„Wir können das Hauptamt nicht ersetzen“

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Wenn an der Unterstützung für Integration gespart wird, trifft es nicht nur die zugewanderten Menschen, sondern auch die Engagierten, die sich seit Jahren für gute Integration einsetzen und mit den Behörden zusammenarbeiten. Ein Vor-Ort-Beispiel dafür findet sich im baden-württembergischen Wiesloch, wo die Bürgerstiftung vielen Geflüchteten hilft. Hier wird jetzt das behördliche Integrationsmanagement zusammengestrichen. Wie fatal sich das auch auf die Ehrenamtlichen auswirkt, erläutert Monika Gessat vom Vorstand der Bürgerstiftung Wiesloch im Interview mit bürgerAktiv.

Frau Gessat, die Bürgerstiftung Wiesloch engagiert sich für geflüchtete Menschen. Wie sieht diese Unterstützung aus?

Die Bürgerstiftung hilft vielfältig. Unsere Ehrenamtlichen sammeln Spenden, organisieren Begegnungen der Geflüchteten mit den Bürgerinnen und Bürgern, stehen Familien und Einzelpersonen individuell zur Seite. Sie gehen begleitend in Sprachlernklassen, organisieren einen Kurs für Mütter mit Kleinkindbetreuung und eine „Sprachklinik“ und bieten Lernunterstützung für Schülerinnen und Schülern vor Abschlussprüfungen.
Außerdem geben wir Überbrückungsdarlehen, wenn sich die Bearbeitung von Anträgen auf Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld hinzieht. Hier arbeiten wir eng mit den Integrationsdiensten zusammen: Feststellung des Bedarfs und der Höhe des Darlehens, Festlegen der Rückzahlungsraten, Nachfragen bei den Ämtern, wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist, Mahnungen aussprechen.

Jetzt protestiert die Bürgerstiftung dagegen, dass das Land und die Kommune am Integrationsmanagement sparen wollen. Welche Einschränkungen stehen bei Ihnen vor Ort bevor?

Bisher gibt es ein kommunales Integrationsmanagementbüro mitten in der Stadt, finanziert überwiegend vom Land. Zum 1. Januar 2025 überträgt die Kommune das Integrationsmanagement an den Landkreis. Gleichzeitig wird das Land die Mittel für das Integrationsmanagement ab 2025 kürzen. Die danach noch zur Verfügung stehenden Mittel werden voraussichtlich nicht einmal mehr für eine volle Stelle ausreichen. Das bedeutet eine Kürzung der Beratungskapazität um mindestens zwei Drittel.
Damit fällt ein bestens funktionierendes und hoch professionelles Beratungssystem weg. Die Integrationsmanagerinnen erfahren im Kontakt, was die Menschen brauchen, stimmen die einzelnen Integrationsschritte aufeinander ab und organisieren gegebenenfalls Unterstützungsmaßnahmen. Ohne solch fachkundige Beratung können neu angekommene Menschen in finanzielle Notlagen geraten, wissen nicht, wo sie sich Rat holen können, und verpassen Fristen. Wir befürchten, dass die zuständigen Stellen etwa im Ausländeramt oder Jobcenter die zusätzliche Arbeit aufgrund fehlender personeller Ressourcen und Kompetenzen nicht werden leisten können.

„Die Einsparungen sind frustrierend und entmutigend“

Was bedeuten die geplanten Sparmaßnahmen für die Arbeit der Ehrenamtlichen bei der Bürgerstiftung?

Die Geflüchteten werden verstärkt mit ihren Fragen an Ehrenamtliche herantreten, doch die wären mit der korrekten Beratung hoffnungslos überfordert. Wir kennen das aus der Zeit nach 2015, da mutierten wir innerhalb weniger Wochen zu Sozialberaterinnen und Sozialberatern – mehr recht als schlecht gerüstet mit Kenntnissen, die im Schnellkurs beim Landesflüchtlingsrat erworben werden mussten. Falsche Beratungen waren unausweichlich und mussten später von den Hauptamtlichen wieder ausgebügelt werden. Wir haben die Etablierung des hauptamtlichen Migrationsmanagements als riesige Entlastung des Ehrenamtes wahrgenommen.
Bisher erfahren wir über die Integrationsmanagerinnen sehr zeitnah über alle Bedarfe bei Lernunterstützung, Sachspenden, Bedarf für Begleitung zum Arzt oder Behörden usw. Über sie haben wir einen direkten Draht zu den Geflüchteten, weil sie die Ersten sind, bei denen die Menschen nach der Aufnahme durch die Kommune vorstellig werden. So können wir bei finanziellen Engpässen innerhalb weniger Tage weiterhelfen und wir haben durch die gute Kooperation auch eine sehr zuverlässige „Rückzahlungsquote“. Wenn es keine Beratung mehr gibt, wer eröffnet den Geflüchteten die Option des Darlehens?
Für uns sind die Einsparungen frustrierend und entmutigend. Wir befürchten, dass manche Ehrenamtliche sich zurückziehen.

Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Kritik gehört wird?

Nein, was wir bisher erreicht haben, ist entmutigend. Unsere Gesprächsanfragen bei den Landtagsabgeordneten waren nicht erfolgreich. Realistisch betrachtet sind die politischen Entscheidungen gefallen, es wird nach dem 1. Januar 2025 einen kompletten Systemwechsel gehen. Bis die neuen Strukturen aufgebaut sind und arbeitsfähig sind, wird es dauern.

Versuchen Sie, die Einsparungen noch zu verhindern?

Wir sind mit Mitgliedern des Kreistags im Gespräch. Da geht es um den Versuch, das Beratungssystem überhaupt noch vor dem Jahreswechsel neu aufzustellen und Beratungslücken wegen des Wechsels in der Zuständigkeit zu verhindern. Außerdem geht es darum, die ortsnahe Beratung zu behalten sowie das hoch engagierte und bestens eingearbeitete Personal vor Ort zu halten, das die Geflüchteten sehr genau kennt und weiß, was deren Probleme sind.
Beides ist fast aussichtslos, da Entscheidungen für Stellenbesetzungen erst im Herbst fallen bzw. diese noch gar nicht ausgeschrieben sind; und wir können es angesichts der unsicheren Lage den Integrationsmanagerinnen nicht verdenken, dass sie sich bereits nach anderen Stellen umschauen.

„Wir hätten uns Gespräche im Vorfeld gewünscht“

Hätten die Sparmaßnahmen im Vorfeld verhindert werden können? Was hätten Sie sich gewünscht?

Wir hätten uns Gespräche mit der Verwaltung und dem Gemeinderat vor der Entscheidung gewünscht, und dass man sich mit unserer Sicht vor Ort und aus dem Ehrenamt vertraut gemacht hätte.

Denken Sie grundsätzlich darüber nach, sich aus der Zusammenarbeit mit Behörden zurückzuziehen, um solchen Enttäuschungen vorzubeugen?

Man könnte zu so einem Schluss kommen – wenn sich die Verwaltung zurückzieht, warum soll ich mich dann engagieren oder gar eigentlich öffentliche Aufgaben übernehmen?
Aber wir haben die Geflüchteten im Blick, die ja unsere Hilfe brauchen. Es sind traumatisierte Menschen darunter. Wir wollen weiter für sie da sein im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wer sich nicht positiv angenommen fühlt, wer das Gefühl hat, hier unerwünscht zu sein oder hilflos gegen die Bürokratie anrennt, hat weniger Antrieb, sich in die aufnehmende Gesellschaft einzufinden, und wird sich eher Gruppen zuwenden, die nicht das Zusammenleben, sondern das Absondern fördern. Dann bilden sich noch mehr Parallelgesellschaften oder Menschen rutschen aus wirtschaftlicher Not in kriminelle Milieus ab. Das wird die Akzeptanz von Migration, die ohnehin in den letzten Monaten immer stärker unter Druck gekommen ist, weiter gefährden.

„Wir werden unsere Unterstützung fortsetzen“

Wie wird es in der Bürgerstiftung weitergehen mit dem ehrenamtlichen Engagement für Geflüchtete?

Wir werden unsere bisherige Unterstützung fortsetzen. Bei einigen Angeboten werden wir uns neue Wege und Verfahrensabläufe überlegen müssen. Da sehe ich uns aufgrund langjähriger Erfahrung der Bürgerstiftung mit unseren Kompetenzen und unserer Verankerung in der Bürgerschaft gut aufgestellt.
Die Qualität der hauptamtlichen Beratung werden wir allerdings nicht ersetzen können und wir werden unsere Ehrenamtlichen dazu auch in keiner Weise ermutigen.

Interview: Gudrun Sonnenberg

Monika Gessat ist Mitglied des Vorstands der Bürgerstiftung Wiesloch. Ihre Arbeitsschwerpunkte in der Bürgerstiftung sind das Netzwerk Asyl sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Interview mit Monika Gessat für bürgerAktiv – Nachrichten für Engagierte, Ausgabe 258 – August 2024 vom 29.08.2024

 

Probleme mit dem Zuwendungsempfängerregister

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Ein Bürokratiefehler ist nicht von einem echten Verstoß gegen Gemeinnützigkeitsregeln zu unterscheiden und die Datensätze sind löchrig: Das Zuwendungsempfängerregister ist unfertig und zu früh an den Start gegangen. Es kann die erwünschte Transparenz und Sicherheit noch nicht bieten. Wenn es nicht rechtzeitig nachgebessert wird, könnte es Vertrauen zerstören und Schaden anrichten. Ein Blick auf die Tücken im Detail.

Von Stefan Nährlich

Im Januar 2024 ist das Zuwendungsempfängerregister (ZER) an den Start gegangen. Sinn und Zweck ist es, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Fördermittelgebern eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit zu geben, sich über den Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen zu informieren. Das ZER soll Sicherheit und Transparenz schaffen und so privaten und institutionellen Fördermittelgebern helfen, die Organisationen zu identifizieren, bei denen sie sich konkret engagieren möchten.

Leider stiftet das ZER gegenwärtig vor allem Verwirrung und sorgt unter gemeinnützigen Organisationen auch nicht gerade für Begeisterung. Mehr Transparenz und Sicherheit habe ich mir anders vorgestellt.

Unvollständige Datensätze

„Das Zuwendungsempfängerregister hat keine konstitutive Wirkung. Dies bedeutet, ein Fehlen von berechtigten Organisationen oder das Fehlen von einzelnen Daten zu berechtigten Organisationen im Zuwendungsempfängerregister hat keine Auswirkung auf den durch die Finanzämter festgestellten gemeinnützigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status als Zuwendungsempfänger der Organisation.“ Das steht seit einiger Zeit deutlich auf der Webseite vor der ZER-Suchmaske.

Die Datensätze im ZER sind aktuell noch so löchrig und unvollständig, dass man meiner Ansicht nach das Register nicht im Januar 2024 hätte online gehen lassen dürfen. Leider stand es aber anders im Jahressteuergesetz 2020 und auch Bundesministerien und -ämter leiden unter dem Mangel an IT-Fachkräften und an sich verändernden Prioritäten.

Fehlende Unterscheidung zwischen Bürokratiefehler und echtem Problem

Durch eine aktuelle Beratung bin ich auf ein weiteres Problem aufmerksam geworden. Einer Bürgerstiftung war vom örtlichen Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden, weil die Körperschaftssteuererklärung durch das Steuerberatungsbüro nicht fristgerecht abgegeben wurde. Das ist kein Einzelfall und betrifft nicht nur Bürgerstiftungen oder Stiftungen, sondern alle gemeinnützigen Körperschaften. Es kommt dem Vernehmen nach auch nicht nur selten vor. Die Folge ist, dass die Finanzämter mit einem Bescheid den Vereinen oder Stiftungen die Gemeinnützigkeit entziehen. Danach hat man einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ist sonst alles mit der Gemeinnützigkeit in Ordnung, wird nach der Einreichung der Körperschaftssteuererklärung innerhalb der Monatsfrist der vormalige Bescheid aufgehoben und der Status der Steuerbegünstigung der betroffenen Körperschaft ist dauerhaft intakt geblieben. Im Grunde also kein Problem.

Doch mit Einführung des ZER wissen nicht nur das zuständige Finanzamt und die betroffene gemeinnützige Organisation von dem kleinen Missgeschick, sondern es wird für alle öffentlich, die in der Zeit das ZER nutzen. Im ZER sollen – sobald es funktioniert –tagesaktuell die Finanzamtsdaten abgeglichen und veröffentlicht werden.

Es ist aber ein Unterschied, ob die Gemeinnützigkeit wegen eines formalen Fehlers entzogen wird oder weil gegen inhaltliche Kriterien des Gemeinnützigkeitsrechts verstoßen wurde, beispielsweise durch eine Mittelfehlverwendung.

Der Gesetzgeber sollte das ZER schnellstens nachbessern, bevor ein richtiges und wichtiges Vorhaben durch Mängel in der Umsetzung Schaden anrichtet und Vertrauen in gemeinnützige Organisationen beschädigt wird.

Dr. Stefan Nährlich ist Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für bürgerAktiv – Nachrichten für Engagierte, Ausgabe 254 – April 2024 vom 30.04.2024

Philanthropie zwischen Kritik und Anerkennung

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Immer wieder gerät Philanthropie in die Kritik: Zu undemokratisch, zu intransparent, oder zu mächtig sei sie. Georg von Schnurbein, Professor für Stiftungsmanagement an der Universität Basel und Direktor des Center for Philanthropy Studies (CEPS), geht in seinem Gastbeitrag für bürgerAktiv den Vorwürfen nach und warnt davor, aus Einzelfällen falsche Schlüsse zu ziehen. Manchmal ist gerade das richtig, was auf den ersten Blick falsch aussieht.

Von Georg von Schnurbein

Geben gibt – das wird gerne betont und dabei auf Studien verwiesen, die den positiven Effekt des Engagements auf das eigene Wohlbefinden bestätigen. Jedoch hat die Frage nach dem Wie und Für Wen seit jeher zu Diskussionen geführt. Schon Aristoteles erkannte, dass es nicht leicht ist, zu entscheiden, wem man gibt, wie viel, wofür und wann. Je sichtbarer sich Stiftungen sowie Philanthropinnen und Philanthropen in den letzten Jahren engagierten und je umfangreicher die Engagements wurden, desto mehr nahm auch die öffentliche Kritik daran zu. Einen ersten Höhepunkt erreichte die Diskussion in Europa nach dem Brand von Notre-Dame in Paris im Jahr 2019. Die danach bekannt gegebenen Großspenden von französischen Industriellenfamilien führten zu gleich mehreren Vorwürfen: Statt Spenden sollten sie besser Steuern zahlen; statt Steine und Holz für Kirchen zu finanzieren sollten sie besser Probleme wie Klimawandel, Hunger und Armut angehen; für ihre Spenden würden sie ungerechtfertigt Dank erhalten.

Populäre Klischees und Vorstellungen

Solche und ähnliche Kritik an der Philanthropie orientiert sich an bestimmten Klischees und Ausnahmefällen und übersieht, was den Kern der Philanthropie ausmacht und weshalb sie einen wichtigen gesellschaftlichen Mehrwert darstellt.

Die drei häufigsten Kritikpunkte an der Philanthropie sind die Steuerersparnis, der Egoismus der Philanthropen und die Intransparenz der Gebenden. Grundsätzlich ist es richtig, dass es auf Spenden einen Steuerabzug gibt (der in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich ausfällt, ohne dass daraus auf das Spendenverhalten in den Ländern geschlossen werden könnte). Es stimmt auch, dass Philanthropie etwas mit den eigenen Interessen der Gebenden zu tun hat und dass Philanthropie nicht den gleichen Transparenzregeln unterliegt wie staatliches Handeln.

Der Fehler bei diesen Überlegungen liegt in der Annahme, dass philanthropisches Kapital gleichzusetzen ist mit staatlichen Mitteln. Spenden sind kein Ersatz und auch keine Fortsetzung von Steuern, sondern eine Ergänzung. Dies zeigt sich, wenn man sich einige zentrale Wesensmerkmale der Philanthropie vor Augen führt.

Was Philanthropie ausmacht

Philanthropie ist eine freiwillige Handlung, die von einer oder mehreren Personen ausgeht. Dementsprechend ist sie von den persönlichen Erfahrungen, Haltungen und Einschätzungen dieser Personen geprägt. Der besondere gesellschaftliche Mehrwert der Philanthropie ergibt sich gerade dann, wenn persönliche Werte und gesellschaftlicher Nutzen zusammenkommen. Philanthropie wirkt nicht über Geld allein, sondern durch Engagement und Überzeugungskraft.

Die Faszination (und Kritik) vieler Menschen an der Philanthropie geht von den großen Beträgen der Megastiftungen aus. Doch wenn die Mehrzahl der Debatten über die Bill & Melinda Gates Foundation geführt wird, entwickelt sich daraus eine verzerrte Wahrnehmung. Dazu eine einfache Rechnung: Würde man die jährlichen Ausschüttungen aller Stiftungen in der Schweiz (umgerechnet 2 bis 3 Milliarden Euro) nur für die Finanzierung der Schulen verwenden (26 bis28 Milliarden Euro), wären Ende Januar alle Mittel aufgebraucht. Danach gäbe es nicht nur keine Schule mehr, sondern es fehlten auch alle weiteren Mittel für Umwelt, Soziales, Forschung, Kultur usw., die Stiftungen das ganze Jahr über leisten. Spenden und Stiftungsbeiträge können nie die staatlichen Leistungen ersetzen, und umgekehrt haben sie ihren eigenen Wirkungsbereich.

Schließlich wird heute oft über die Machtkonzentration großer Philanthropen gesprochen. „Wer zahlt, befiehlt!“ heißt das Sprichwort und selbstverständlich liegt darin ein Stück Wahrheit. Jedoch suchen nicht alle Philanthropen diese Macht. Viele Stifterpersonen haben sich von ihrem Reichtum getrennt, ohne daraus einen Machtanspruch abgeleitet zu haben. Der Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny übertrug seine südamerikanischen Firmen 2003 dem Viva Trust (damaliger Wert 1 Milliarde Euro), aus dem er sich später vollständig zurückzog. Der 2023 verstorbene US-Milliardär Chuck Feeney spendete umgerechnet über 8 Milliarden Euro weitgehend anonym und lebte zurückgezogen in Kalifornien. Die nach der Scheidung von Amazon-Gründer Jeff Bezos sehr vermögende US-Amerikanerin MacKenzie Scott hat in den letzten Jahren umgerechnet über 14 Milliarden Euro an 1600 Non-Profit-Organisationen gespendet, ohne ihnen spezifische Vorgaben zur Mittelverwendung zu machen.

Solche Beispiele zeigen, dass Macht nicht das einzige Motiv für Philanthropie ist. Mitbestimmung und Einfluss sind Treiber für philanthropisches Engagement, genauso wie Mitleid, Betroffenheit, persönliches Schicksal oder Enthusiasmus.

Die Wucht der Kritik ist ernst zu nehmen

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Kritik an einer kleinen, sehr spezifischen Gruppe von Personen und Stiftungen ausrichtet und daraus aber eine Globalkritik an der Philanthropie entwickelt wird, die bei näherer Betrachtung nicht haltbar ist. Die Wucht der Kritik ist jedoch ernst zu nehmen, gerade weil sie auf eine Reihe von häufig bedienten Klischees aufbaut. Deshalb ist es notwendig, dass sich die Philanthropie – und damit alle beteiligten Gruppen wie Stifterpersonen, Stiftungen, Spenderinnen und Spender, Non-Profit-Organisationen – stetig weiterentwickelt und dadurch die Kritik entkräftet. War es vor zehn Jahren die Wirkungsmessung, so wird aktuell viel über partizipative Philanthropie, Kernfinanzierung oder Verbrauchsstiftungen gesprochen. Für die Zukunft werden sicher neue Ansätze und Ideen hinzukommen – immer auch in Abhängigkeit von der gesellschaftlichen Entwicklung.

Dieser Beitrag beruht auf dem Kapitel „Philanthropie in der Kritik – Fördert Philanthropie die gesellschaftliche Ungerechtigkeit?“, erschienen in: von Schnurbein, G. (Hrsg.): Gutes tun oder es besser lassen? Philanthropie zwischen Kritik und Anerkennung, Basel: Christoph Merian Verlag, 2023.

Georg von Schnurbein ist Professor für Stiftungsmanagement an der Universität Basel und Direktor des von ihm gegründeten Center for Philanthropy Studies (CEPS).

Kommentar von Prof. Dr. Georg von Schnurbein für bürgerAktiv – Nachrichten für Engagierte, Ausgabe 252 – Februar 2024 vom 29.02.2024

Hintergrund: „Closed Shops“ in der deutschen Gesellschaft

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Polarisierung, Spaltung und Gefährdung des sozialen Zusammenhalts sind medial allgegenwärtige Schlagworte. Nur gut, dass das bundesweite Forschungsinstitut gesellschaftlicher Zusammenhalt soeben seinen ersten Zusammenhaltsbericht vorgelegt hat. Eine Einordnung, eine kritische Frage an aktive Bürgerinnen und Bürger und weiterer Forschungsbedarf.

Von Holger Backhaus-Maul

Mit dem zuerst vor allem in Ostdeutschland verstärkt öffentlich auftretenden Rechtspopulismus und -radikalismus hat der Begriff des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf Seiten politischer Parteien hohe Aufmerksamkeit und vielfache Verwendung gefunden – obwohl der Begriff deutungsoffen und relativ inhaltsleer ist. Oder vielleicht gerade deswegen? Denn er signalisiert normativ Positives und verspricht Ordnung in einer bisweilen überfordert erscheinenden Gesellschaft.

In dieser unübersichtlichen Gemengelage versprach sich die große Koalition aus CDU und SPD „Rat und Tat“ von den Sozial- und Geisteswissenschaften und forderte sie auf, in wissenschaftlicher Freiheit das Phänomen theoretisch-konzeptionell zu ergründen und empirisch zu vermessen. Das bundesweite Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) mit rund 200 wissenschaftlich Mitarbeitenden an elf Universitätsstandorten war damit ins Leben gerufen.

Krisen mit gravierenden Folgen

Was also trennt und was fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland? Der soeben vorgelegte erste Zusammenhaltsbericht des FGZ unter Leitung von Olaf Groh-Samberg geht dieser Frage vor dem Hintergrund der aktuellen sozialwissenschaftlichen Debatte mit bewährten quantitativen Instrumenten und Verfahren nach. Soziologen und Politikwissenschaftler wie Steffen Mau, Wolfgang Merkel, Armin Nassehi, Philipp Staab, Armin Schäfer, Uwe Schimank und Michael Zürn verweisen auf multiple Krisen, die sich häufen und in immer schnellerer Folge auftreten – mit gravierenden Folgen für Demokratie, Sozial- und Rechtsstaat sowie nicht zuletzt eben gesellschaftlichen Zusammenhalt. Medial aufgeheizt polarisieren sich die politischen Ränder der Gesellschaft, während sich die breite und zugleich heterogene Mitte der Gesellschaft in politischer Enthaltsamkeit und Anpassung an die veränderte Situation und Weltlage zu üben scheint.

Auf einer breiten empirischen Grundlage von 12.000 Befragten widmet sich der Zusammenhaltsbericht des FGZ den Beziehungen, den Interaktionen zwischen einander Bekannten und geht der Frage nach, ob es zu milieuübergreifenden – anderen Menschen gegenüber aufgeschlossenen – Interaktionen kommt oder soziale Schließung unter Gleichen praktiziert wird. Wie kommen Interaktionen zwischen Bekannten zustande, wie setzen sich Bekanntenkreise zusammen und kommt es dabei zu Kontakten über den eigenen Bekanntenkreis hinaus? Grundlegend geht es also darum, inwiefern welche sozialen Beziehungen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland beitragen oder ihn unterlaufen.

Die Autoren und Autorinnen des FGZ-Berichts gehen dabei davon aus, dass in Interaktionen unter Bekannten Homophilie, das heißt, eine Vorliebe für Menschen, die einem selbst ähnlich sind, zum Tragen kommt, sodass sich soziale Netzwerke tendenziell abgrenzen und alltägliche Lebenswelten sich sukzessiv entkoppeln. Soziale und räumliche Ungleichheiten in Deutschland verstärken diese Tendenzen zur „Netzwerksegregation“ und „Entkoppelung“ von Lebenswelten. Die deutsche Gesellschaft als instabile Ansammlung von „closed shops“?

Die Eigenart, „unter sich“ zu bleiben, ist sowohl bei (potenziellen) Wählerinnen und Wählern der Grünen als auch der AfD besonders stark ausgeprägt: 50 Prozent der potenziellen AfD-Wähler berichten, dass sich ihr Bekanntenkreis überwiegend aus AfD-Anhänger zusammensetzt; von den potenziellen Wählern der Grünen bewegen sich sogar 62 Prozent unter politisch Gleichgesinnten. Der letztgenannte Befund verdient besondere Aufmerksamkeit, da sich die Grünen normativ als weltoffen und universalistischen Werten verpflichtet präsentieren, während ihre potenziellen Wähler in hohem Maße soziale Schließung praktizieren – die Spannung zwischen prozessierten Normen und alltäglichem Habitus ist erheblich. Im Zusammenhaltsbericht identifizieren die Autorinnen und Autoren muslimischen Glauben, geringe Bildung und ländliche Wohnumgebung als weitere Faktoren, die gruppenspezifische Segregationen beziehungsweise relative soziale Schließungen in Bekanntenkreisen begünstigen; mit Abstand gefolgt von ostdeutsch, reich und hochgebildet.

Eine förderfähige Preisfrage

Ein erster Zusammenhaltsbericht des FGZ, der das Trennende herausarbeitet! So bleibt die politische und auch wissenschaftliche Ausgangsfrage, was die Gesellschaft zusammenhält, zunächst unbeantwortet. Nach einem ersten Zusammenhaltsbericht ist aber mindestens ein zweiter Bericht, wenn nicht gar eine fortlaufende Berichterstattung, zu erwarten, zumal sich die zweite Förderphase des FGZ von 2024 bis 2029 erstreckt. Gleichwohl wäre jetzt zu fragen, welche konkreten Handlungspraxen es in der deutschen Gesellschaft gibt, die mehr oder minder zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Bürgerstiftungen und Service Learning wären hier Untersuchungsgegenstände par excellence. Die förderfähige Preisfrage lautet somit, begünstigen Bürgerstiftungen und Service Learning Engagement unter Gleichen und soziale Segregation oder forcieren sie milieuübergreifende Interaktionen und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Dr. Holger Backhaus-Maul ist Soziologe und Fachgebietsleiter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Kommentar von Dr. Holger Backhaus-Maul für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 250 – November-Dezember 2023 vom 13.12.2023

 

Kommentar: Wenn Interessen auf Gemeinsinn treffen

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Was ist eigentlich Bürgerengagement und warum ist es nicht egal, was die Regierung darunter versteht?

Von Stefan Nährlich

Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für unsere Gesellschaft, da sind sich alle einig. Bei der Frage, was Bürgerengagement ist, kann die Einigkeit jedoch schnell zu Ende gehen. Hier eine Auswahl der Interpretationen:

Mir schrieb vor vielen Jahren einmal jemand als Reaktion auf einen Artikel über bürgerschaftliches Engagement, das sei alles kalter Kaffee, in der DDR habe es das früher auch gegeben. Das habe sich Subbotnik genannt und sei ein freiwilliger und unbezahlter Arbeitseinsatz am Wochenende gewesen. Wer in der DDR lebte, wird mir vielleicht zustimmen, dass das mit Freiwilligkeit nicht viel zu tun hatte.

Im Bundestag kam, kurz nachdem der Bundesfreiwilligendienst eingeführt wurde, ein Streit über die Versteuerung des Taschengeldes und des Wohngeldes auf. Es könne nicht sein, so die SPD, dass Menschen, die sich für das Gemeinwohl engagierten, auch noch steuerlich belastet würden. Wolfgang Schäuble, CDU, damals Bundesfinanzminister, antwortete darauf, auch er arbeite für das Gemeinwohl und es komme wohl niemand auf die Idee, dass Politiker keine Steuern zahlen müssten.

Unruhe im Unterausschuss

Vor einigen Wochen kam Unruhe im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages auf. Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärten, sie wollten kein gemeinsames Papier mit den Regierungsparteien zum Bürgerengagement verfassen, weil sie schon bei der Definition, was Bürgerengagement sei, auseinanderlägen.

Die Reihe der Beispiele könnte man lange fortsetzen. Trotz Definitionen zum Thema in einschlägigen Regierungsdokumenten und wissenschaftlichen Publikationen.

Und, so könnte man fragen, wo ist das Problem, wenn es verschiedene Meinungen dazu gibt? Engagement ist kein interessenloser Raum und auch kein wertefreier Raum. Probleme entstehen, wenn Gesetze und Regelungen, Förderungen und politische Strategien auf unterschiedliche Interessen und Wertvorstellungen treffen.

Sozialunternehmer möchten mit ihrem Geschäftsmodell die Welt retten, Geld verdienen und gleichzeitig aber auch gemeinnützig sein, um Spenden annehmen zu können. Die Wohlfahrtsverbände sind strikt dagegen. Aus Überzeugung, dass Gemeinnützigkeit und Gewinnstreben nicht vereinbar sind, aber auch, um sich Konkurrenz vom Hals zu halten.

Wo sich nicht mehr genug Ehrenamtliche finden, wird zunehmend mit Geld nachgeholfen. Die einen sehen dazu keine Alternative mehr, um ihre Angebote und Einrichtungen weiter aufrechtzuerhalten, die anderen empfinden das als ungerecht. Manche kommen jetzt wegen des Geldes, andere bleiben wegen eben dieses Geldes, das andere bekommen, weg.

Gut ist, was vor Ort nützt

Das Bundesfamilienministerium arbeitet gegenwärtig an einer neuen Engagementstrategie der Bundesregierung, die im kommenden Jahr vorgestellt werden soll. Wenn sie nicht das gleiche Schicksal der Bedeutungslosigkeit wie das letzte Papier erleiden soll, sollte die neue Strategiepapier zwei Bedingungen erfüllen: Sie sollte ein klares ordnungspolitisches Konzept über Bürgerengagement beinhalten und eine konsequente Orientierung an dem, was den Engagierten vor Ort hilft und nützt.

Vielleicht hilft dabei den Politikern und Experten ein Blick darauf, was die Menschen vor Ort über bürgerschaftliches Engagement denken. Uns jedenfalls interessiert das, und so haben wir unsere Partner in Bürgerstiftungen, sozialgenial-Schulen und Genossenschaftsbanken genau das gefragt: Was ist heute aus Ihrer persönlichen Sicht die Aufgabe von Bürgerengagement?

Die Antworten lesen Sie hier.

Dr. Stefan Nährlich ist Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Stiftung Aktive Bürgerschaft.

Kommentar von Dr. Stefan Nährlich für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 250 – November-Dezember 2023 vom 13.12.2023

 

Gastkommentar: Das neue Stiftungsrecht ist da – aber es reicht nicht

1024 651 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Am 1. Juli 2023 ist das kontrovers diskutierte bundeseinheitliche Stiftungsrecht in Kraft getreten. Rechtssicherheit ist gleichwohl längst nicht erreicht, meint Christoph Mecking.

Von Christoph Mecking

Das Stiftungswesen in Deutschland ist sehr lebendig. Zum Ende letzten Jahres wurden 25.254 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gezählt, die überwiegend gemeinnützige Zwecksetzungen verfolgen. Diese rechtsfähige Stiftung gilt als Prototyp für die Verselbständigung nachhaltiger Vermögenswidmungen. Für sie markiert nun der 1. Juli einen historischen Einschnitt: Seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor fast 130 Jahren sehen wir die umfangreichste Reform des Stiftungsrechts. Sie soll die bisher auf Landesebene zersplitterten Regelungen vereinheitlichen und mehr Klarheit schaffen.

Ziel der Neuregelung war die Vereinheitlichung des materiellen Stiftungsrechts für ganz Deutschland. Dabei sollte der Stand der Rechtsentwicklung rechtssicher kodifiziert und die Grundlage für eine verallgemeinerungsfähige Praxis geschaffen werden. Änderungen von Satzung und Status einer Stiftung sollten klarer geregelt und notleidende Stiftungen leichter umgestaltet oder aufgelöst werden können. Ein Stiftungsregister soll Transparenz und Publizität verbessern.

Die Länder hinken hinterher

Seit der Verabschiedung der neuen Vorschriften werden Inhalt und Reichweite in Wissenschaft und Praxis jedoch intensiv diskutiert. Ein gemeinsames Verständnis zur Auslegung der Regelungen fehlt in weiten Bereichen noch. Auch sind erst wenige Landesstiftungsgesetze an die neue Rechtslage angepasst. Die Anwendungspraxis der zuständigen Behörden war bei der Anerkennung einer Stiftung nicht zuletzt aufgrund differierender Landesstiftungsgesetze uneinheitlich. Es ist zu beobachten, dass die herkömmliche Herangehensweise trotz veränderter Rahmenbedingungen fortgeführt wird. Gerichtliche Entscheidungen dazu fehlen.

Bedenkliche Praxis der Behörden

Dabei wäre neben der Stärkung der Stifterfreiheit im Gesetz eine hilfreichere Verwaltungspraxis wünschenswert. Nicht selten versuchen die Behörden, auf uniforme Statuten oder eine verpflichtende externe Abschlussprüfung hinzuwirken, um sich selbst die Aufsicht zu erleichtern. Viel zu oft hat sich der Stifter mit kleinlichen Vorgaben auseinanderzusetzen. Und seit Längerem ist eine Bearbeitungszeit festzustellen, die die Grenze der Zumutbarkeit erreicht. Damit werden Stiftende abgeschreckt oder entmutigt. Änderungen dieser bedenklichen Praxis sind derzeit nicht ersichtlich.

Das zeigt sich auch in den ersten Erfahrungen der Stiftungsinitiative „Fundatio“, die konzipiert wurde, um eine einheitliche behördliche Haltung, mehr Dynamik und Rechtssicherheit im Stiftungswesen und damit eine Stärkung des Stiftungsstandortes zu bewirken. (Hier findet sich eine umfassende Dokumentation dazu.) Errichtet werden soll eine Stiftung, deren Satzung sich unmittelbar an dem neuen materiellen Stiftungsrecht orientiert und in ihren Formulierungen offene stiftungsrechtliche Fragen adressiert. Doch die im März eingeleiteten Vorprüfungsverfahren werden derzeit von den zuständigen Behörden blockiert. Dies wird mit Überlastungen und allgemeinen Bedenken begründet, die sich allerdings nicht aus dem Gesetz herleiten lassen. Daher werden wohl förmliche Anträge auf Anerkennung der Stiftung zu stellen und bei deren Versagung eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten sein. Die aus der Beratungspraxis getragene Initiative „Fundatio“ soll und wird insofern einen Beitrag zur Wirksamkeit der Stiftungsrechtsreform leisten.

Was also ist von der Reform zu erwarten?
Ansätze zu Dynamisierung und Flexibilisierung der Stiftungsform fehlen, ebenso Impulse für Stifter- und Stiftungsautonomie. Auch dürfte die Regelungsdichte für Interessierte eher abschreckend wirken: Statt 7 Paragrafen sind es jetzt 36. Immerhin ist aber mit der Diskussion der Neuregelungen und ihrer Umsetzung in die Praxis das Stiftungswesen wieder deutlicher ins Bewusstsein gerückt. Insofern bleibt zu hoffen, dass trotz dieses Gesetzes weiter gestiftet und in den nächsten Jahren Verbesserungen diskutiert und dann auch umgesetzt werden.

Dr. Christoph Mecking ist Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für Stiftungsberatung in Berlin.

Kommentar von Dr. Christoph Mecking für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 245 – Juni 2023 vom 29.06.2023

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