Bundesregierung: Zweiter Engagementbericht vorgelegt

Bürgerinnen und Bürger greifen gesellschaftliche Herausforderungen aktiv auf, und ihre Mitverantwortung nimmt zu, lauten die Kernaussagen des zweiten Engagementberichtes, den das Bundesfamilienministerium Ende März 2017 veröffentlicht hat. Er wurde von einer zehnköpfigen Sachverständigenkommission unter der Leitung von Professor Dr. Thomas Klie verfasst. Die Kommission betont, dass Engagement auf einer freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger beruhe und nicht funktionalisiert werden dürfe. Die Bedeutung des Engagements für eine Gesellschaft im demografischen Wandel verlange eine Neubestimmung des Subsidiaritätsprinzips – die lokale Politik sei für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen zentral. Engagementpolitik müsse sensibel mit der Verantwortungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger umgehen.
Die Kommission hatte den rund 600 Seiten umfassenden Bericht mit dem Titel „Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung“ am 4. Mai 2016 dem Bundesfamilienministerium übergeben. Er wurde am 29. März 2017 mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2009 lässt die Bundesregierung jede Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht durch eine unabhängige Sachverständigenkommission zum bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland erstellen. Der erste Bericht beschäftigte sich mit dem Schwerpunktthema Bürgerschaftliches Engagement von Unternehmen (bürgerAktiv berichtete).

, Ausgabe 176 März 2017, Recht & Politik
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