Finanzgericht Münster urteilt zu Spenden an ausländische Stiftung

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Ein Unternehmen aus Deutschland hatte an eine gemeinnützige italienische Stiftung gespendet und wollte den Betrag steuermindernd geltend machen. Das zuständige Finanzamt versagte dem Unternehmen im Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 den Spendenabzug mit der Begründung, dass die ausländische Stiftung nicht den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht entspreche. Das Finanzgericht Münster bestätigte jetzt die Entscheidung des Finanzamtes, wie die Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft am 28. März 2024 in ihrem Blog berichtete. Das Gericht bemängelte, es fehle der italienischen Stiftung in ihrer Satzung an einer ausdrücklichen Regelung zur Vermögensbindung bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks nach deutschem Recht. Außerdem sei für die Anerkennung der Mildtätigkeit nach deutschem Recht die Formulierung in der Satzung der italienischen Stiftung, dass es sich um „Personen mit festgestelltem Bedürftigkeitsstatus“ handeln müsse, nicht ausreichend genau umrissen.

Ausländische Organisationen aus der EU und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum können sich per Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in das Zuwendungsempfängerregister aufnehmen lassen, wenn sie die deutschen Kriterien für die Berechtigung, Spendenquittungen zu erteilen, erfüllen. Das Zuwendungsempfängerregister ist im Januar 2024 online gegangen (bürgerAktiv berichtete). Eine Alternative bietet das Transnational Giving Programm der Maecenata Stiftung mit der Möglichkeit, Zuwendungen an ausländische Organisationen in Deutschland steuerlich geltend zu machen.

Zum Winheller-Blog
Zum Urteil
Zum Zuwendungsempfängerregister
Zu Maecenata

Thüringen will GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Veranstaltungen übernehmen

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Für eine bestimmte Anzahl ehrenamtlich organisierter und eintrittsfreier Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen will das Land Thüringen die Lizenzgebühren übernehmen, die an die  Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) für das Abspielen von Musik abgeführt werden müssen. Damit will das Land das Ehrenamt entlasten. Um die Kosten abschätzen zu können, bittet die Staatskanzlei die gemeinnützigen Organisationen, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen, sich bis zum 31. Mai 2024 über die Website der GEMA anzumelden. Im Februar hatte die neue Landesregierung in Hessen gemeldet, die GEMA-Gebühren für Vereine übernehmen zu wollen (bürgerAktiv berichtete)

Zur Meldung der Staatskanzlei Thüringen

Hessen will Ehrenamt stärken und plant Entlastung bei GEMA-Gebühren

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Die neue Landesregierung in Hessen will im Rahmen eines Sofort-Programms ein Paket zu Bürokratiebefreiung im Ehrenamt schnüren und unter anderem die GEMA-Befreiung von Ehrenamtsveranstaltungen sowie die Abschaffung von Berichtspflichten zügig umsetzen. Das Vorhaben folgt dem Vorbild Bayerns, wo das Kabinett im Februar 2023 beschlossen hatte, GEMA-Gebühren für Veranstaltungen zu übernehmen, deren Veranstalter ehrenamtlich tätig sind und die für die Besucher kostenfrei sind (bürgerAktiv berichtete). In Rheinland-Pfalz war ein entsprechender Antrag der oppositionellen CDU-Fraktion im Oktober 2023 abgelehnt worden. (bürgerAktiv berichtete).

Der Hessische Städtetag kritisierte am 12. März die GEMA für die Erhöhung der Gebühren und forderte „eine gesonderte, günstige Tarifgestaltung für ehrenamtlich-gemeinnützige Veranstalter (Kerbe- und Brauchtumsvereine, Vereinsringe etc.), die keine kommerzielle Ausrichtung haben“. Das Vereinsleben dürfe nicht durch die höheren Gebühren erschwert werden.

Zur Pressemitteilung der Landesregierung
Zum Hessischen Städtetag

Zweifel an Zuständigkeit des Bundes beim Demokratiefördergesetz

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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages melden Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes für das Demokratiefördergesetz (DFördG-E) an. In einem am 29. Februar 2024 veröffentlichten Sachstandsbericht heißt es, eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft „Natur der Sache“ sei nach Ansicht des Verfassers in der bisherigen Debatte nicht erkennbar, da auch „koordinierte Maßnahmen der Länder“ möglich seien, um „demokratiefeindlichen Phänomenen und Extremismusformen entgegenzutreten“. Die bloße Zweckmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung reiche nicht aus, eine Zuständigkeit des Bundes zu begründen. Dies wäre nur gegeben, wenn landesgesetzliche Regelungen unmöglich seien. Auch die beiden weiteren Ansätze, die Zuständigkeit des Bundes mit der Staatsleitung oder der öffentlichen Fürsorge zu begründen, reichen nach Ansicht der Wissenschaftlichen Dienste nicht aus.

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention finanziell absichern. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich CDU/CSU und SPD nicht auf ein Demokratiefördergesetz einigen können (bürgerAktiv berichtete). In der Ampelkoalition von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wenden sich die Liberalen gegen das Gesetz.

Wissenschaftliche Dienste
Sachstandsbericht
Weitere Informationen

Ehrenamt ist Staatsziel im Saarland

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Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt den Schutz und die Förderung des Staates. Dies hat der Saarländische Landtag am 7. Februar 2024 beschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V. hatte im Dezember 2018 fordert, Ehrenamt auch im Saarland zum Staatsziel zu machen (BÜRGERAKTIV berichtete). Außerdem wurde Nachhaltigkeit zum Staatsziel erklärt und der Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen.

WWW.LANDTAG-SAAR.DE/VORGAENGE/GESETZ-ZUR-%C3%84NDERUNG-DER-VERFASSUNG-DES-SAARLANDES/3501
WWW.LANDTAG-SAAR.DE/FILE.ASHX?FILEID=76423&FILENAME=G2129.PDF&DIRECTDL=FALSE

Änderung des Lobbyregistergesetzes tritt in Kraft und betrifft auch Gemeinnützige

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Am 1. März 2024 tritt das „Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes“ in Kraft ( BÜRGERAKTIV berichtete). Gemeinnützige Organisationen müssen Spenderangaben nur noch veröffentlichen, wenn diese 10.000 Euro übersteigen und zugleich mehr als mehr als 10 Prozent der gesamten Spenden des betreffenden Geschäftsjahres übersteigen. Ferner wurden die Aktualisierungspflichten verschärft. Änderungen beispielweise der Anschrift oder bei den gesetzlichen Vertretern müssen unverzüglich im Registereintrag aktualisiert werden. Mehr als 30 Prozent der registrierten Interessenvertreter sind privatrechtliche Organisationen mit Gemeinwohlaufgaben wie gemeinnützige Vereine oder Stiftungen und nichtstaatliche Organisation wie Nichtregierungsorganisation, Plattformen oder Netzwerke.

WWW.LOBBYREGISTER.BUNDESTAG.DE/INFORMATIONEN-UND-HILFE/INFORMATIONEN-ZUR-NEUEN-RECHTSLAGE-AB-DEM-1-MAERZ-2024-955618
WWW.LOBBYREGISTER.BUNDESTAG.DE/STARTSEITE

Zuwendungsempfängerregister nach Startschwierigkeiten online

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Am 31. Januar 2024 ist das neue Zuwendungsempfängerregister (ZER) online gegangen. Geplant gewesen war der Start zum 1. Januar. Im ZER sollen alle gemeinnützigen Körperschaften wie Vereine und Stiftungen verzeichnet sein, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind. Dies hatte der Deutsche Bundestag mit dem Jahressteuergesetz Ende 2020 beschlossen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 218 Januar 2021). Das registerführende Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hatte am 29. November 2023 mitgeteilt, zum Start würden noch nicht alle Funktionalitäten verfügbar sein. Das Register soll 2024 schrittweise aufgebaut werden. Die notwendigen Daten werden über die Landesfinanzverwaltungen von den jeweiligen Finanzämtern der gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung gestellt. Wie Datenkorrekturen oder -aktualisierungen, beispielsweise aufgrund von gesetzlichen Änderungen, erfolgen, ist noch nicht geklärt. Für Fragen zum ZER hat das BZSt eine Webseite eingerichtet.

zer.bzst.de/
WWW.BZST.DE/DE/UNTERNEHMEN/GEMEINNUETZIGKEIT/ZUWENDUNGSEMPFAENGERREGISTER/ALLGEMEIN/ALLGEMEIN.HTML
WWW.BZST.DE/SHAREDDOCS/DOWNLOADS/DE/PRESSE/20231129_ZUWENDUNGSEMPFAENGERREGISTER.PDF?__BLOB=PUBLICATIONFILE&V=6

Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit

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Wie weit reicht der gesetzliche Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit? Ein Urteil des Bundessozialgerichts dazu haben Thomas Krüger und Leila Saberzadeh in der aktuellen Ausgabe von npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen 1/2024 erörtert. Das Gericht hatte im Dezember 2022 dem ehrenamtlichen Vorsitzenden eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes recht gegeben, der beim Besuch eines befreundeten anderen Ortsvereins verunglückte und schwer verletzt wurde. Der Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 Nr 12 SGB VII gelte umfassend, urteilte das Bundessozialgericht, und decke, wie im Fall des Klägers, auch den gegenseitigen Austausch der Hilfeunternehmen untereinander ab (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).

rsw.beck.de/zeitschriften/npor/npor (+)
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_47.html

Anpassung der Rechnungslegung von Stiftungen

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Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) liegt ein Entwurf für die Neufassung zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) vor. Das IDW empfiehlt die Anwendung bereits des Entwurfs. Stellungnahmen können schriftlich bis zum 30. April 2024 abgegeben werden. Die Neufassung ist durch die Stiftungsrechtsreform nötig geworden, die im Juli 2023 in Kraft getreten ist.

www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-ers-hfa-5-n-f.html
www.idw.de/idw/idw-aktuell/neufassung-von-idw-rs-hfa-5-zur-rechnungslegung-von-stiftungen-als-entwurf-verabschiedet.html

Änderung des Lobbyregistergesetzes verabschiedet

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Gemeinnützige Organisationen müssen künftig nicht mehr alle Spenden über 20.000 Euro im Kalenderjahr mit namentlicher Nennung des Gebers im Lobbyregister veröffentlichen. Diese Verpflichtung besteht nur noch, wenn eine Spende höher als 10.000 Euro ist und zugleich mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme der Spendeneinnahmen im Jahr ausmacht, sodass damit „Anlass zur Annahme“ bestehen könnte, „dass die Zuwendungen einen lenkenden Einfluss auf die jeweilige Organisation haben könnten“ (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 248 September 2023). Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (20/7346) wurde am 19. Oktober 2023 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bundestag angenommen und passierte am 24. November 2023 den Bundesrat. Die Änderungen treten am 1. März 2024 in Kraft.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW42-DE-LOBBYREGISTER-971428

Beirat für Soziale Innovationen eingesetzt

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Einen international besetzten Beirat zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen hat im November 2023 das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingesetzt. Dem Beirat gehören 19 Personen unter Vorsitz der Beauftragten für Soziale Innovationen beim BMBF Zarah Bruhn an. Die Strategie wurde im September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 248 September 2023).

WWW.BMBF.DE/BMBF/SHAREDDOCS/KURZMELDUNGEN/DE/2023/11/231115-BEIRAT-SOZIALEINNOVATIONEN.HTML
WWW.BMBF.DE/SHAREDDOCS/DOWNLOADS/DE/2023/231114_BOOKLET-SOZIALE-INNOVATIONEN.PDF?__BLOB=PUBLICATIONFILE&V=2

Sonderbericht Bürokratieabbau vorgelegt

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Die Bundesregierung will bei einer Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) prüfen, wie gemeinnützige Organisationen und das Ehrenamt effektiv von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet werden können, ohne dass dabei das Schutzniveau der DSGVO sinkt. Dies geht aus dem Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode (Drucksache 20/9000) hervor, der am 8. November 2023 im Bundestag beraten wurde. In der Plenardebatte wurde das Thema Bürokratieabbau im Ehrenamt nicht angesprochen. Im Anschluss überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss. Das Ehrenamt von unnötiger Bürokratie zu entlasten, haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vom November 2021 vereinbart (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 228 November-Dezember 2021).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW45-DE-SONDERBERICHT-BREG-975438

Erleichterung des Engagements für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte auch 2024

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Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gelten Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch 2024. Darüber informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24. Oktober 2023. Dies betrifft unter anderem in mehreren BMF-Schreiben kommunizierte vereinfachte Spendennachweise, erweiterte Mittelverwendung, Sponsoringmaßnahmen und unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen, Personal und Wohnraum. Für Stiftungen ist allerdings eine zweckfremde Verwendung von Stiftungsmitteln auch vor dem Hintergrund der BMF-Schreiben nicht möglich (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 231 März 2022).

WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/DOWNLOADS/BMF_SCHREIBEN/WEITERE_STEUERTHEMEN/ABGABENORDNUNG/2023-10-24-STEUERLICHE-MASSNAHMEN-ZUR-UNTERSTUETZUNG-DER-VOM-KRIEG-IN-DER-UKRAINE-GESCHAEDIGTEN.HTML

Bundesrat will strafrechtlichen Schutz gemeinnütziger Tätigkeit

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Wer ehrenamtlich Engagierte körperlich verletzt, nötigt, bedroht oder beleidigt, soll künftig härter bestraft werden können. Dafür hat sich am 20. Oktober 2023 der Bundesrat ausgesprochen und auf Anregung von Bayern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 470/23). Er sieht vor, die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch (StGB) so zu ergänzen, dass auch Auswirkungen der Tat auf das gemeinnütziges Engagement der oder des Geschädigten mitberücksichtigt werden können.

Angriffe auf Gemeinderäte, Flüchtlingshelfer, Sanitäter oder Schiedsrichter wirkten sich nicht nur nachteilig im persönlichen Lebensbereich der geschädigten Personen aus, sondern gefährdeten zugleich das Funktionieren des bestehenden Systems gemeinnütziger Tätigkeit und damit auch eines wichtigen Teils gesellschaftlicher Angebote und Leistungen, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Er liegt jetzt bei der Bundesregierung. Nach deren Stellungnahme soll der Bundestag über den Gesetzesentwurf entscheiden.

WWW.BUNDESRAT.DE/DE/PLENUM/BUNDESRAT-KOMPAKT/23/1037/08.HTML#TOP-8

Bundestag berät über Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen

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Der Bundestag hat am 13. Oktober 2023 in erster Lesung den Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz beraten. Es soll die Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Bundeshaushalt auf eine gesetzliche Grundlage stellen.

Für eine erstmalige Finanzierung müssen demnach die Abgeordneten der einer politischen Stiftung nahestehenden Partei künftig mindestens drei aufeinanderfolgende Legislaturperioden in Fraktionsstärke dem Deutschen Bundestag angehören. Außerdem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein und die Stiftung muss in ihrer Arbeit sowie personell und von ihrem Umfeld her gewährleisten, dass sie aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintritt.

In der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am 16. Oktober 2023 äußerten die meisten Sachverständigen grundsätzliche Zustimmung zu dem von der Regierungskoalition gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Entwurf „Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt“ (Drucksache 20/8726). Einige bemängelten, dass der Gesetzentwurf das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht konkretisiere. Kritisiert wurde auch, dass das Bundesinnenministerium die Finanzierungsfähigkeit einer Stiftung prüfen soll. Mehrere Experten sprachen sich für eine weniger parteilich verortete Stelle aus.

Die AfD-Bundestagsfraktion kritisierte, dass die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung durch den Gesetzesentwurf benachteiligt werde. Der von ihr benannte Sachverständige kündigte für den Fall einer Beschlussfassung eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Stiftung hat bislang keine Mittel aus dem Bundeshaushalt bekommen (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 221 April 2021). Die Abstimmung im Bundestag ist für den 10. November 2023 geplant. Die gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) gefordert (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 241 Februar 2023).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW42-PA-INNERES-STIFTUNGSFINANZIERUNG-971144

Sachverständige diskutierten Änderung des Lobbyregistergesetzes

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Mehrere Sachverständige haben bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am 19. September 2023 zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Drucksache 20/7346) gefordert, dass Kirchen sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auch unter das Lobbyregistergesetz fallen müssen. Kritik gab es zudem an den gestiegenen Dokumentationspflichten und dem bürokratischen Aufwand, der durch das Lobbyregistergesetz entstanden sei.
Für Vereine, Verbände und Stiftungen, die unter den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallen, sollen künftig nicht nur Spendeneinnahmen, sondern auch Sponsoringeinnahmen ab einer gewissen Höhe im Lobbyregistereintrag angegeben werden müssen. Dafür sollen andererseits nicht mehr alle Spenden über 20.000 Euro im Kalenderjahr mit namentlicher Nennung des Gebers veröffentlicht werden, sondern die Spender nur noch genannt werden müssen, wenn eine Spende höher als 10.000 Euro ist und mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme der Spendeneinnahmen im Jahr ausmacht (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 245 Juni 2023).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW38-PA-GESCHAEFTSORDNUNG-LOBBYREGISTER-964844

Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen beschlossen

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Die Bundesregierung hat am 13. September 2023 eine „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ beschlossen. Die zuständigen Ministerin, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), wollen vor allem einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und Gründungsberatungen sowie einen passgenaueren Rechtsrahmen für gemeinwohlorientierte Unternehmen schaffen. Außerdem soll im Oktober 2023 eine Internet-Plattform für Soziale Innovationen online gehen, damit sich Gründer besser vernetzen können. Unter Gemeinwohlorientierten Unternehmen versteht die Bundesregierung Unternehmen, „für die das soziale oder ökologische gemeinwohlorientierte Ziel Sinn und Zweck der Geschäftstätigkeit darstellt“ (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 244 Mai 2023). Die Bundesregierung verspricht sich von ihnen einen Beitrag zu fairen Lieferketten und klimafreundlicher Produktion sowie mehr Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen.

WWW.BUNDESREGIERUNG.DE/BREG-DE/AKTUELLES/SIGU-STRATEGIE-2222960

Bundespräsident: Ehrenamtliche sind das Rückgrat unserer Demokratie

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„Sie alle, liebe Gäste, die genannten und die ungenannten, stehen für die Vielen, die unser Land tagtäglich zusammenhalten. Sie sind das wirklich starke Rückgrat unserer Demokratie“: Das sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede, als er und seine Frau Elke Büdenbender am 8. September 2023 das zweitägige Bürgerfest im Garten von Schloss Bellevue eröffneten. Zu der Veranstaltung unter dem Motto „Im WIR verbunden“ waren am ersten Tag 3000 engagierte Menschen aus gemeinnützigen Organisationen, Verbänden und Politik eingeladen. Am 9. September 2023 war das Bürgerfest für die Öffentlichkeit zugänglich.

WWW.BUNDESPRAESIDENT.DE/SHAREDDOCS/REDEN/DE/FRANK-WALTER-STEINMEIER/REDEN/2023/09/230908-BUERGERFEST-FR-REDE.HTML
WWW.BUNDESPRAESIDENT.DE/SHAREDDOCS/BERICHTE/DE/FRANK-WALTER-STEINMEIER/2023/09/230908-09-BUERGERFEST-2023.HTML

Engagementstrategien der Länder und des Bundes

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Einen Überblick über die Engagementstrategien der Bundesländer und entsprechende Vorhaben hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) veröffentlicht. Die Webseite fasst Fakten und Schwerpunkte der Strategien zusammen und verlinkt auf die zuständigen Ministerien. Die DSEE begleitet die Entwicklung der neuen Engagementstrategie des Bundes durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 239 November-Dezember 2022). An dem Beteiligungsangebot an die Zivilgesellschaft, Ideen und Empfehlungen einzubringen, haben sich laut DSEE in 18 digitalen und Präsenzveranstaltungen zwischen März und Juli 2023 mindestens 370 Personen beteiligt. Die Ergebnisse werden auf der Webseite vorgestellt.

WWW.ZUKUNFT-DES-ENGAGEMENTS.DE/UEBERSICHT-ENGAGEMENTSTRATEGIEN-DER-BUNDESLAENDER
WWW.ZUKUNFT-DES-ENGAGEMENTS.DE/VERANSTALTUNGEN-ERGEBNISSE

BMZ veröffentlicht Engagementstrategie

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Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will bürgerschaftliches Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit stärken. So soll seine Service-Agentur, Engagement Global, diverser in ihrer Beschäftigtenstruktur und in den Gremien werden. Für neue nicht institutionalisierte Engagementformen soll eine Fördermöglichkeit geschaffen werden und die Engagementforschung soll gestärkt werden. Außerdem will das BMZ den Erfahrungsaustausch mit Engagierten intensivieren und durch eine neue Kommunikationsstrategie mehr Menschen für ein Engagement erreichen. Die fünf Vorhaben will das BMZ noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Die Engagementstrategie wird durch die 2012 von der Bundesregierung gegründeten Agentur Engagement Global umgesetzt. Sie ist unter dem Titel „Engagement weltweit. Strategie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Entwicklungszusammenarbeit in und aus Deutschland“ im Juni 2023 veröffentlicht worden.

WWW.BMZ.DE/DE/MITMACHEN/ENGAGEMENT-WELTWEIT

Zusammenarbeit von Staat und Stiftungen

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Private Stiftungen sind wichtige Partner, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Sie ergänzen die Zusammenarbeit zwischen Staaten und staatlichen Organisationen, entwickeln innovative Lösungsansätze und bringen zusätzliche finanzielle Ressourcen, Fachkompetenzen und Netzwerke ein: So beantwortete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung namens der Bundesregierung am 30. Juni 2023 (Drucksache 20/7512) eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die Linke erkundigte sich nach dem Mehrwert, den die Bundesregierung in der Kooperation mit den privaten Stiftungen sehe. Außerdem wollte die Linke wissen, in welchen Gremien privatrechtlicher Stiftungen Mitglieder oder Vertreter der Bundesregierung vertreten sind und an welchen Gründungen von privaten oder privat-öffentlichen Stiftungen sich die Bundesregierung seit 2014 beteiligt hat. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Übersicht in ihrer Antwort beigefügt und verweist außerdem auf Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen. 2019 hatte die AfD-Bundestagsfraktion nach den Stiftungen mit Bundesbeteiligung gefragt (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 207 Januar 2020).

DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/075/2007512.PDF 
WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/STANDARDARTIKEL/THEMEN/OEFFENTLICHE_FINANZEN/WIRTSCHAFTS_UND_FINANZDATEN/UEBERSICHT-STIFTUNGEN.HTML

Unternehmensnahe Stiftungen im Bildungswesen

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Unternehmensnahe Stiftungen können innovative Impulse für das Bildungswesen geben. Doch von einer Privatisierung des Bildungswesens durch unternehmensnahe Stiftungen kann nach Ansicht der Bundesregierung keine Rede sein. Dementsprechend beabsichtige sie derzeit nicht, die Aktivitäten von unternehmensnahen Stiftungen zu beschränken oder regulatorisch tätig zu werden, antwortete das Bundesministerium für Bildung und Forschung namens der Bundesregierung am 15. Juni 2023 (Drucksache 20/7269) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Die hatte wissen wollen, wie die Bundesregierung die bildungspolitische Gestaltungsmacht und ihre Einflussmöglichkeiten von unternehmensnahen Stiftungen bewertet und ob die Bundesregierung die Einführung gesetzlich verpflichtender Transparenzstandards für Stiftungen plane.

DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/072/2007269.PDF

Bundesregierung kürzt Mittel bei Freiwilligendiensten

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Die Bundesregierung will die Mittel für die Freiwilligendienste in Deutschland deutlich kürzen. Der Entwurf des Bundeskabinetts vom 5. Juli 2023 für den Regierungshaushalt 2024 sieht Mittel für das Freiwillige Soziale und Freiwillige Ökologische Jahr sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst in Höhe von rund 96 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst in Höhe von rund 154 Millionen Euro vor. Zusammen sind das 250 Millionen Euro – gegenüber 327,9 Millionen Euro, mit denen die Dienste im noch laufenden Jahr 2023 gefördert werden. Kritik an dem Haushaltsentwurf kam von Trägern und Verbänden. Gegenüber der tageszeitung (taz) sagte die Sprecherin des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr, Kristin Napieralla, am 10. Juli 2023: „Kürzungen zum jetzigen Zeitpunkt – nach der Pandemie, nach Einsparungen bei Jugendlichen, außerdem nach der Diskussion um den Pflichtdienst und die Stärkung der Demokratiefähigkeit unserer Gesellschaft – sind überhaupt nicht vermittelbar und der falsche Weg.“ Im Zusammenhang mit den Haushaltskürzungen für die Freiwilligendienste hat die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, klargestellt, dass die SPD-Bundestagsfraktion keinen Sozialen Pflichtdienst plant und der entsprechende Vorschlag von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese in der Zeitung Rheinische Post am 21. Juli 2023 „ein persönlicher Debattenbeitrag“ sei.

WWW.BMFSFJ.DE/BMFSFJ/AKTUELLES/ALLE-MELDUNGEN/LISA-PAUS-TROTZ-ENGER-SPIELRAEUME-FINANZIERUNG-WICHTIGER-ZUKUNFTSAUFGABEN-228102 
WWW.BUNDESFINANZMINISTERIUM.DE/CONTENT/DE/PRESSEMITTEILUNGEN/FINANZPOLITIK/2023/07/2023-07-05-REGIERUNGSENTWURF-BUNDESHAUSHALT-2024.HTML
WWW.BUNDESHAUSHALT.DE/STATIC/DATEN/2023/SOLL/EPL17.PDF
TAZ.DE/KUERZUNGEN-BEI-FREIWILLIGENDIENSTEN/!5946054
WWW.STUTTGARTER-NACHRICHTEN.DE/INHALT.FREIWILLIGENDIENSTE-BEI-JUNGEN-HELFERN-SOLL-GESPART-WERDEN.5A3B15FA-ED6E-4BBA-A4A3-4F86731CC1B8.HTML
RP-ONLINE.DE/POLITIK/DEUTSCHLAND/SOZIALER-PFLICHTDIENST-FUER-JUGENDLICHE-NEUE-DEBATTE-TOBT_AID-94209855

Zivilgesellschaftliche Organisationen zur Engagementstrategie des Bundes

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Verschiedene zivilgesellschaftliche Netzwerke und Verbände haben im Prozess zur Entwicklung der Engagementstrategie des Bundes Stellungnahmen veröffentlicht.

Mehr Angebote und Förderungen für IT-Weiterbildungen, die Beschaffung von Hard- und Software sowie die niedrigschwellige Möglichkeit, Serverkapazitäten mit entsprechendem Betreuungsservice anzumieten, fordert das Bündnis F5 in seiner Stellungnahme zur Engagementstrategie des Bundes vom 8. Juni 2023. Das Bündnis kritisiert, dass digitale Ehrenamtsformen im Vergleich zum traditionellen Ehrenamt zu wenig Aufmerksamkeit, Anerkennung und politische Unterstützung erhalten. Außerdem sollen Fördermaßnahmen mehr bestehende erfolgreiche Projekte unterstützen, statt immer neue Modellprojekte zu starten. Für junge Menschen mit digitaler Expertise soll es bundesweit das Angebot eines Digitalen Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) geben. Dem F5-Bündnis für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung gehören die Nichtregierungsorganisationen AlgorithmWatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland an.

Der Deutsche Kulturrat spricht sich in seiner Stellungnahme vom 9. Juni 2023 dafür aus, dass staatliche Förderprogramme gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Fachverbänden entwickelt werden und die Umsetzung unbürokratischer erfolgen soll. Um Berufstätigen ihr Engagement zu erleichtern, schlägt der Spitzenverband der Kulturverbände vor, einen Anspruch auf Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in das Bundesurlaubsgesetz aufzunehmen.

Gezielte Maßnahmen für einen Bürokratieabbau im Ehrenamt fordert auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in seiner Stellungnahme. Er hält es für zwingend notwendig, im Rahmen der anstehenden Bürokratieentlastungsgesetze auch den Bereich der Zivilgesellschaft mit einzubeziehen. Außerdem verlangt der DOSB, hauptamtliche Verbandsarbeit strukturell und dauerhaft zu fördern, um ehrenamtliches Engagement besser zu ermöglichen.

OKFN.DE/BLOG/2023/06/F5-ENGAGEMENTSTRATEGIE-BUND
www.kulturrat.de/positionen/stellungnahme-des-deutschen-kulturrates-zu-engagementstrategie-des-bundes
HTTPS://CDN.DOSB.DE/USER_UPLOAD/WWW.DOSB.DE/UBER_UNS/POLITISCHE_FORDERUNGEN_BTW_2021/STELLUNGNAHME_ENGAGEMENTSTRATEGIE_DOSB.PDF

Lobbyregistergesetz soll verschärft werden, Ausnahmen für Gemeinnützige

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Zum 1. Januar 2024 sollen die Meldepflichten für Interessenvertreter beim Deutschen Bundestag strenger werden. Laut dem betreffenden Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes (Drucksache 20/7346) gehören dann Kontakte zu Ministerien ab Referatsleiterebene dazu sowie die Angabe, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Interessenvertretung bezieht. Ferner sind Stellungnahmen und Gutachten zu veröffentlichen. Bei den Angaben zur Finanzierung der Interessenvertreter entfällt die bisherige Option, die Veröffentlichung zu verweigern.

Gemeinnützige Organisationen müssen Spender jedoch nur noch dann namentlich nennen, wenn die Spende sowohl den Gesamtwert von 10.000 Euro als auch zehn Prozent der Gesamtsumme der Einnahmen im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigt. Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts müssen sich auch weiterhin nicht im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registrieren. Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde am 23. Juni 2023 in erster Lesung im Bundestag behandelt und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW25-DE-LOBBYREGISTER-953426
DSERVER.BUNDESTAG.DE/BTD/20/073/2007346.PDF