Zuwendungen: Bund will seine Liquidität verbessern

Der Bund hat zum 1. Januar 2012 die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung geändert (GMBl 2011, S. 1069). Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Anfrage der Aktiven Bürgerschaft mitteilte, soll damit den „zwischenzeitlich bestehenden Möglichkeiten der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungsverkehrs zur Realisierung von Liquiditätsvorteilen“ Rechnung getragen werden. Der Deutsche Musikrat hatte am 18. Juli 2012 in seiner Pressemitteilung kritisiert, dass durch diese Änderung bewilligte Zuwendungen erst am Tag des Bedarfs und nur in der Höhe abgerufen werden können, die für fällige Zahlungen benötigt wird. Dies stelle ein „unverhältnismäßig hohes Maß an bürokratischem Aufwand“ dar. Der Deutsche Musikrat forderte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auf, die Regelung wieder zurückzunehmen und warnte vor einer Bürokratiewelle für bürgerschaftliches Engagement.

, Ausgabe 125 Juli 2012, Recht & Politik
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