Engagementförderung im Wahlprogramm der Union und weiterer Parteien
https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft Stiftung Aktive Bürgerschaft https://www.aktive-buergerschaft.de/wp-content/themes/osmosis/images/empty/thumbnail.jpgIm gemeinsamen Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“ zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben CDU und CSU, die voraussichtlich den Kanzler stellen werden, am 17. Dezember 2024 auch verschiedene Maßnahmen und Vorhaben zur Engagementförderung beschlossen. Hierzu zählen im Wesentlichen:
- Erhöhung der Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale,
- Abschaffung der notariellen Beglaubigung von Anträgen auf Satzungsänderung oder Vorstandswechsel,
Vereinfachung der Genehmigungen und Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, - Änderung der Datenschutzauflagen für gemeinnützige Vereine, damit diese keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssen,
- Anerkennung des E-Sports als gemeinnützig,
- Einrichtung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt,
- ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Existenzrecht Israels sowie gegen Antisemitismus als Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Fördermittel,
- Maßnahmenbündel zu Bürokratie, Datenschutz und Haftungsfragen,
- mehr Anreize für ein Engagement privater Geldgeber und für Spenden,
- Erleichterung des Zugangs zu öffentlicher Förderung.
Die Parteien der noch regierenden Ampelkoalition, die Aussicht auf Regierungsbeteiligung haben, bleiben in ihren Programmen allgemeiner und wiederholen im Wesentlichen Ziele, deren Umsetzung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gescheitert war. Die SPD will das Ehrenamt im Zusammenhang mit Demokratiepolitik fördern. Bündnis 90/Die Grünen wollen mehr Anerkennung fürs Ehrenamt, eine Bundesehrenamtskarte und den Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitern. Beide Parteien wollen mehr Plätze in den Freiwilligendiensten. Die FDP möchte Plattformen fördern, Aufbewahrungspflichten reduzieren sowie steuerrechtliche Prozesse und Registrierung digitalisieren.
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