Ronald Rauhe ist neuer Staatsminister für Sport und Ehrenamt

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Der ehemalige Kanute und zweifache Olympiasieger Ronald Rauhe ist am 3. September 2026 zum Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt ernannt und vereidigt worden. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte ihn anschließend im Bundeskanzleramt der Öffentlichkeit vor.

Zu Rauhes Arbeitsschwerpunkten sollen die deutsche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele, die Umsetzung der Spitzensportreform sowie die Stärkung des freiwilligen Engagements gehören. Rauhe soll zugleich Ansprechpartner für Ehrenamtliche und Organisationen im Bundeskanzleramt sein und sich für bessere Rahmenbedingungen sowie weniger bürokratische Hürden einsetzen. Er folgt auf Dr. Christiane Schenderlein, die das Amt der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt vom 6. Mai 2025 bis zum 29. Juli 2026 innehatte (bürgerAktiv berichtete Juni 2025) und anschließend als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesministerium für Gesundheit gewechselt ist.

Zur Vorstellung von Ronald Rauhe

Bundespräsident würdigt Ehrenamt beim Bürgerfest

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat beim Bürgerfest des Bundespräsidenten am 4. September 2026 in Bonn die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie hervorgehoben. Rund 2.000 Ehrenamtliche aus allen Bundesländern nahmen an der Veranstaltung im Park der Villa Hammerschmidt teil. Zu den auf der Webseite des Bundespräsidenten vorgestellten Engagierten gehörte auch Caroline Deilmann, Programm-Leiterin Service Learning bei der Stiftung Aktive Bürgerschaft. Die Stiftung nahm mit sozialgenial-Lehrkräften an dem Fest teil.

Das Bürgerfest stand unter dem Motto „Musubu“, dem japanischen Wort für Verbinden und Verknüpfen. Steinmeier würdigte unter anderem den Einsatz in Nachbarschaftshilfe, Hilfsorganisationen, Flüchtlingshilfe, Hospizarbeit, Sport und Kultur. Ehrenamt schaffe Begegnungen und stärke das demokratische Miteinander, sagte der Bundespräsident. Japan war das internationale Partnerland des Bürgerfestes 2026.

 

Zur Rede des Bundespräsidenten

Brandenburg plant eigenes Stiftungsfinanzierungsgesetz

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Der Landtag Brandenburg hat am 16. September 2026 in erster Lesung über das geplante Brandenburgische Stiftungsfinanzierungsgesetz (BbgStiftFinG) beraten. Mit der Vorlage der Landesregierung sollen erstmals verbindliche gesetzliche Kriterien für die Zuweisung öffentlicher Gelder an parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Bildungseinrichtungen im Land verankert werden.

Voraussetzung für eine finanzielle Förderung aus dem Landeshaushalt ist dem Entwurf zufolge das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Neuregelung würde die der AfD nahestehende Erasmus-Stiftung Brandenburg treffen, die in der Vergangenheit mehrere hunderttausend Euro an Landesmitteln erhalten hatte. Da der Brandenburger Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, soll das BbgStiftFinG künftig eine rechtssichere Handhabe bieten, Organisationen aus diesem Umfeld von der staatlichen Förderung auszuschließen. Der Entwurf wird nun federführend im Ausschuss für Inneres und Kommunales weiterberaten.

Zur Drucksache 8/3302

Bundesregierung veröffentlicht neue Zahlen zur NGO-Förderung

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Die Bundesregierung hat eine aktualisierte und umfangreiche Aufstellung von Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/7968). Das 92-seitige Dokument listet Zuwendungen auf, die in den Jahren 2024 und 2025 an privatrechtliche Organisationen, Verbände und Stiftungen geflossen sind bzw. für 2026 eingeplant wurden. Insgesamt führt das Dokument über 1.000 Fördermaßnahmen auf – von 1.000-Euro-Kleinstprojekten bis hin zu institutionellen Förderungen von mehr als 100 Millionen Euro. Die Aufstellung ist in einer Antwort vom 9. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag (Drucksache 21/5990) veröffentlicht. Die AfD hatte um Aktualisierung zuvor erfragter Zahlen aus 2022 und 2023 gebeten.

Rechnerisch ergeben sich jährliche Fördervolumen von jeweils 400 bis 500 Millionen Euro. In der Vorbemerkung zu ihrer Aufstellung betont die Bundesregierung allerdings, dass im Haushalts- und Verwaltungsrecht keine rechtliche Definition für den Begriff der „Nichtregierungsorganisation“ (NGO) bestehe. Die verschiedenen Bundesministerien legen den Begriff unterschiedlich aus. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) weisen beispielsweise darauf hin, dass Institutionen wie die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. oder das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) formal als Verein organisiert sind und daher in der Abfrage auftauchen, fachlich jedoch Großforschungseinrichtungen darstellen. Ministerien wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) haben keine Angaben gemacht. Das BMZ verweist auf das zentrale Transparenzportal des Bundes, während das BMBFSFJ aufgrund zehntausender Zuwendungsempfänger und fehlender Kriterien keine Auswertung vorlegen konnte.

ZUR DRUCKSACHE 21/7968

Bundesfamilienministerium bereitet neuen Zivildienst vor

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Das Bundesfamilienministerium trifft Vorbereitungen für einen möglichen neuen Zivildienst, sagte eine Sprecherin am 4. August 2026 gegenüber ZDFheute. Die Pläne will das Ministerium nach der Sommerpause vorstellen. Sie verändern möglicherweise auch den Bundesfreiwilligendienst. Die Regelungen sollen Teil eines neuen Bundesgesellschaftsdienstegesetzes werden, an dem das Ministerium arbeitet, wie es im Mai 2026 in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hieß (Drucksache 21/5896).

Für den Fall einer erneuten Wehrpflicht hat das Ministerium bereits 23 große Verbände und Organisationen nach möglichen Einsatzplätzen für Kriegsdienstverweigerer gefragt. 22 von ihnen erklärten nach Ministeriumsangaben, dass ihre Infrastruktur und ihre Einsatzstellen grundsätzlich dafür zur Verfügung stünden. Mit dem geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz will die Bundesregierung den Bundesfreiwilligendienst und einen möglicherweise erforderlichen neuen Zivildienst in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen regeln.

Ein neuer verpflichtender Zivildienst würde erst relevant, wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird. Die Bundesregierung setzt beim neuen Wehrdienst bislang auf Freiwilligkeit. Für den Fall unzureichender Freiwilligenzahlen kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen.

ZDFheute Bericht
Drucksache 21/5896

Zivilschutz soll stärker in Schulen verankert werden

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Themen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes sollen künftig stärker in Schulen vermittelt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 10. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor (Drucksache 21/7120). Die Innenministerkonferenz hält die Einbindung in den Schulunterricht für geeignet, Selbstschutz und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken. Bei der Bildungsministerkonferenz im Juni 2026 hat der Bund die Länder zu einem gemeinsamen Prozess eingeladen.

Bereits heute bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Materialien für Schulen sowie kostenlose Kurse „Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten“ an. Von 2025 bis Ende des ersten Quartals 2026 nahmen daran 69.008 Schülerinnen und Schüler teil. Einen bundesweit verbindlichen Unterricht oder eine verpflichtende Ausbildung kündigt die Bundesregierung jedoch nicht an: Für Lehrpläne und Unterricht sind die Länder zuständig.

Bundestagsdrucksache

EU-Geldwäschepaket: Neue Pflichten für Stiftungen ab 2027

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Deutschland setzt derzeit eine neue EU-Richtlinie zur Geldwäscheprävention in nationales Recht um. Ab dem 10. Juli 2027 gilt zudem die neue EU-Geldwäscheverordnung unmittelbar – mit neuen Vorgaben auch für gemeinnützige Stiftungen. Künftig zählen bei Stiftungen neben den Vorstandsmitgliedern auch die Mitglieder des Aufsichtsorgans zu den wirtschaftlich Berechtigten, die ins Transparenzregister einzutragen sind, außerdem die Stifter sowie weitere Personen mit unmittelbarer oder mittelbarer Kontrolle, etwa aufgrund besonderer Ernennungs-, Abberufungs- oder Vetorechte. Auch Begünstigte werden erfasst; bei gemeinnützigen Stiftungen können sie jedoch als Gruppe beschrieben werden.

Neu ist zudem der Umfang der anzugebenden Daten: Neben Name, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit sind künftig unter anderem auch Geburtsort, vollständige Wohnanschrift und Ausweisnummer für das Transparenzregister zu erfassen. Änderungen müssen schon heute unverzüglich gemeldet werden; ab 2027 gilt dafür ausdrücklich eine Höchstfrist von 28 Tagen. Mindestens einmal jährlich sind die Angaben zu überprüfen.

Uneingeschränkt auf diese Daten zugreifen können zuständige Behörden; Banken und andere Verpflichtete erhalten Zugang für ihre Kundenprüfung. Auch Journalisten, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen mit Bezug zur Geldwäschebekämpfung sollen bei berechtigtem Interesse einen begrenzten Datensatz einsehen können.

Das EU-Geldwäschepaket besteht aus insgesamt vier neuen EU-Rechtsakten, die die Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung europaweit weiter vereinheitlichen.

EU-Geldwäscheverordnung
EU-Geldwäscherichtlinie

Mehr Spielraum für Gemeinnützige bei Verlusten, Ausgaben und Steuern

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Ein wirtschaftlicher Verlust gefährdet nicht mehr automatisch die Gemeinnützigkeit einer Organisation. Das hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben vom 2. Juli 2026 zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) klargestellt. Verluste können unschädlich sein, wenn sie beispielsweise kaufmännisch vertretbar waren oder mit Gewinnen der vergangenen sechs Jahre ausgeglichen werden können. Mittel, die aus dem gemeinnützigen Bereich zur Verlustdeckung verwendet wurden, müssen regelmäßig innerhalb von 24 Monaten zurückgeführt werden.

Außerdem wurden neue Regelungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 aufgenommen (bürgerAktiv berichtete). So steigt die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro Jahreseinnahmen. Organisationen mit Einnahmen bis zu dieser Grenze müssen ihre Mittel nicht zwingend innerhalb der üblichen Zweijahresfrist ausgeben. Die Steuerfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt von 45.000 auf 50.000 Euro Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer. Bis zu dieser Grenze fallen auf die entsprechenden Gewinne grundsätzlich keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an.

Weitere Änderungen im AEAO betreffen die Zweckbetriebsgrenze für Sportvereine, die Beteiligung an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften, Kinderbetreuungseinrichtungen, Hilfen in finanziellen Überbrückungssituationen, arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaften, Wohlfahrtseinrichtungen und die Abgrenzung zum Wettbewerb mit normalen Unternehmen.

Zum Schreiben des BMF

Förderaufrufe für Bundesprogramm „Demokratie leben!“ online

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 1. Juli 2026 die Förderaufrufe und Kriterien zum Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ veröffentlicht.

Gefördert werden ab 2027 Vorhaben in den Bereichen Demokratiebildung, Extremismusprävention, Digitaler Raum, Integration und Teilhabe sowie die Koordinierung von Projekten auf Bundes- und Landesebene. Im März hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) angekündigt, das Förderprogramm „Demokratie leben“ neu auszurichten ( bürgerAktiv berichtete). Mit der Neuordnung ab 2027 soll „Demokratie leben!“ stärker in gesellschaftliche Regelstrukturen und die breite Bevölkerung wirken. Gefördert werden Ansätze, die nicht nur einzelne Zielgruppen erreichen, sondern dauerhaft in Bildungseinrichtungen, Arbeitswelt, Vereinen, Sport, Kultur und Jugendhilfe verankert werden. Organisationen können ihre Interessenbekundung vom 3. August bis 4. September 2026 einreichen.

Presseinformation des BMBFSFJ

Ehrenamtliche Steuerrechtsberatung durch Studierende erlaubt

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Eine kostenlose Rechtsberatung durch Studierende im Steuerrecht wird jetzt durch eine Gesetzesänderung legalisiert. Durch die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes im Juni dieses Jahres bekommen sogenannte Tax Law Clinics ab 1. September 2026 eine gesetzliche Grundlage.

Studentische Law Clinics sind in anderen Rechtsgebieten bereits zulässig. Im Steuerrecht war dies bislang nicht möglich, da Steuerberatung nur ausdrücklich zugelassenen Berufsgruppen vorbehalten war. Voraussetzung sind eine angemessene Einweisung und Fortbildung der Studierenden sowie die fachliche Anleitung durch qualifizierte Steuerberaterinnen, Juristen oder Wirtschaftsprüfer. Angestoßen hat die Reform der Verein Tax Law Clinic Hannover.

Schomerus NPO News
Verein Tax Law Clinic Hannover

Wegweiser zur zivilen Verteidigung

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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat am 19. Juni 2026 erste Arbeitshilfen für Kommunen zur Zivilen Verteidigung veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Kommunen ihre Handlungsfähigkeit unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten können. Dazu gehören die enge Zusammenarbeit mit Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, Versorgungsunternehmen, der Polizei, der Bundeswehr und weiteren Akteuren sowie belastbare Kommunikationswege und ein resilientes Krisenmanagement. Die vorgestellten Dokumente sind Teil des Projekts „Wegweiser zur Zivilen Verteidigung in Kommunen“ und sollen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Vorbereitung auf Krisen- und Verteidigungslagen unterstützen.

Zur Presse-Information des BBK

Widerrufsbutton für Webseiten ist Pflicht

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Wer Leistungen oder Waren gegenüber Privatpersonen online anbietet, muss seit dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Betroffen sind auch gemeinnützige Organisationen, etwa, wenn sie die verbindliche Online-Bestellung einer kostenpflichtigen Broschüre oder die Buchung eines kostenpflichtigen Angebots anbieten. Der Button oder Link muss stets gut sichtbar und zugänglich sein. Verbrauchern muss beim Widerruf eine elektronische Eingangsbestätigung zugeschickt werden. Die gesetzliche Grundlage ist der neue § 356a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nähere Informationen stellt u.a. die Verbraucherzentrale NRW bereit.

Zur Verbraucherzentrale NRW

NRW übernimmt GEMA-Gebühren für Gemeinnützige

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Das Land Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben einen Pauschalvertrag zur Entlastung gemeinnütziger Organisationen geschlossen. Er gilt ab dem 1. Juli 2026 für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen, wenn für diese keine Eintrittsgebühr erhoben wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Übernahme der Lizenzgebühren für die Musiknutzung stellt das Land bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro bereit.

Zur Presse-Information

Gesetzgeber stärkt Repair Cafés

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Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 das neue Ökodesign-Gesetz beschlossen und damit auch die Stellung ehrenamtlicher Reparaturinitiativen gestärkt. Nach Angaben der Open Knowledge Foundation Deutschland können sich Repair Cafés künftig als fachkompetente Reparateure registrieren lassen und erhalten damit Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Voraussetzung sind unter anderem ein Nachweis der Fachkunde, eine Eigenerklärung zur Einhaltung einschlägiger Vorschriften sowie ein Versicherungsschutz für die Reparaturtätigkeit. Die Regelung ist Teil der nationalen Umsetzung europäischer Vorgaben zum Recht auf Reparatur.

Zum Bundestagsbeschluss
Zur Meldung der OKFN

Ehrentag und Veteranentag als Dank für Engagement

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Zum Jahrestag des Grundgesetzes fand am 23. Mai 2026 erstmals ein bundesweiter Mitmachtag für freiwilliges Engagement statt. Unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ wollten Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Schirmherr und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Der zugehörige Aktionszeitraum lief vom 16. bis zum 31. Mai 2026.

Ziel des Ehrentags war es, das ehrenamtliche Engagement sichtbar zu machen und Menschen zu gemeinsamen Projekten vor Ort anzuregen. Dazu wurden laut Bundespräsidialamt rund 2.200 Aktionen angemeldet. Steinmeier betonte im Vorfeld, dass die Demokratie von Menschen lebe, die Verantwortung übernehmen. Der Bundespräsident besuchte bundesweit verschiedene Vereine und Initiativen. In Berlin nahmen Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender am 23. Mai 2026 an einer Vorlesestunde für Kinder des Vereins Lesewelt Berlin teil, besuchten ein Seniorenheim der Stadtmission und tauschten sich mit Ehrenamtlichen bei Pflanzarbeiten im Prinzessinnengarten auf dem Neuen St. Jacobi Friedhof in Berlin-Neukölln aus.

Eine weitere Veranstaltung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt findet am 15. Juni 2026 mit den Nationalen Veteranentag statt. Der Gedenktag, den die Bundesregierung organisiert, würdigt die Leistungen aller ehemaligen und aktiven Bundeswehrangehörigen und ihren Einsatz für die Demokratie. Er soll das Band zwischen Armee und Gesellschaft stärken. Rund um den 15. Juni 2026 laden Kommunen, Veteranenverbände, Einheiten der Bundeswehr und andere Institutionen zu Aktionen ein. Die zentrale Veranstaltung des offiziellen Gedenktages findet am 21. Juni 2026 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“ statt.

Webseite zum Ehrentag
Schwerpunkt Ehrentag Bundespräsident
Webseite zum Veteranentag

Bundesregierung verschärft Regeln für Auslandsfinanzierung von Vereinen

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Vereine müssen künftig Einnahmen von mehr als 10.000 Euro aus dem Ausland offenlegen: Das hat das Bundeskabinett am 15. April 2026 per Reform des Vereinsgesetzes beschlossen. Damit will die Koalition Finanzströme für Sicherheitsbehörden transparenter machen und illegale Kanäle wie das „Hawala-Banking“ oder Barspenden austrocknen. So soll Extremismus die finanzielle Basis entzogen werden.

Zur Presseinformation

Bundeskabinett: Zehn Milliarden Euro für den Bevölkerungsschutz

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Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 Eckpunkte zum Pakt für Bevölkerungsschutz verabschiedet. Danach sollen bis zum Jahr 2029 insgesamt zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investiert werden. Angeschafft werden sollen Fahrzeuge und Ausrüstung beispielsweise für das Technische Hilfswerk (THW).

Der Pakt beinhaltet zudem, die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement zu verbessern und die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr durch eine neue Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ beim Bundesministerium des Innern (BMI) zu koordinieren.

Das Wissen über Zivilschutz und Eigenvorsorge soll frühzeitig in der Gesellschaft verankert werden, unter anderem in den Schulen mit Erste-Hilfe-Kursen und Zivilschutzthemen im Schulunterricht.

Im Vorfeld hatten angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und weitere Hilfsorganisationen vor drastischen Defiziten im deutschen Bevölkerungsschutz gewarnt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 18. Mai 2026, nach Einschätzung von Experten und Vertretern der beiden Hilfsorganisationen drohe dem ehrenamtlichen System ohne strukturelle Reformen und erhebliche Investitionen der Kollaps. Die Helferinnen und Helfer stießen im Ernstfall auf gravierende materielle Hürden: Es fehle an moderner Ausrüstung, mobilen Zeltstädten und flächendeckenden Schutzräumen. Zudem beklagten die Verbände eine zunehmende Bürokratisierung, die die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen im Alltag massiv lähme. Ein zusätzliches Alarmsignal sei der demografische Wandel. Prognosen zufolge drohten die Helferzahlen in den kommenden Jahren drastisch zu schrumpfen.

Zur Presse-Information des BMI
Zur Süddeutschen

DSEE: Stiftungsrat legt Drittmittelstrategie fest

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Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) will Drittmittel bei Stiftungen, Unternehmen und privaten Förderern einwerben und damit ihre bestehenden Förderstrukturen ergänzen. Das bestätigte sie am 24. April 2026 auf Nachfrage der Stiftung Aktive Bürgerschaft. Die Strategie beinhalte einen Passus zur „Vermeidung von Konkurrenzsituationen“, hieß es weiter. Drittmittelfinanzierte Projekte dürften bestehende Strukturen nicht verdrängen, schwächen oder in Konkurrenz zu Förderungen treten, die unmittelbar zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zugutekommen könnten. Ziel der Drittmittelstrategie sei es, zusätzliche Ressourcen für das Engagement zu erschließen und neue Partner für die Förderung des Ehrenamts zu gewinnen.

Die Strategie wurde bei der Sitzung des Stiftungsrates der DSEE am 16. April 2026 beschlossen. Er tagte erstmals unter der Leitung von Christiane Schenderlein (CDU), der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, die den ständigen Vorsitz des Gremiums durch Organisationserlass des Bundeskanzlers und eine Änderung am DSEE-Gesetz zum 2. April 2026 übernommen hat. Schenderlein sagte, die DSEE wolle die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, den Bundesländern und der Wirtschaft ausbauen, eine spürbare Entlastung von unnötigen bürokratischen Aufgaben für die Engagierten erreichen und den Fokus auf Nachwuchsgewinnung vor allem im ländlichen und strukturschwachen Raum legen.

Pressemitteilung der DSEE

Ehrenamt im ländlichen Raum stärken

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Sachverständige im Ausschuss für Sport und Ehrenamt haben am 15. April 2026 im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages bessere Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in ländlichen Räumen gefordert. Sie sprachen sich für mehr Anerkennung für Engagierte aus, weniger Bürokratie, bessere Zugänge, hauptamtliche Unterstützung, verlässliche Finanzierung und gesicherte Begegnungsorte. Die Vertreter aus Praxis und Wissenschaft verwiesen darauf, dass Engagement zentral für Zusammenhalt, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sei. Gleichzeitig sei das Ehrenamt vielerorts überlastet und stehe unter doppeltem Druck. Zum einen sei es auf zu wenige Schultern verteilt, zum anderen übernehme das Ehrenamt vielerorts Aufgaben, die früher Teil öffentlicher Infrastruktur gewesen seien, sagte Susann Seifert, Geschäftsführerin der „Erlebe was geht gGmbH“ in Altenburg in Thüringen. Neben ihr sprachen Heidrun Diekmann, Präsidiumsmitglied beim Deutschen Landfrauenverband, Lars Ruschmeyer, Bundesvorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend und Tuuli-Marja Kleiner vom Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen.

Zur Parlamentsmeldung

Ministerien legen Konzept für Gesellschaft mit gebundenem Vermögen vor

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben sich auf ein Rahmenkonzept für eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“(GmgV) verständigt.

Zu den wichtigsten Merkmalen zählt ein Gewinnausschüttungsverbot, auch das Vermögen selbst soll weder direkt noch indirekt an Mitglieder oder Dritte ausgezahlt werden können. Die Vermögensbindung soll unabänderlich sein und auch nicht durch Satzungsänderung oder Umwandlung aufgehoben werden können. Die Mitgliedschaft in der GmgV soll persönlich, also weder frei übertragbar noch vererbbar sein. Eine Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“. Bei Liquidation der Gesellschaft soll das verbleibende Vermögen an eine andere GmgV oder an den Fiskus fallen.

Die Ministerien stellten das Konzept am 4. März 2026 vor. Eingeführt werden soll die Rechtsform, um unternehmerische Entscheidungen stärker auf den langfristigen Bestand des Unternehmens auszurichten und die Nachfolge in Familienunternehmen zu erleichtern (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 222 Mai 2021). Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, eine entsprechende eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Nach dem jetzt vorliegenden Rahmenkonzept ist der nächste Schritt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Rahmenkonzept und FAQ beim BMJV
Rahmenkonzept beim BMF

Grüne fordern Neuaufstellung der zivilen Verteidigung

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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will die zivile Verteidigung in Deutschland deutlich ausbauen und organisatorisch neu aufstellen. Sie fordern unter anderem bessere rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und Hilfsorganisationen sowie einen personellen Aufwuchs bei Technischem Hilfswerk (THW), Feuerwehr und Hilfsorganisationen. In einem Antrag „Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen“ an den Bundestag vom 17. März 2026 (Drucksache 21/4746) schlagen sie auch vor, spontan Helfende künftig besser zu erfassen, zu qualifizieren und zu schützen. Schulen sollen eine stärkere Rolle in der Krisenvorsorge übernehmen. Vorgeschlagen wird, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten. Zudem sollen sie die Möglichkeit bekommen, schon während der Schulzeit eine Grundausbildung bei Hilfsorganisationen zu absolvieren.

Die Grünen fordern außerdem ein Weißbuch zur zivilen Verteidigung, einen ressortübergreifenden „Operationsplan Zivile Verteidigung“ sowie klarere Koordinierungsstrukturen zwischen Bund und Ländern. Hintergrund seien eine verschärfte Sicherheitslage, hybride Angriffe und Defizite bei Krisenvorsorge, Ressourcenübersicht und Zuständigkeiten. Ferner sprechen sich die Grünen für einen bundesweiten Übungstag für den Bevölkerungsschutz und mehr Selbstschutzkompetenzen in der Bevölkerung aus.

Zum Antrag

Bundesregierung bereitet neuen Engagementbericht vor

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Die Bundesregierung bereitet den Fünften Engagementbericht vor. Wie sie in ihrer Antwort vom 16. Februar 2026 (Drucksache 21/4171) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilte, laufen derzeit die Arbeiten an der inhaltlichen und konzeptionellen Ausgestaltung. Die Kommission, die den Bericht erstellt, soll innerhalb der kommenden Monate eingesetzt werden. Vorgesehen ist erneut, auch Fachwissen aus der zivilgesellschaftlichen Praxis einzubeziehen. Der Bericht soll noch in dieser Wahlperiode vorgelegt werden, sodass eine parlamentarische Befassung möglich ist.

Die Verfahrensstruktur betreffend hält die Bundesregierung am bisherigen Modell fest, für jeden Engagementbericht eine neue Geschäftsstelle einzurichten. Als Vorteil nennt sie die Möglichkeit, Personal und fachliche Expertise am jeweiligen Themenschwerpunkt auszurichten.

Zur Drucksache

Bund will Programm „Demokratie leben“ grundlegend umbauen

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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das Förderprogramm „Demokratie leben“ neu ausrichten. Das war in den Zeitungen Die WELT vom 21. März 2026 und tageszeitung (taz) vom 25. März 2026 zu lesen. Danach sollen mehr als 200 Projekte zum Jahresende auslaufen. Als Begründung nennt Prien laut WELT eine unzureichende Zielerreichung und ein aus ihrer Sicht nicht stimmiges Verhältnis von Mitteleinsatz und Ergebnis. Zu den betroffenen Projektträgern gehören die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die HateAid gGmbH, das Medienunternehmen Correctiv, der Zentralrat der Juden und die Konrad-Adenauer-Stiftung.

Ab 2027 solle eine neue Förderrichtlinie gelten, heißt es in dem WELT-Bericht. Künftig solle die Förderung stärker auf bereits lokal verankerte Strukturen ausgerichtet werden. Genannt werden unter anderem Schulen, Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Landjugend, Bibliotheken und kulturelle Vereinigungen. Im Interview mit der taz sagte Prien: „Wir müssen mehr auf die Mitte der Gesellschaft zielen.“ Vielfalt sei kein staatliches Förderziel.

Künftig soll die Evaluierung des Programms nicht mehr von Institutionen durchgeführt werden, die ebenfalls vom Bundesfamilienministerium gefördert werden. Prien kündigte außerdem an, es werde unabhängig von der Umstrukturierung des Programms zu Mittelkürzungen für „Demokratie leben“ kommen, da ihr Ministerium im kommenden Jahr 200 Millionen Euro einsparen muss.

ZUM WELT-ARTIKEL (+)
Zum taz-Interview

Niedersachsen: Neue Förderrunde für soziale Innovationen und Stärkung der Demokratiearbeit

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Die niedersächsische Landesregierung weitet die Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement aus. Das betrifft die Förderung innovativer sozialer Projekte sowie die langfristige Absicherung der Demokratiearbeit. Die Landesregierung veröffentlichte dazu zwei Mitteilungen am 16. und 17. Februar 2026.

Gemeinnützige Organisationen können sich demnach ab sofort um Fördermittel des Landesprogramms „Soziale Innovation“ bewerben. Unterstützt werden Projekte, die neue Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln – etwa in den Bereichen Arbeitswelt, Daseinsvorsorge im ländlichen Raum oder soziale Integration. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2026.

Zur Stärkung der Demokratie hat die Landesregierung angekündigt, das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte im Niedersächsischen Justizministerium und das ressortübergreifende Landesprogramm für Islamismusprävention auszubauen. Sie reagiert damit auf die Ergebnisse des neuesten Berichts der Landesprogramme für Demokratieförderung und Extremismusprävention. Als eine der zentralen Herausforderungen benennt der Bericht die Gefahren durch den digitalen Wandel der Gesellschaft insbesondere für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt soll deshalb künftig auf der Medienkompetenz und dem Umgang mit Desinformation im digitalen Raum liegen.

Zur Presse-Information Soziale Innovationen
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Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet Engagementstrategie 2030

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Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat am 13. Januar 2026 eine neue Engagementstrategie verabschiedet, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt bis zum Jahr 2030 zu verbessern.

Vorgesehen sind unter anderem der Ausbau der Freiwilligenagenturen und der Aufbau einer Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, um die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu verbessern. Ein landesweites digitales Engagement-Portal soll die Suche nach Einsatzmöglichkeiten vereinfachen.

Für Kleinstförderungen soll ein standardisierter, bürokratiearmer Prozess entwickelt werden, der besonders kleinen Initiativen schnellen Zugriff auf Finanzmittel ermöglicht.

Engagierte sollen ihre im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten künftig durch einen offiziellen Nachweis belegen können und diesen etwa Bewerbungen beizulegen. Um Unternehmen und Betriebe für die Freistellung von Personal zu sensibilisieren, sollen ein Zertifikat „Engagementfreundlicher Betrieb“ sowie ein Netzwerk „Engagierte Unternehmen im Land“ initiiert werden.

Außerdem ist vorgesehen, die Ehrenamtskarte MV bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, um neue Zielgruppen, beispielweise Schülerinnen und Schüler anzusprechen.

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