Saarland: Ehrenamtliche Katastrophenhelfer können ohne Lohnverlust freigestellt werden
https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft Stiftung Aktive Bürgerschaft https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpgEhrenamtliche Helferinnen und Helfer in privaten Hilfsorganisationen können im Saarland künftig freigestellt werden, erhalten also ihren Lohn weiter, wenn sie in einem Katastrophenfall Hilfseinsätze leisten. Das hat das saarländische Kabinett am 12. September 2023 beschlossen. Die Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrohenschutz löst das Problem, dass bislang die betreffenden…
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