legen. Damit stünde unter anderen auch Bürgerstiftungen der Weg offen, notleidenden Stiftungen unter ihrem Dach eine Zukunft zu ermöglichen. Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Zinsen, die insbesondere kleine Stiftungen in ihrer Existenz bedrohen. Bei einer Zulegung unter das Dach einer Bürgerstiftung können beide Seiten profitieren: der Stifterwille und Stiftungszweck der aufgenommenen Stiftung bleiben erhalten, während die Bürgerstiftung einen Partner zur weiteren Erfüllung ihrer breiten Stiftungszwecke hinzugewinnt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit einen Diskussionsentwurf zu Änderungen des Bundesstiftungsrechts.
Stiftungsrecht: Zulegung vereinfachen
, Ausgabe 178 Mai 2017