Niedersachsen: Neue Förderrunde für soziale Innovationen und Stärkung der Demokratiearbeit

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Die niedersächsische Landesregierung weitet die Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement aus. Das betrifft die Förderung innovativer sozialer Projekte sowie die langfristige Absicherung der Demokratiearbeit. Die Landesregierung veröffentlichte dazu zwei Mitteilungen am 16. und 17. Februar 2026.

Gemeinnützige Organisationen können sich demnach ab sofort um Fördermittel des Landesprogramms „Soziale Innovation“ bewerben. Unterstützt werden Projekte, die neue Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln – etwa in den Bereichen Arbeitswelt, Daseinsvorsorge im ländlichen Raum oder soziale Integration. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2026.

Zur Stärkung der Demokratie hat die Landesregierung angekündigt, das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte im Niedersächsischen Justizministerium und das ressortübergreifende Landesprogramm für Islamismusprävention auszubauen. Sie reagiert damit auf die Ergebnisse des neuesten Berichts der Landesprogramme für Demokratieförderung und Extremismusprävention. Als eine der zentralen Herausforderungen benennt der Bericht die Gefahren durch den digitalen Wandel der Gesellschaft insbesondere für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt soll deshalb künftig auf der Medienkompetenz und dem Umgang mit Desinformation im digitalen Raum liegen.

Zur Presse-Information Soziale Innovationen
Zur Presse-Information Demokratieförderung

Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet Engagementstrategie 2030

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Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat am 13. Januar 2026 eine neue Engagementstrategie verabschiedet, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt bis zum Jahr 2030 zu verbessern.

Vorgesehen sind unter anderem der Ausbau der Freiwilligenagenturen und der Aufbau einer Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, um die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu verbessern. Ein landesweites digitales Engagement-Portal soll die Suche nach Einsatzmöglichkeiten vereinfachen.

Für Kleinstförderungen soll ein standardisierter, bürokratiearmer Prozess entwickelt werden, der besonders kleinen Initiativen schnellen Zugriff auf Finanzmittel ermöglicht.

Engagierte sollen ihre im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten künftig durch einen offiziellen Nachweis belegen können und diesen etwa Bewerbungen beizulegen. Um Unternehmen und Betriebe für die Freistellung von Personal zu sensibilisieren, sollen ein Zertifikat „Engagementfreundlicher Betrieb“ sowie ein Netzwerk „Engagierte Unternehmen im Land“ initiiert werden.

Außerdem ist vorgesehen, die Ehrenamtskarte MV bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, um neue Zielgruppen, beispielweise Schülerinnen und Schüler anzusprechen.

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Zur Engagementstrategie

Saarland: Gemeinnützige können GEMA-Gebühren erstattet bekommen

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Das Saarland will ab 2026 gemeinnützigen Vereinen und Organisationen die GEMA-Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr erstatten. Das gab Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Mitte Januar 2026 bekannt. Es gibt allerdings zahlreiche Einschränkungen und Ausnahmen. So darf die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreiten, die Veranstaltung keinen Eintritt kosten und die Musik nicht im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen (Konzerte, Festivals). Außerdem sind unter anderem Online- und Streamingveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Veranstaltungen im öffentlichen Raum (beispielsweise Fastnachtsumzüge), Weihnachtsmärkte und ähnliches ausgenommen. Die Landesregierung will auch Mittel bereitstellen, um Verbänden die Kostenübernahme mit eigenen GEMA-Verträgen zu ermöglichen. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte der Musiker geltend macht.

Information der Landesregierung
Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks

Bericht über Stiftungen des Bundes vorgelegt

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Der Bund hat seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 99 Stiftungen errichtet oder errichten lassen. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund diesen Stiftungen rund 7,57 Milliarden Euro als Stiftungsvermögen bereitgestellt. Im Jahr 2024 haben die Stiftungen des Bundes darüber hinaus insgesamt rund 2,28 Milliarden Euro an weiteren Förderungen aus Bundesmitteln erhalten. Dies ist dem Stiftungsbericht des Bundes 2024 vom 20. November 2025 zu entnehmen. Der Bericht enthält detaillierte Angaben zu jeder Stiftung.

Die vom Stiftungsvermögen her größten Stiftungen sind die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Volkswagen-Stiftung, die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten-Überleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die Bundesstiftung Frühe Hilfen und die Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit.

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Zum Stiftungsbericht

BMF verlängert Sonderregelungen für Ukraine Hilfen

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Die steuerlichen Erleichterungen für Spenden, die Unterbringung von Geflüchteten und unentgeltliche Leistungen zugunsten der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten gelten nun bis zum 31. Dezember 2026. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 mit. Es hatte mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022 eine Reihe von Sonderregelungen erlassen, um humanitäre Hilfe steuerlich zu erleichtern, und den jährlichen Geltungszeitraum regelmäßig verlängert. Unter anderem erlauben die Sonderregelungen, dass gemeinnützige Körperschaften Spendenaktionen für die Ukraine-Hilfe durchführen, auch wenn diese Zwecke nicht in ihrer Satzung verankert sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Stiftungen (bürgerAktiv berichtete).

Zum aktuellen BMF-Schreiben

Steueränderungsgesetz 2025 ist in Kraft

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Seit 1. Januar 2026 gilt das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Die wichtigsten Änderungen:

Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Als ehrenamtliches Organmitglied gelten jetzt Personen, die in ihrem Amt nicht mehr als 3300 Euro im Jahr verdienen. Sie haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bisher lag die Grenze bei einem Verdienst in Höhe der Ehrenamtspauschale.

Die Grenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung liegt jetzt bei Einnahmen ab 100.000 Euro. Gemeinnützige Organisationen mit geringeren Einnahmen müssen diese nicht mehr innerhalb von zwei Jahren ausgeben.

Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 Euro angehoben. Für Gewinne unter dieser Grenze entfällt die Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Außerdem hat der Gesetzgeber den E-Sport in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufgenommen.

Zum Beschluss des Bundesrats

Niedersachsen verabschiedet Ehrenamtsstrategie

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Die Niedersächsische Landesregierung hat am 28. Oktober 2025 ihre Strategie für Engagement und Ehrenamt verabschiedet. Ziel ist, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern. Unter anderem soll ein landesweiter Kompetenznachweis eingeführt werden, der im Engagement erworbene Schlüsselqualifikationen bescheinigt. Vorgesehen sind auch die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle Ehrenamt in der Staatskanzlei und die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Ehrenamtliche. Die Strategie greift Empfehlungen der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ auf, die 2022 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte (bürgerAktiv berichtete März 2022)

Zur Ehrenamtsstrategie

Sozialversicherungspflicht trotz Ehrenamt

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Die bloße Bezeichnung einer Tätigkeit als „Ehrenamt“ schütze nicht vor einer etwaigen Sozialversicherungspflicht, schreibt das Anwaltsportal jura.cc und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 14 BA 39/24) vom Oktober 2025.

Der Präsident eines Verbandes hatte gegen die sogenannte Statusfeststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung vor dem Sozialgericht Berlin geklagt. Dieses sah ebenfalls eine Sozialversicherungspflicht vorliegen, wogegen der Verbandspräsident in Berufung ging. Das Landessozialgericht bestätigt jetzt das vorinstanzliche Urteil und führte an, dass der Verbandspräsident eine regelmäßige Aufwandsentschädigung bezogen hatte, in die Arbeitsorganisation des Verbandes eingebunden war und einer rechtlichen Weisungsgebundenheit unterlag. Daher liege eine abhängige Beschäftigung vor, die eine Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung begründe.

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Sechster Freiwilligensurvey erschienen: Zahl der Engagierten leicht gesunken

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Die Bundesregierung hat am 14. November 2025 den Kurzbericht mit zentralen Ergebnissen des Freiwilligensurveys 2024 vorgestellt. Er basiert auf Daten von mehr als 27.500 Befragten. Danach waren im Jahr 2024 36,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland freiwillig engagiert, das entspricht etwa 27 Millionen Menschen. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2019 waren es noch drei Prozentpunkte mehr. Bei Personen ohne Migrationshintergrund liegt die Engagementquote bei 40 Prozent, bei Personen mit Migrationshintergrund um mehr als 10 Prozent niedriger. Nach wie vor korrespondiert das Engagement mit dem Bildungsgrad: Im Jahr 2024 engagieren sich Personen mit niedriger Schulbildung zu 24,6 Prozent, Personen mit mittlerer Schulbildung zu 35,9 Prozent und Personen mit hoher Schulbildung zu 45,5 Prozent. 2024 übten 26 Prozent der Engagierten im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Leitungs- oder Vorstandsfunktion aus. Im Jahr 1999 betrug der Anteil 37 Prozent, seit 2014 ist der Wert weitgehend stabil.

Gut die Hälfte der Engagierten sind bis zu zwei Stunden pro Woche ehrenamtlich aktiv, rund ein Viertel gibt an, für die Tätigkeit drei bis fünf Stunden in der Woche aufzuwenden, und knapp jede fünfte Person nennt sechs oder mehr Stunden pro Woche. Das ist eine leichte Steigerung. Fast die Hälfte der Befragten engagiert sich für mehr als eine Sache: 26 Prozent berichten von zwei freiwilligen Tätigkeiten und 21 Prozent haben drei oder mehr Engagements. Beenden Personen ihr bürgerschaftliches Engagement, nennen 62 Prozent fehlende Zeit als Grund. An zweiter Stelle folgen mit 32 Prozent gesundheitliche Gründe sowie der Wunsch, keine Verpflichtungen mehr eingehen zu wollen (31 Prozent).

Für den Freiwilligensurvey 2024 wurden über 27.500 Personen im Alter ab 14 Jahren telefonisch befragt. Auftraggeber des sechsten Freiwilligensurveys ist die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Eine vertiefte Auswertung soll im Laufe des Jahres 2026 erscheinen. Durchgeführt und ausgewertet wurde der aktuelle Freiwilligensurvey vom Meinungsforschungsinstitut Verian. Als Vorgänger von Verian war TNS Infratest Sozialforschung bereits für die Durchführung der Surveys 1999, 2004 und 2009 zuständig. Der Deutsche Freiwilligensurvey wird seit 1999 alle fünf Jahre durchgeführt. Der Kurzbericht zur fünften Umfrage wurde im März 2021 veröffentlicht (bürgerAktiv berichtete März 2021)

Freiwilligensurvey Kurzbericht

Verlagerung ins Kanzleramt: Bundesregierung ordnet Engagementpolitik neu

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Die Bundesregierung verlagert einige, aber nicht alle Zuständigkeiten für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in das Bundeskanzleramt. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15. Oktober 2025 hervor (BT-Drucksache 21/2259).

Zum 1. November 2025 sollen demnach mehrere Referate aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) formell in das Kanzleramt in den Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übergehen. Insgesamt wechseln Mitarbeitende auf knapp einhundert Stellen die Ministerien.

Aus dem BMI wechseln:

– die Abteilung „Sport“,

– das Referat H III 5 „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement“.

Aus dem BMBFSFJ wechseln:

– das Referat 111 „Grundsatzangelegenheiten Engagementpolitik, Digitales Engagement“,

– das Referat 112 „Deutsche Engagementstiftung, Engagementinfrastrukturen“ und

– das Referat 113 „Engagementförderung und -forschung“.

Andere Bereiche der Ehrenamts- und Engagementpolitik der Bundesregierung verbleiben in den bisherigen Ministerien. Dazu gehört beispielsweise der Bereich Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Beim BMBFSFJ bleibt die Zuständigkeit für die Freiwilligendienste und im BMI die Verantwortung für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz. Die Gesetzgebungskompetenz und Umsetzungsverantwortung im Gemeinnützigkeits-, Steuer-, Vereins- und Datenschutzrecht liegen weiterhin beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zur Drucksache

Sachverständige fordern weniger Bürokratie beim Ehrenamt

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Bei der Anhörung zur „Aktuellen Situation des Ehrenamts in Deutschland“ des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestags am 8. Oktober 2025 machten sich die geladenen Sachverständigen für weniger Bürokratie beim Ehrenamt stark. Dass dies ein zunehmendes Problem ist, machte Jan Holze von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutlich. Bürokratische Entlastung sei eine der zentralen Herausforderungen für das Ehrenamt. Ein mittelgroßer Verein verbringt laut einer Erhebung des Normenkontrollrats Baden-Württemberg 42 Tage pro Jahr mit bürokratischen Verwaltungstätigkeiten.

Jan Wenzel vom Bündnis für Gemeinnützigkeit forderte eine Vereinfachung des Haushalts- und Zuwendungsrechts und die Einführung des „Once-Only“-Prinzips für Registerpflichten. Daten sollten nur einmal erfasst und nicht, wie bisher, mehrfach bei verschiedenen Behörden gemeldet werden müssen. Dr. Lilian Schwalb vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) schlug die Etablierung überjähriger Förderlaufzeiten für Projekte vor sowie die Einführung einer Gemeinwohlkostenpauschale. Tobias Kemnitzer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) wies darauf hin, dass es auch Anerkennung in Form von Respekt für zivilgesellschaftlichen Eigensinn brauche.

Zur Ausschusssitzung

Bundesregierung zufrieden mit DSEE

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Die Bundesregierung zieht auf Grundlage der externen Evaluierung ein positives Fazit zur Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), die jetzt als Unterrichtung vorliegt (Drucksache 21/1800 vom 2. Oktober 2025).

Zu den Stärken der Arbeit der DSEE gehöre, dass Engagement und Ehrenamt mehr Sichtbarkeit erhalten haben und die Stiftung erfolgreich zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung vermittle. Das breite Angebot aus Service, Beratung, Qualifizierung und Förderprogrammen habe sich als großer Vorteil für die Wirksamkeit der Stiftung erwiesen. Gleichzeitig habe die Stiftung mit Personalmangel und einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden zu kämpfen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Akteuren aus der Wirtschaft sei noch ausbaufähig und marginalisierte und unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit Migrationsgeschichte erreiche die Stiftung nur unzureichend, heißt es in der Unterrichtung.

Die Gutachter betonen, dass der Bedarf an Förderung die verfügbaren Mittel der DSEE bei Weitem übersteigt. So seien Förderprogramme zum Teil „massiv überzeichnet“, was zu einer hohen Ablehnungsquote führt. Neben einer Erhöhung der Mittel wurde von Mitarbeitenden der DSEE in Interviews auch der Wunsch nach größerer Flexibilität bei der Verwendung der bestehenden Gelder geäußert, etwa durch eine einfachere Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln, geäußert.

Die externe Evaluierung wurde von der Syspons GmbH durchgeführt. Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vom 25. März 2020 (DSEE-G).

Zur Unterrichtung

Bürgerstiftungen beim Bundespräsidenten – Bürgerfest 2026 in Bonn

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Rund 4000 ehrenamtlich Engagierte nahmen am 13. September 2025 am Bürgerfest des Bundespräsidenten im Garten von Schloss Bellevue teil. Darunter auch Vertreter der Bürgerstiftungen aus Bruchsal, Hemmingen und Winnenden, der Hellweg-Region und aus Mittelhessen, die die Stiftung Aktive Bürgerschaft zur Einladung vorgeschlagen hatte.

Der Bundespräsident sagte in seiner Begrüßung, Millionen Menschen seien in Deutschland ehrenamtlich engagiert. Wahr sei aber auch: Das klassische Ehrenamt werde älter; die Aufgaben, die es gebe, die blieben und die manchmal sogar mehr würden, verteilten sich auf weniger Schultern. Er habe daher die Initiative für einen „Ehrentag“ am 23. Mai 2026 angestoßen, bei dem sich alle Menschen in Deutschland für einen guten Zweck engagieren sollen (bürgerAktiv berichtete).

Für 2026 ist das Bürgerfest des Bundespräsidenten Anfang September in Bonn in der Villa Hammerschmidt geplant, teilte das Bundespräsidialamt am 24. September 2025 auf Anfrage der Stiftung Aktive Bürgerschaft mit. Der Dienstsitz des Bundespräsidenten, Schloss Bellevue, wird ab 2026 für mehrere Jahre umfassend saniert, hatte DIE WELT am 4. August 2025 berichtet.

Rede des Bundespräsidenten
Sanierung des Dienstsitzes
Bericht in der WELT

Entwurf des Steueränderungsgesetz 2025 mit Regelungen zur Gemeinnützigkeit

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Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 einen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz veröffentlicht, der auch Änderungen der Regeln zur Gemeinnützigkeit enthält. Wörtlich werden genannt:

  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 1 AO)
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nummer 26, 26a EStG)
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Absatz 1 Nummer 5 Satz 4 AO)
  • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro (§ 64 Absatz 3 Satz 2 AO)
  • Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 AO)
  • Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nummer 11 AO)

Die Bundesregierung setzt damit einen Teil der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahmen der Engagementpolitik um (BÜRGERAKTIV BERICHTETE).

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Presseinformation des Bundesfinanzministeriums

 

Aufwand und Kosten durch das Stiftungsregister – aber erst ab 2028

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Die Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters soll auf 2028 verschoben werden. Das ist einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3. September 2025 zu entnehmen, der Mitte September 2025 bekannt wurde. Die notwendige Technik für das Führen des Registers stehe noch nicht bereit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bislang gilt der 1. Januar 2026 als Starttermin.

Alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland sind mit der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (bürgerAktiv berichtete) verpflichtet, sich im bundesweiten Stiftungsregister eintragen zu lassen. Was dann auf die Stiftungen zukommen soll, hat die Stiftung Aktive Bürgerschaft beim Bundesamt für Justiz erfragt, das dazu am 4. September 2025 diese Angaben machte:

Anmeldungen zum Stiftungsregister sind aktiv von den bestehenden Stiftungen vorzunehmen. Eine Übernahme der Daten von den Stiftungsaufsichtsbehörden ist nicht vorgesehen. Die Anmeldung ist öffentlich zu beglaubigen.

Für die Ersteintragung wird voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von 75 Euro erhoben. Für nachträgliche Änderungen in das Stiftungsregister wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro anfallen. Ausnahmen und Kostenbefreiungen sind nicht vorgesehen.

Das Stiftungsregister wird für Eintragungen über das unter der Internetseite www.handelsregister.de betriebene Registerportal zugänglich sein. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Justiz auf seiner Website zur Verfügung.

Informationen zum Stiftungsregister 
Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Bayrische Enquete-Kommission legt Entlastungspaket für das Ehrenamt vor

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Die Enquete-Kommission „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“ des Bayerischen Landtags hat am 17. Juli 2025 Handlungsempfehlungen zum Themenfeld „Bürokratieabbau und Ehrenamt“ beschlossen. Zu den Kernpunkten der am 30. Juli 2025 veröffentlichten Empfehlungen gehören unter anderem:

  • Notarpflicht nur noch bei der Ersteintragung in das Vereinsregister, nicht mehr bei Änderungen.
  • Erleichterungen bei Datenschutzbeauftragten, Aufbewahrungsfristen für Einwilligungen, Fotoveröffentlichungen (Widerspruchslösung) und Abmahnschutz zu Impressum/Datenschutzerklärung.
  • Wechsel zu stichproben- oder anlassbezogenen Prüfungen bei kleinen Organisationen. Das Jährlichkeitsprinzip bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer soll durch eine Dreijahresbetrachtung ersetzt werden.
  • Zumindest kleine Organisationen sollen von der Abführung der Künstlersozialabgabe befreit werden und die Abgabe von den Versicherten selbst durchgeführt werden
  • Die Organisation von Festen und Veranstaltungen soll erleichtert werden durch einen Sammelantrag für Genehmigungen, weniger verkehrsrechtliche Auflagen im öffentlichen Raum und praxisgerechtere Hygieneregeln.

Die Empfehlungen fließen in den Bericht der Enquete-Kommission ein, über den dann der Landtag debattieren wird. Daraus folgende Maßnahmen sollen gegebenenfalls bis zum Ende der Legislaturperiode eingeleitet werden. Die Kommission wurde am 16. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag eingesetzt. Ihr gehören neun Abgeordnete aller Fraktionen sowie sieben externe Experten an.

Zur Webseite der Enquete-Kommission Bürokratieabbau
Zu den Handlungsempfehlungen

Baden-Württemberg führt Projekt-Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ an Schulen ein

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An Realschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg startet mit Beginn des kommenden Schuljahres 2025/26 das projektorientierte Vorhaben „Engagement und Verantwortung“ für die Klassen 7 bis 9. Die Schulen sind verpflichtet, es einzuführen. Zwei Wochenstunden sind dafür vorgesehen, um Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, kulturelle Bildung sowie Zukunftskompetenzen systematisch zu fördern. Welche Fächer beteiligt sind, legen Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz fest. Die Maßnahme ist Teil der Weiterentwicklung des G9 und soll Jugendliche gezielt zu gesellschaftlicher Teilhabe befähigen.

Zur Meldung beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026

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Im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 (Drucksache 21/600) sind im Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) Mittel für die „Stärkung der Zivilgesellschaft“ von 332,1 Millionen Euro vorgesehen, ein Zuwachs von 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon entfallen auf den Bundesfreiwilligendienst 194,2 Millionen Euro (plus 5,4 Prozent), die übrigen Freiwilligendienste Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst und Internationaler Jugendfreiwilligendienst erhalten zusammen 120,68 Millionen Euro (plus 14,2 Prozent). Nahezu stabil bleibt der Etat des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ mit 209 Millionen Euro (2025: 200 Millionen).

Im Einzelplan 04, dem Haushalt des Bundeskanzleramtes mit der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein, sind 13,3 Millionen Euro zur Förderung und Unterstützung von Ehrenamt und Engagement veranschlagt. Dazu gehören Zuschüsse beispielsweise an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), Mittel für Forschungsförderungen und öffentlichkeitswirksame Kampagnen. Ohne Etat ist eine Haushaltsstelle zur Förderung des privat öffentlichen Förderfonds gelistet, aus dem künftig „kross-sektorales Engagement im Zusammenhang mit der Verbesserung von Ankommens- und Teilhabeprozessen“ gestärkt werden soll. Der Entwurf wurde am 15. August 2025 vorgelegt. Voraussichtlich Ende November wird der Bundestag über den Haushalt 2026 abstimmen, im Dezember muss dann der Bundesrat sein Votum abgeben.

Zur Meldung in den Parlamentsnachrichten
Zum Entwurf des Bundeshaushalts 2026

Staat gab 2024 über 687 Millionen Euro für parteinahe Stiftungen aus

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Im Jahr 2024 erhielten sechs parteinahe Stiftungen in Deutschland insgesamt 687,5 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Im Einzelnen erhielten:

• Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): 197,3 Millionen Euro

• Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD): 177,7 Millionen Euro

• Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): 86,5 Millionen Euro

• Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP): 78,9 Millionen Euro

• Hanns-Seidel-Stiftung (CSU): 75,9 Millionen Euro

• Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke): 71,2 Millionen Euro

Die Förderung erfolgte auf Basis des Verteilungsschlüssels im Stiftungsfinanzierungsgesetz sowie zusätzlicher Projektmittel aus dem Bundeshaushalt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/681) vom 25. Juni 2025 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz geht auf eine Klage der AfD und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2023 zurück (bürgerAktiv berichtete). Es regelt unter anderem, dass parteinahe Stiftungen gefördert werden, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Deshalb wird ab 2026 voraussichtlich auch die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshalt gefördert werden.

Zur Meldung in den Parlamentsnachrichten
Zur Antwort der Bundesregierung

Kürzungen bei Freiwilligendiensten im Bundeshaushalt 2025

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Der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 sieht Einschnitte bei den Freiwilligendiensten vor. Insgesamt sollen die Mittel um 40 Millionen Euro gekürzt werden. Davon entfallen 17 Millionen Euro (rund 14 Prozent) auf das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ/FÖJ). Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll 23 Millionen Euro (ca. 11 Prozent) weniger erhalten. Das zuständige Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) begründet die reduzierten Ansätze mit den tatsächlich abgerufenen Mitteln im Haushaltsjahr 2023. Der Deutsche Caritasverband kritisiert die Pläne und fordert eine bessere Planungssicherheit. Der Etat des Bundeskanzleramtes, das seit dieser Legislaturperiode ebenfalls für Engagementpolitik zuständig ist, sieht in dem Haushaltsentwurf noch keine eigenen Haushaltstitel zur Förderung der Zivilgesellschaft vor. Ebenso wie der neue Zuschnitt einiger Bundesministerien im Haushaltsentwurf noch nicht abgebildet ist, fehlt auch die Stelle der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt noch.

Nach der Aussprache im Bundestag wurde der Haushaltsentwurf am 11. Juli 2025 zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Seit die Vorgängerregierung Ende 2024 zerbrach, gilt eine vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2025.

Zum Parlamentarischen Vorgang
Zum Haushaltsentwurf
Kritik an den Kürzungen

Wie die Bundesregierung das Ehrenamt stärken will

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Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, Christiane Schenderlein (CDU), hat ausgeführt, wie die Bundesregierung eine „aktive und schlagkräftige Ehrenamts- und Engagementpolitik“ umsetzen will.

Der Koalitionsvertrag enthalte zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt und Engagement, heißt es in ihrer Information vom 14. Juli 2025. Kern sei ein „Zukunftspakt Ehrenamt“ mit höheren Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Außerdem soll ein Bürokratieabbaugesetz Vereinfachungen für gemeinnützige Organisationen bringen, unter anderem im Datenschutzrecht. Auch das Gemeinnützigkeitsrecht und steuerliche Vorschriften sollen vereinfacht werden.

Angesichts zunehmender verbaler und tätlicher Angriffe auf Ehrenamtliche – etwa bei Rettungskräften oder in kommunalen Ämtern – will die Bundesregierung die Prävention von Hass und Gewalt verbessern und den Schutz Ehrenamtlicher verstärken. Ferner soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) weiter ausgebaut werden.

Die Bundesregierung hatte die Zuständigkeiten für Engagement und Ehrenamt im Kanzleramt gebündelt (bürgerAktiv berichtete). Das sei eine Aufwertung des Themenfelds und erhöhe die Effektivität der politischen Arbeit, so Schenderlein.

Zur Information der Staatsministerin

Studie untersucht KI-Fähigkeiten der deutschen Zivilgesellschaft

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Sind zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland bereit und fähig, Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert einzusetzen? Dies hat das Civic-Coding Netzwerk untersucht, eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Das Netzwerk stellte am 22. Mai 2025 die Kurzstudie „Gemeinwohlorientierte KI: Ist die Zivilgesellschaft ‚AI-ready‘?“ vor. Sie kommt zu dem Schluss, dass die deutsche Zivilgesellschaft gezielte Unterstützung durch Politik, Förderprogramme und Weiterbildungsangebote benötigt, um das Potenzial von KI gemeinwohlorientiert zu erschließen.

Drei zentrale Ergebnisse der Studie:

1. Digitale Grundlagen sind vorhanden, aber ungleich verteilt: Zwar nutzen die meisten Vereine und Stiftungen grundlegende digitale Tools wie Cloud-Speicher und E-Mail-Systeme. Kleinere Organisationen haben jedoch oft weniger Ressourcen und IT-Kompetenz als größere.

2. Die KI-Nutzung bleibt operativ und punktuell: KI kommt vor allem für einfache Aufgaben wie Textgenerierung (55 Prozent) und Übersetzungen (52 Prozent) zum Einsatz. Nur wenige Organisationen nutzen KI strategisch oder verfügen über eigene KI-Infrastruktur.

3. Fehlende Strategien und Ressourcen bremsen Fortschritt: Nur ein Drittel der Organisationen verfolgt eine klare KI- oder Digitalstrategie. Finanzielle und personelle Engpässe sowie fehlendes Fachwissen hemmen eine weitergehende Nutzung.

Für die Studie wurden 120 zivilgesellschaftliche Organisationen befragt und Experteninterviews geführt.

Kurzstudie herunterladen
Webseite des Civic-Coding Netzwerks
Fokus Künstliche Intelligenz der bürgerAktiv – Nachrichten für Engagierte

Prämien fürs Ehrenamt, aber nicht für alle

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Langjährige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk erhalten vom Land Hessen Anerkennungsprämien. Im zurückliegenden Jahr bekamen allein 368 Feuerwehrleute jeweils 1.500 Euro, weil sie sich seit 50 Jahren freiwillig einsetzen. Darüber berichtete die Hessenschau am 18. Mai 2025 unter Bezug auf eine Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion.

Im brandenburgischen Landtag will die Regierungskoalition aus SPD und BSW jetzt prüfen, „ob ehrenamtlich in der Wasserrettung Tätige, etwa in der Wasserwacht oder bei der DLRG, in das bestehende System der Zahlung einer Jubiläumsprämie einbezogen werden können“, wie die Märkische Oderzeitung am 27. Mai 2025 berichtete. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft kritisieren seit Jahren die Ungleichbehandlung bei den Jubiläumsprämien.

Zur Meldung der Hessenschau
Zum Artikel der MOZ (+)

Staatsministerin für Sport und Ehrenamt stellt Agenda vor

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Die neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), hat am 4. Juni 2025 erstmals im zuständigen Bundestagsausschuss ihre politische Agenda für das Ehrenamt vorgestellt. In der öffentlichen Sitzung betonte Schenderlein, dass die Verankerung des Themas im Bundeskanzleramt eine besondere Wertschätzung für die Millionen Engagierten in Deutschland zum Ausdruck bringe.

Zu den zentralen Vorhaben der Staatsministerin zählen die Stärkung der Anerkennung und Würdigung des Engagements, die finanzielle Entlastung von Freiwilligen sowie der Abbau bürokratischer Hürden für Vereine. Konkret kündigte sie an, die steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben. Zudem soll ein „Bürokratierückbaugesetz“ Vereine und ehrenamtliches Engagement entlasten. Als weitere Priorität nannte Schenderlein, Maßnahmen zu prüfen, die den Schutz von Ehrenamtlichen vor verbalen und körperlichen Angriffen zu verbessern könnten. Die Staatsministerin hob die große Integrationsfunktion und den gesellschaftlichen Mehrwert hervor, den Sport und Ehrenamt gemeinsam schaffen. Beim Thema Sport stehen eine Olympiabewerbung, die Reform der Spitzensportförderung und Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur oben auf der Agenda der Staatsministerin.

Der Bundestagsausschuss für Sport und Ehrenamt hatte sich am 21. Mai 2025 konstituiert (bürgerAktiv berichtete). Zur Vorsitzenden wurde die Abgeordnete Aydan Özoguz (SPD) gewählt.

Zur Berichterstattung des Deutschen Bundestages

Zehn Jahre Netzwerk Engagierte Stadt

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

112 Städte sind Mitglied im Netzwerk „Engagierte Stadt“, das am 15. Mai 2025 sein 10jähriges Jubiläum feierte. Ziel des Netzwerkes ist es, Engagement zu fördern und Stadtgesellschaften zukunftsfähig, solidarisch und lebendig zu gestalten, wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ihrer Presse-Information am 16. Mai 2025 mitteilte. Das Programm wird vom BMBFSFJ und mehreren Stiftungen, kommunalen Spitzenverbänden und weitere Organisationen getragen. Dem Schwesternetzwerk „Engagiertes Land“ gehören 93 Mitglieder an. Das Projekt fördert seit 2021 lokale Zusammenschlüsse von Vereinen und Kommunen, die das Engagement vor Ort stärker vernetzen und ihre Strukturen weiterentwickeln wollen. 

In den drei Kommunalen Spitzenverbänden in Deutschland sind rund 3200 Städte, 11.000 Kommunen und 294 Landkreise organisiert. 

Presseinformation des BMBFSFJ
Netzwerk Engagierte Stadt
Netzwerk Engagiertes Land