Am 31. Januar 2024 ist das neue Zuwendungsempfängerregister (ZER) online gegangen. Geplant gewesen war der Start zum 1. Januar. Im ZER sollen alle gemeinnützigen Körperschaften wie Vereine und Stiftungen verzeichnet sein, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind. Dies hatte der Deutsche Bundestag mit dem Jahressteuergesetz Ende 2020 beschlossen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 218 Januar 2021). Das registerführende Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hatte am 29. November 2023 mitgeteilt, zum Start würden noch nicht alle Funktionalitäten verfügbar sein. Das Register soll 2024 schrittweise aufgebaut werden. Die notwendigen Daten werden über die Landesfinanzverwaltungen von den jeweiligen Finanzämtern der gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung gestellt. Wie Datenkorrekturen oder -aktualisierungen, beispielsweise aufgrund von gesetzlichen Änderungen, erfolgen, ist noch nicht geklärt. Für Fragen zum ZER hat das BZSt eine Webseite eingerichtet.
zer.bzst.de/
WWW.BZST.DE/DE/UNTERNEHMEN/GEMEINNUETZIGKEIT/ZUWENDUNGSEMPFAENGERREGISTER/ALLGEMEIN/ALLGEMEIN.HTML
WWW.BZST.DE/SHAREDDOCS/DOWNLOADS/DE/PRESSE/20231129_ZUWENDUNGSEMPFAENGERREGISTER.PDF?__BLOB=PUBLICATIONFILE&V=6