Um mehr Transparenz bei der Gewährung von finanziellen Leistungen herzustellen, müssen Senatsverwaltungen und Bezirksämter in Berlin jeweils zum 30.06. eines Jahres ihre Listen mit Zuwendungsempfängern aus dem Vorjahr im Internet veröffentlichen. Seit 01.07.2009 sind die Daten über Zuwendungen des Landes Berlin an juristische Personen erstmals einsehbar. Der Senat des Landes Berlin folgte mit dem Beschluss der Veröffentlichungspflicht einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte eine Orientierung an der “Europäischen Transparenzinitiative” der Europäischen Union angeregt, die am 11.10.2008 durch eine Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 11.12.2007 erreicht wurde.
Berlin: Mehr Transparenz bei öffentlichen Zuwendungen
, Ausgabe 93 August 2009