Niedersachsen verabschiedet Ehrenamtsstrategie

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Die Niedersächsische Landesregierung hat am 28. Oktober 2025 ihre Strategie für Engagement und Ehrenamt verabschiedet. Ziel ist, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern. Unter anderem soll ein landesweiter Kompetenznachweis eingeführt werden, der im Engagement erworbene Schlüsselqualifikationen bescheinigt. Vorgesehen sind auch die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle Ehrenamt in der Staatskanzlei und die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche. Die Strategie greift Empfehlungen der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ auf, die 2022 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte (bürgerAktiv berichtete März 2022)

Zur Ehrenamtsstrategie

Sozialversicherungspflicht trotz Ehrenamt

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Die bloße Bezeichnung einer Tätigkeit als „Ehrenamt“ schütze nicht vor einer etwaigen Sozialversicherungspflicht, schreibt das Anwaltsportal jura.cc und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 14 BA 39/24) vom Oktober 2025.

Der Präsident eines Verbandes hatte gegen die sogenannte Statusfeststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung vor dem Sozialgericht Berlin geklagt. Dieses sah ebenfalls eine Sozialversicherungspflicht vorliegen, wogegen der Verbandspräsident in Berufung ging. Das Landessozialgericht bestätigt jetzt das vorinstanzliche Urteil und führte an, dass der Verbandspräsident eine regelmäßige Aufwandsentschädigung bezogen hatte, in die Arbeitsorganisation des Verbandes eingebunden war und einer rechtlichen Weisungsgebundenheit unterlag. Daher liege eine abhängige Beschäftigung vor, die eine Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung begründe.

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Sechster Freiwilligensurvey erschienen: Zahl der Engagierten leicht gesunken

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Die Bundesregierung hat am 14. November 2025 den Kurzbericht mit zentralen Ergebnissen des Freiwilligensurveys 2024 vorgestellt. Er basiert auf Daten von mehr als 27.500 Befragten. Danach waren im Jahr 2024 36,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland freiwillig engagiert, das entspricht etwa 27 Millionen Menschen. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2019 waren es noch drei Prozentpunkte mehr. Bei Personen ohne Migrationshintergrund liegt die Engagementquote bei 40 Prozent, bei Personen mit Migrationshintergrund um mehr als 10 Prozent niedriger. Nach wie vor korrespondiert das Engagement mit dem Bildungsgrad: Im Jahr 2024 engagieren sich Personen mit niedriger Schulbildung zu 24,6 Prozent, Personen mit mittlerer Schulbildung zu 35,9 Prozent und Personen mit hoher Schulbildung zu 45,5 Prozent. 2024 übten 26 Prozent der Engagierten im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Leitungs- oder Vorstandsfunktion aus. Im Jahr 1999 betrug der Anteil 37 Prozent, seit 2014 ist der Wert weitgehend stabil.

Gut die Hälfte der Engagierten sind bis zu zwei Stunden pro Woche ehrenamtlich aktiv, rund ein Viertel gibt an, für die Tätigkeit drei bis fünf Stunden in der Woche aufzuwenden, und knapp jede fünfte Person nennt sechs oder mehr Stunden pro Woche. Das ist eine leichte Steigerung. Fast die Hälfte der Befragten engagiert sich für mehr als eine Sache: 26 Prozent berichten von zwei freiwilligen Tätigkeiten und 21 Prozent haben drei oder mehr Engagements. Beenden Personen ihr bürgerschaftliches Engagement, nennen 62 Prozent fehlende Zeit als Grund. An zweiter Stelle folgen mit 32 Prozent gesundheitliche Gründe sowie der Wunsch, keine Verpflichtungen mehr eingehen zu wollen (31 Prozent).

Für den Freiwilligensurvey 2024 wurden über 27.500 Personen im Alter ab 14 Jahren telefonisch befragt. Auftraggeber des sechsten Freiwilligensurveys ist die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Eine vertiefte Auswertung soll im Laufe des Jahres 2026 erscheinen. Durchgeführt und ausgewertet wurde der aktuelle Freiwilligensurvey vom Meinungsforschungsinstitut Verian. Als Vorgänger von Verian war TNS Infratest Sozialforschung bereits für die Durchführung der Surveys 1999, 2004 und 2009 zuständig. Der Deutsche Freiwilligensurvey wird seit 1999 alle fünf Jahre durchgeführt. Der Kurzbericht zur fünften Umfrage wurde im März 2021 veröffentlicht (bürgerAktiv berichtete März 2021)

Freiwilligensurvey Kurzbericht

Verlagerung ins Kanzleramt: Bundesregierung ordnet Engagementpolitik neu

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Die Bundesregierung verlagert einige, aber nicht alle Zuständigkeiten für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in das Bundeskanzleramt. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15. Oktober 2025 hervor (BT-Drucksache 21/2259).

Zum 1. November 2025 sollen demnach mehrere Referate aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) formell in das Kanzleramt in den Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übergehen. Insgesamt wechseln Mitarbeitende auf knapp einhundert Stellen die Ministerien.

Aus dem BMI wechseln:

– die Abteilung „Sport“,

– das Referat H III 5 „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement“.

Aus dem BMBFSFJ wechseln:

– das Referat 111 „Grundsatzangelegenheiten Engagementpolitik, Digitales Engagement“,

– das Referat 112 „Deutsche Engagementstiftung, Engagementinfrastrukturen“ und

– das Referat 113 „Engagementförderung und -forschung“.

Andere Bereiche der Ehrenamts- und Engagementpolitik der Bundesregierung verbleiben in den bisherigen Ministerien. Dazu gehört beispielsweise der Bereich Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Beim BMBFSFJ bleibt die Zuständigkeit für die Freiwilligendienste und im BMI die Verantwortung für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz. Die Gesetzgebungskompetenz und Umsetzungsverantwortung im Gemeinnützigkeits-, Steuer-, Vereins- und Datenschutzrecht liegen weiterhin beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zur Drucksache

Sachverständige fordern weniger Bürokratie beim Ehrenamt

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Bei der Anhörung zur „Aktuellen Situation des Ehrenamts in Deutschland“ des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestags am 8. Oktober 2025 machten sich die geladenen Sachverständigen für weniger Bürokratie beim Ehrenamt stark. Dass dies ein zunehmendes Problem ist, machte Jan Holze von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutlich. Bürokratische Entlastung sei eine der zentralen Herausforderungen für das Ehrenamt. Ein mittelgroßer Verein verbringt laut einer Erhebung des Normenkontrollrats Baden-Württemberg 42 Tage pro Jahr mit bürokratischen Verwaltungstätigkeiten.

Jan Wenzel vom Bündnis für Gemeinnützigkeit forderte eine Vereinfachung des Haushalts- und Zuwendungsrechts und die Einführung des „Once-Only“-Prinzips für Registerpflichten. Daten sollten nur einmal erfasst und nicht, wie bisher, mehrfach bei verschiedenen Behörden gemeldet werden müssen. Dr. Lilian Schwalb vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) schlug die Etablierung überjähriger Förderlaufzeiten für Projekte vor sowie die Einführung einer Gemeinwohlkostenpauschale. Tobias Kemnitzer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) wies darauf hin, dass es auch Anerkennung in Form von Respekt für zivilgesellschaftlichen Eigensinn brauche.

Zur Ausschusssitzung

Bundesregierung zufrieden mit DSEE

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Die Bundesregierung zieht auf Grundlage der externen Evaluierung ein positives Fazit zur Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die jetzt als Unterrichtung vorliegt (Drucksache 21/1800 vom 2. Oktober 2025).

Zu den Stärken der Arbeit der DSEE gehöre, dass Engagement und Ehrenamt mehr Sichtbarkeit erhalten haben und die Stiftung erfolgreich zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung vermittle. Das breite Angebot aus Service, Beratung, Qualifizierung und Förderprogrammen habe sich als großer Vorteil für die Wirksamkeit der Stiftung erwiesen. Gleichzeitig habe die Stiftung mit Personalmangel und einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden zu kämpfen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Akteuren aus der Wirtschaft sei noch ausbaufähig und marginalisierte und unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte erreiche die Stiftung nur unzureichend, heißt es in der Unterrichtung.

Die Gutachter betonen, dass der Bedarf an Förderung die verfügbaren Mittel der DSEE bei Weitem übersteigt. So seien Förderprogramme zum Teil „massiv überzeichnet“, was zu einer hohen Ablehnungsquote führt. Neben einer Erhöhung der Mittel wurde von Mitarbeitenden der DSEE in Interviews auch der Wunsch nach größerer Flexibilität bei der Verwendung der bestehenden Gelder geäußert, etwa durch eine einfachere Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln, geäußert.

Die externe Evaluierung wurde von der Syspons GmbH durchgeführt. Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25. März 2020 (DSEE-G).

Zur Unterrichtung

Bürgerstiftungen beim Bundespräsidenten – Bürgerfest 2026 in Bonn

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Rund 4000 ehrenamtlich Engagierte nahmen am 13. September 2025 am Bürgerfest des Bundespräsidenten im Garten von Schloss Bellevue teil. Darunter auch Vertreter der Bürgerstiftungen aus Bruchsal, Hemmingen und Winnenden, der Hellweg-Region und aus Mittelhessen, die die Stiftung Aktive Bürgerschaft zur Einladung vorgeschlagen hatte.

Der Bundespräsident sagte in seiner Begrüßung, Millionen Menschen seien in Deutschland ehrenamtlich engagiert. Wahr sei aber auch: Das klassische Ehrenamt werde älter; die Aufgaben, die es gebe, die blieben und die manchmal sogar mehr würden, verteilten sich auf weniger Schultern. Er habe daher die Initiative für einen „Ehrentag“ am 23. Mai 2026 angestoßen, bei dem sich alle Menschen in Deutschland für einen guten Zweck engagieren sollen (bürgerAktiv berichtete).

Für 2026 ist das Bürgerfest des Bundespräsidenten Anfang September in Bonn in der Villa Hammerschmidt geplant, teilte das Bundespräsidialamt am 24. September 2025 auf Anfrage der Stiftung Aktive Bürgerschaft mit. Der Dienstsitz des Bundespräsidenten, Schloss Bellevue, wird ab 2026 für mehrere Jahre umfassend saniert, hatte DIE WELT am 4. August 2025 berichtet.

Rede des Bundespräsidenten
Sanierung des Dienstsitzes
Bericht in der WELT

Entwurf des Steueränderungsgesetz 2025 mit Regelungen zur Gemeinnützigkeit

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Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 einen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz veröffentlicht, der auch Änderungen der Regeln zur Gemeinnützigkeit enthält. Wörtlich werden genannt:

  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 1 AO)
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nummer 26, 26a EStG)
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Absatz 1 Nummer 5 Satz 4 AO)
  • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 2 AO)
  • Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 AO)
  • Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nummer 11 AO)

Die Bundesregierung setzt damit einen Teil der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahmen der Engagementpolitik um (BÜRGERAKTIV BERICHTETE).

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Presseinformation des Bundesfinanzministeriums

 

Aufwand und Kosten durch das Stiftungsregister – aber erst ab 2028

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Die Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters soll auf 2028 verschoben werden. Das ist einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3. September 2025 zu entnehmen, der Mitte September 2025 bekannt wurde. Die notwendige Technik für das Führen des Registers stehe noch nicht bereit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bislang gilt der 1. Januar 2026 als Starttermin.

Alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland sind mit der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (bürgerAktiv berichtete) verpflichtet, sich im bundesweiten Stiftungsregister eintragen zu lassen. Was dann auf die Stiftungen zukommen soll, hat die Stiftung Aktive Bürgerschaft beim Bundesamt für Justiz erfragt, das dazu am 4. September 2025 diese Angaben machte:

Anmeldungen zum Stiftungsregister sind aktiv von den bestehenden Stiftungen vorzunehmen. Eine Übernahme der Daten von den Stiftungsaufsichtsbehörden ist nicht vorgesehen. Die Anmeldung ist öffentlich zu beglaubigen.

Für die Ersteintragung wird voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von 75 Euro erhoben. Für nachträgliche Änderungen in das Stiftungsregister wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro anfallen. Ausnahmen und Kostenbefreiungen sind nicht vorgesehen.

Das Stiftungsregister wird für Eintragungen über das unter der Internetseite www.handelsregister.de betriebene Registerportal zugänglich sein. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Justiz auf seiner Website zur Verfügung.

Informationen zum Stiftungsregister 
Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Bayrische Enquete-Kommission legt Entlastungspaket für das Ehrenamt vor

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Die Enquete-Kommission „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“ des Bayerischen Landtags hat am 17. Juli 2025 Handlungsempfehlungen zum Themenfeld „Bürokratieabbau und Ehrenamt“ beschlossen. Zu den Kernpunkten der am 30. Juli 2025 veröffentlichten Empfehlungen gehören unter anderem:

  • Notarpflicht nur noch bei der Ersteintragung in das Vereinsregister, nicht mehr bei Änderungen.
  • Erleichterungen bei Datenschutzbeauftragten, Aufbewahrungsfristen für Einwilligungen, Fotoveröffentlichungen (Widerspruchslösung) und Abmahnschutz zu Impressum/Datenschutzerklärung.
  • Wechsel zu stichproben- oder anlassbezogenen Prüfungen bei kleinen Organisationen. Das Jährlichkeitsprinzip bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer soll durch eine Dreijahresbetrachtung ersetzt werden.
  • Zumindest kleine Organisationen sollen von der Abführung der Künstlersozialabgabe befreit werden und die Abgabe von den Versicherten selbst durchgeführt werden
  • Die Organisation von Festen und Veranstaltungen soll erleichtert werden durch einen Sammelantrag für Genehmigungen, weniger verkehrsrechtliche Auflagen im öffentlichen Raum und praxisgerechtere Hygieneregeln.

Die Empfehlungen fließen in den Bericht der Enquete-Kommission ein, über den dann der Landtag debattieren wird. Daraus folgende Maßnahmen sollen gegebenenfalls bis zum Ende der Legislaturperiode eingeleitet werden. Die Kommission wurde am 16. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag eingesetzt. Ihr gehören neun Abgeordnete aller Fraktionen sowie sieben externe Experten an.

Zur Webseite der Enquete-Kommission Bürokratieabbau
Zu den Handlungsempfehlungen

Baden-Württemberg führt Projekt-Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ an Schulen ein

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An Realschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg startet mit Beginn des kommenden Schuljahres 2025/26 das projektorientierte Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ für die Klassen 7 bis 9. Die Schulen sind verpflichtet, es einzuführen. Zwei Wochenstunden sind dafür vorgesehen, um Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, kulturelle Bildung sowie Zukunftskompetenzen systematisch zu fördern. Welche Fächer beteiligt sind, legen Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz fest. Die Maßnahme ist Teil der Weiterentwicklung des G9 und soll Jugendliche gezielt zu gesellschaftlicher Teilhabe befähigen.

Zur Meldung beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026

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Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 (Drucksache 21/600) sind im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) Mittel für die „Stärkung der Zivilgesellschaft“ von 332,1 Millionen Euro vorgesehen, ein Zuwachs von 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon entfallen auf den Bundesfreiwilligendienst 194,2 Millionen Euro (plus 5,4 Prozent), die übrigen Freiwilligendienste Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst und Internationaler Jugendfreiwilligendienst erhalten zusammen 120,68 Millionen Euro (plus 14,2 Prozent). Nahezu stabil bleibt der Etat des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ mit 209 Millionen Euro (2025: 200 Millionen).

Im Einzelplan 04, dem Haushalt des Bundeskanzleramtes mit der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein, sind 13,3 Millionen Euro zur Förderung und Unterstützung von Ehrenamt und Engagement veranschlagt. Dazu gehören Zuschüsse beispielsweise an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), Mittel für Forschungsförderungen und öffentlichkeitswirksame Kampagnen. Ohne Etat ist eine Haushaltsstelle zur Förderung des privat öffentlichen Förderfonds gelistet, aus dem künftig „kross-sektorales Engagement im Zusammenhang mit der Verbesserung von Ankommens- und Teilhabeprozessen“ gestärkt werden soll. Der Entwurf wurde am 15. August 2025 vorgelegt. Voraussichtlich Ende November wird der Bundestag über den Haushalt 2026 abstimmen, im Dezember muss dann der Bundesrat sein Votum abgeben.

Zur Meldung in den Parlamentsnachrichten
Zum Entwurf des Bundeshaushalts 2026

Staat gab 2024 über 687 Millionen Euro für parteinahe Stiftungen aus

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Im Jahr 2024 erhielten sechs parteinahe Stiftungen in Deutschland insgesamt 687,5 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Im Einzelnen erhielten:

• Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): 197,3 Millionen Euro

• Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD): 177,7 Millionen Euro

• Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): 86,5 Millionen Euro

• Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP): 78,9 Millionen Euro

• Hanns-Seidel-Stiftung (CSU): 75,9 Millionen Euro

• Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke): 71,2 Millionen Euro

Die Förderung erfolgte auf Basis des Verteilungsschlüssels im Stiftungsfinanzierungsgesetz sowie zusätzlicher Projektmittel aus dem Bundeshaushalt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/681) vom 25. Juni 2025 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz geht auf eine Klage der AfD und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2023 zurück (bürgerAktiv berichtete). Es regelt unter anderem, dass parteinahe Stiftungen gefördert werden, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Deshalb wird ab 2026 voraussichtlich auch die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshalt gefördert werden.

Zur Meldung in den Parlamentsnachrichten
Zur Antwort der Bundesregierung

Kürzungen bei Freiwilligendiensten im Bundeshaushalt 2025

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Der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 sieht Einschnitte bei den Freiwilligendiensten vor. Insgesamt sollen die Mittel um 40 Millionen Euro gekürzt werden. Davon entfallen 17 Millionen Euro (rund 14 Prozent) auf das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ/FÖJ). Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll 23 Millionen Euro (ca. 11 Prozent) weniger erhalten. Das zuständige Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) begründet die reduzierten Ansätze mit den tatsächlich abgerufenen Mitteln im Haushaltsjahr 2023. Der Deutsche Caritasverband kritisiert die Pläne und fordert eine bessere Planungssicherheit. Der Etat des Bundeskanzleramtes, das seit dieser Legislaturperiode ebenfalls für Engagementpolitik zuständig ist, sieht in dem Haushaltsentwurf noch keine eigenen Haushaltstitel zur Förderung der Zivilgesellschaft vor. Ebenso wie der neue Zuschnitt einiger Bundesministerien im Haushaltsentwurf noch nicht abgebildet ist, fehlt auch die Stelle der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt noch.

Nach der Aussprache im Bundestag wurde der Haushaltsentwurf am 11. Juli 2025 zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Seit die Vorgängerregierung Ende 2024 zerbrach, gilt eine vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2025.

Zum Parlamentarischen Vorgang
Zum Haushaltsentwurf
Kritik an den Kürzungen

Wie die Bundesregierung das Ehrenamt stärken will

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Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, Christiane Schenderlein (CDU), hat ausgeführt, wie die Bundesregierung eine „aktive und schlagkräftige Ehrenamts- und Engagementpolitik“ umsetzen will.

Der Koalitionsvertrag enthalte zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt und Engagement, heißt es in ihrer Information vom 14. Juli 2025. Kern sei ein „Zukunftspakt Ehrenamt“ mit höheren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Außerdem soll ein Bürokratieabbaugesetz Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen bringen, unter anderem im Datenschutzrecht. Auch das Gemeinnützigkeitsrecht und steuerliche Vorschriften sollen vereinfacht werden.

Angesichts zunehmender verbaler und tätlicher Angriffe auf Ehrenamtliche – etwa bei Rettungskräften oder in kommunalen Ämtern – will die Bundesregierung die Prävention von Hass und Gewalt verbessern und den Schutz Ehrenamtlicher verstärken. Ferner soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) weiter ausgebaut werden.

Die Bundesregierung hatte die Zuständigkeiten für Engagement und Ehrenamt im Kanzleramt gebündelt (bürgerAktiv berichtete). Das sei eine Aufwertung des Themenfelds und erhöhe die Effektivität der politischen Arbeit, so Schenderlein.

Zur Information der Staatsministerin

Studie untersucht KI-Fähigkeiten der deutschen Zivilgesellschaft

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Sind zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland bereit und fähig, Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert einzusetzen? Dies hat das Civic-Coding Netzwerk untersucht, eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Das Netzwerk stellte am 22. Mai 2025 die Kurzstudie „Gemeinwohlorientierte KI: Ist die Zivilgesellschaft ‚AI-ready‘?“ vor. Sie kommt zu dem Schluss, dass die deutsche Zivilgesellschaft gezielte Unterstützung durch Politik, Förderprogramme und Weiterbildungsangebote benötigt, um das Potenzial von KI gemeinwohlorientiert zu erschließen.

Drei zentrale Ergebnisse der Studie:

1. Digitale Grundlagen sind vorhanden, aber ungleich verteilt: Zwar nutzen die meisten Vereine und Stiftungen grundlegende digitale Tools wie Cloud-Speicher und E-Mail-Systeme. Kleinere Organisationen haben jedoch oft weniger Ressourcen und IT-Kompetenz als größere.

2. Die KI-Nutzung bleibt operativ und punktuell: KI kommt vor allem für einfache Aufgaben wie Textgenerierung (55 Prozent) und Übersetzungen (52 Prozent) zum Einsatz. Nur wenige Organisationen nutzen KI strategisch oder verfügen über eigene KI-Infrastruktur.

3. Fehlende Strategien und Ressourcen bremsen Fortschritt: Nur ein Drittel der Organisationen verfolgt eine klare KI- oder Digitalstrategie. Finanzielle und personelle Engpässe sowie fehlendes Fachwissen hemmen eine weitergehende Nutzung.

Für die Studie wurden 120 zivilgesellschaftliche Organisationen befragt und Experteninterviews geführt.

Kurzstudie herunterladen
Webseite des Civic-Coding Netzwerks
Fokus Künstliche Intelligenz der bürgerAktiv – Nachrichten für Engagierte

Prämien fürs Ehrenamt, aber nicht für alle

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Langjährige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk erhalten vom Land Hessen Anerkennungsprämien. Im zurückliegenden Jahr bekamen allein 368 Feuerwehrleute jeweils 1.500 Euro, weil sie sich seit 50 Jahren freiwillig einsetzen. Darüber berichtete die Hessenschau am 18. Mai 2025 unter Bezug auf eine Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion.

Im brandenburgischen Landtag will die Regierungskoalition aus SPD und BSW jetzt prüfen, „ob ehrenamtlich in der Wasserrettung Tätige, etwa in der Wasserwacht oder bei der DLRG, in das bestehende System der Zahlung einer Jubiläumsprämie einbezogen werden können“, wie die Märkische Oderzeitung am 27. Mai 2025 berichtete. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft kritisieren seit Jahren die Ungleichbehandlung bei den Jubiläumsprämien.

Zur Meldung der Hessenschau
Zum Artikel der MOZ (+)

Staatsministerin für Sport und Ehrenamt stellt Agenda vor

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Die neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), hat am 4. Juni 2025 erstmals im zuständigen Bundestagsausschuss ihre politische Agenda für das Ehrenamt vorgestellt. In der öffentlichen Sitzung betonte Schenderlein, dass die Verankerung des Themas im Bundeskanzleramt eine besondere Wertschätzung für die Millionen Engagierten in Deutschland zum Ausdruck bringe.

Zu den zentralen Vorhaben der Staatsministerin zählen die Stärkung der Anerkennung und Würdigung des Engagements, die finanzielle Entlastung von Freiwilligen sowie der Abbau bürokratischer Hürden für Vereine. Konkret kündigte sie an, die steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben. Zudem soll ein „Bürokratierückbaugesetz“ Vereine und ehrenamtliches Engagement entlasten. Als weitere Priorität nannte Schenderlein, Maßnahmen zu prüfen, die den Schutz von Ehrenamtlichen vor verbalen und körperlichen Angriffen zu verbessern könnten. Die Staatsministerin hob die große Integrationsfunktion und den gesellschaftlichen Mehrwert hervor, den Sport und Ehrenamt gemeinsam schaffen. Beim Thema Sport stehen eine Olympiabewerbung, die Reform der Spitzensportförderung und Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur oben auf der Agenda der Staatsministerin.

Der Bundestagsausschuss für Sport und Ehrenamt hatte sich am 21. Mai 2025 konstituiert (bürgerAktiv berichtete). Zur Vorsitzenden wurde die Abgeordnete Aydan Özoguz (SPD) gewählt.

Zur Berichterstattung des Deutschen Bundestages

Zehn Jahre Netzwerk Engagierte Stadt

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112 Städte sind Mitglied im Netzwerk „Engagierte Stadt“, das am 15. Mai 2025 sein 10jähriges Jubiläum feierte. Ziel des Netzwerkes ist es, Engagement zu fördern und Stadtgesellschaften zukunftsfähig, solidarisch und lebendig zu gestalten, wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ihrer Presse-Information am 16. Mai 2025 mitteilte. Das Programm wird vom BMBFSFJ und mehreren Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und weitere Organisationen getragen. Dem Schwesternetzwerk „Engagiertes Land“ gehören 93 Mitglieder an. Das Projekt fördert seit 2021 lokale Zusammenschlüsse von Vereinen und Kommunen, die das Engagement vor Ort stärker vernetzen und ihre Strukturen weiterentwickeln wollen. 

In den drei Kommunalen Spitzenverbänden in Deutschland sind rund 3200 Städte, 11.000 Kommunen und 294 Landkreise organisiert. 

Presseinformation des BMBFSFJ
Netzwerk Engagierte Stadt
Netzwerk Engagiertes Land

Bundespräsident kündigt „Ehrentag 2026“ an

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 23. Mai 2025 im Schloss Bellevue in Berlin seine Initiative eines Ehrentages vorgestellt. Damit soll nächstes Jahr der 77. Jahrestag des Grundgesetzes mit freiwilligem Engagement in ganz Deutschland begangen werden. Die Initiative, deren Schirmherr der Bundespräsident ist, orientiert sich an der britischen Aktion „Big Help Out“. Diese wurde anlässlich der Krönung von König Charles III. im Mai 2023 ins Leben gerufen. In den Jahren 2023 und 2024 sollen sich dort nach Medienangaben jeweils rund 6,5 Millionen Menschen bei rund 50.000 Aktionen beteiligt haben. Über den geplanten bundesweiten Ehrentag am 23. Mai 2026 informiert eine Website und lädt Unternehmen, Kommunen, Zivilgesellschaft und Medien ein, daran mitzuwirken. 

Zur Rede des Bundespräsidenten
Zur Webseite Ehrentag
„The Big Help Out“

Engagementpolitik in der neuen Bundesregierung und im Bundestag

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Zuständig für Engagementpolitik in der neuen Bundesregierung ist Christiane Schenderlein (CDU). Sie wurde zur Staatsministerin für Sport und Ehrenamt beim Bundeskanzler berufen. Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 geben die in der vorherigen Legislaturperiode verantwortlichen Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Innern und für Heimat ihre Zuständigkeiten an das Bundeskanzleramt ab.

Im Deutschen Bundestag wurde anstelle des in den vergangenen Legislaturperioden tätigen Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement am 15. Mai 2025 ein Ausschuss für Sport und Ehrenamt eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums am 21. Mai 2025 wurde die Abgeordnete Aydan Özoguz (SPD) zur Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Er hat 14 ordentliche Mitglieder.

Die Einrichtung eines Vollausschusses zum bürgerschaftlichen Engagement ist mehrfach bereits in früheren Legislaturperioden gefordert worden (bürgerAktiv berichtete 2022 und 2018). Im Unterschied zum Unterausschuss kann ein Vollausschuss Gesetzentwürfe beraten, sich initiativ mit Fragen und Vorgängen befassen und Ministerien zu bestimmten Maßnahmen auffordern (bürgerAktiv analysierte).

Abgeschafft hat die neue Bundesregierung am 6. Mai 2025 25 der insgesamt 43 Beauftragten, Bevollmächtigten und Koordinatoren von Regierung und Ministerien. Zu den gestrichenen Funktionen gehört auch die Beauftragte für Soziale Innovationen, die unter der Vorgängerregierung im Bundesministerium für Bildung und Forschung angesiedelt war.

Zum Organisationserlass
Zum Ausschuss für Sport und Ehrenamt
Beauftragte

Engagementförderung im neuen Koalitionsvertrag

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CDU, CSU und SPD haben am 9. April 2025 den Koalitionsvertrag für eine schwarz-rote Bundesregierung vorgestellt, die voraussichtlich im Mai 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das 144 Seiten umfassende Dokument trägt den Namen „Verantwortung für Deutschland“. Die Aussagen zur Engagementpolitik überschneiden sich mit etlichen anderen Politikbereichen und finden sich daher an vielen verschiedenen Stellen im Vertrag. Es handelt sich sowohl um konkrete Maßnahmen wie auch um vage Formulierungen und Absichtsbekundungen. Der Koalitionsvertrag betrifft ehrenamtliches Engagement, Gemeinnützigkeit und Freiwilligendienste. Die Schwerpunkte sind Entbürokratisierung, finanzielle Verbesserungen, gelabelt mit dem Begriff „Zukunftspakt Ehrenamt“. Neu ist, dass ein Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt ernannt werden soll.

Nachfolgend sind die verschiedenen Vorhaben – weitgehend im Wortlaut – aufgelistet.

Finanzielle und steuerrechtliche Verbesserungen

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
  • Ausnahme vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro
  • Keine Aufteilung mehr in Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr erzielen
  • Möglichst weitgehende Befreiung von der Mehrwertsteuer für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
  • E-Sport wird gemeinnützig
  • Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten wird mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit geschaffen.
  • Die Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden
  • Das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen soll durch die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes flexibilisiert werden
  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke
  • Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts

Bürokratieabbau und Vereinfachung

  • Umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement
  • Vereinfachung der Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine
  • Vereinfachung des Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrechts
  • Verbesserung des Haftungsprivilegs für Ehrenamtliche
  • Prüfung, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) praxisgerecht an die Belange von ehrenamtlichen und nicht-kommerziellen Veranstaltern angepasst werden können
  • Prüfung der Ausnahme nicht-kommerzieller Tätigkeiten (z.B. in Vereinen) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene

Stärkung und Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft

  • Schaffung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“
  • Ernennung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt
  • Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit seiner Unterstützung für Projekte zur demokratischen Teilhabe wird fortgesetzt, aber es soll unabhängig geprüft werden, ob es seine Ziele erreicht und wie es wirkt.
  • Anerkennung von Vereinen als Bildungsorte, um Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter und Trainer zu ermöglichen
  • Prüfung von Möglichkeiten, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu machen und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern
  • Stärkung und Schutz ehrenamtlichen Engagements, insbesondere der „Blaulicht-Familie“ sowie der Vereine und Verbände; Angriffe auf Rettungskräfte sollen härter und schneller bestraft werden
  • Weiterer Ausbau der Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
  • Unterstützung des Vorhabens, eine Rechtsform „Europäischer grenzüberschreitender Verein“ einzuführen
  • Fortsetzung dialogischer Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages
  • Unterstützung gemeinnütziger Organisationen wie den Tafeln bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung
  • Stärkung der zivilgesellschaftlichen Akteure in Ländern des Globalen Südens und Einsetzen für den Schutz und die Erweiterung von deren Freiräumen
  • In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (beispielsweise durch Kirchen, NGOs, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, politische Stiftungen) fortgesetzt
  • Stärkung der Rolle einer lebendigen Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte, der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der freien Meinungsbildung in Europa
  • Förderung Sozialer Innovationen durch Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds

Freiwilligendienste

  • Stärkung der Freiwilligendienste, Sicherstellung der überjährigen Finanzierung und sukzessiver Ausbau der Strukturen und Plätze
  • Implementierung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz, Integration von Modellprojekten des freiwilligen Handwerksjahres
  • Ermöglichung eines Freiwilligendienstes unabhängig vom Geldbeutel der Eltern
  • Mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld im Freiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr

Koalitionsvertrag zum Herunterladen

 

 

Lobbyarbeit kostet eine Milliarde Euro

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Für Lobbyarbeit auf Bundesebene haben Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter im Jahr 2024 rund eine Milliarde Euro ausgegeben. Darüber berichtete am 31. März 2025 die Süddeutsche Zeitung unter Bezug auf einen Bericht des Bundestages. Ende 2024 waren demnach 26.998 Personen im Lobbyregister benannt. Häufigste Ziele der Lobbyarbeit waren Wirtschaft und Umwelt. Der „Bericht der registerführenden Stelle nach § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes über die Führung des Registers im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024“ (Bundestagsdrucksache 20/15100) vom 31. März 2025 kann auf der Webseite des Bundestags heruntergeladen werden. 

Zur Bundestagsdrucksache
Zum Bericht der Süddeutschen Zeitung 

 

Länger löschen können in Bayern

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

In Bayern sollen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr künftig bis zum gesetzlichen Rentenalter von derzeit 67 Jahren Dienst tun können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Dies geht aus dem am 9. April 2025 vom Bayerischen Landtag in erster Lesung behandelten Gesetzentwurfes für ein neues Feuerwehrgesetz hervor. Damit soll den Personalproblemen begegnet werden. Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrleuten in Bayern sind rund 320.000 ehrenamtlich tätig. Weitere Änderungen betreffen Datenschutzfragen beim Einsatz von Drohnen oder Löschroboter bei der Brandbekämpfung, finanzielle Entschädigungen für Ausbilder sowie den Kostenersatz bei Fehlalarmen, etwa durch falsch abgesetzte Notrufe von Smartphones oder Smartwatches.  

Zur Meldung des Bayerischen Innenministeriums 

Verfassungsschutz warnt vor Cyberangriffen auf deutsche NGOs

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) warnt vor einer wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe, die mutmaßlich von russischen Hackergruppen ausgehen und gezielt deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) treffen. Vor allem Organisationen, die sich mit Menschenrechten, Demokratie und Osteuropa beschäftigen, würden ins Visier genommen, berichteten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung übereinstimmend am 21. März 2025.  

Russland schränke nicht nur die Arbeit deutscher Organisationen in Russland durch Listungen als „unerwünscht“ oder „extremistisch“ ein (bürgerAktiv berichtete), sondern führe zunehmend auch Hackerangriffe auf deren IT-Systeme durch, schrieb die Süddeutsche Zeitung am 21. März 2025 unter Berufung auf ein Papier des für die Spionageabwehr zuständigen deutschen Inlandsgeheimdienstes. 

Die Hackerangriffe erfolgten oft über gezielte Phishing-Mails, die auf den ersten Blick seriös wirkten und Mitarbeitende dazu verleiten sollen, Schadsoftware auf ihren Rechnern zu installieren. Der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, appellierte an NGOs und politische Akteure, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken und sich untereinander mehr über mögliche Hackerangriffe auszutauschen. 

Zum Beitrag in der Süddeutschen Zeitung (+)
Zum NDR-Beitrag