Gastkommentar: Das neue Stiftungsrecht ist da – aber es reicht nicht
https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/uploads/2023/06/ChristophMecking-05-11-02-002_bearb_credit-privat-1024x651.jpg 1024 651 Stiftung Aktive Bürgerschaft Stiftung Aktive Bürgerschaft https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/uploads/2023/06/ChristophMecking-05-11-02-002_bearb_credit-privat-1024x651.jpgAm 1. Juli 2023 ist das kontrovers diskutierte bundeseinheitliche Stiftungsrecht in Kraft getreten. Rechtssicherheit ist gleichwohl längst nicht erreicht, meint Christoph Mecking.
Von Christoph Mecking
Das Stiftungswesen in Deutschland ist sehr lebendig. Zum Ende letzten Jahres wurden 25.254 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gezählt, die überwiegend gemeinnützige Zwecksetzungen verfolgen. Diese rechtsfähige Stiftung gilt als Prototyp für die Verselbständigung nachhaltiger Vermögenswidmungen. Für sie markiert nun der 1. Juli einen historischen Einschnitt: Seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor fast 130 Jahren sehen wir die umfangreichste Reform des Stiftungsrechts. Sie soll die bisher auf Landesebene zersplitterten Regelungen vereinheitlichen und mehr Klarheit schaffen.
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