Anpassung der Rechnungslegung von Stiftungen

Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) liegt ein Entwurf für die Neufassung zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) vor. Das IDW empfiehlt die Anwendung bereits des Entwurfs. Stellungnahmen können schriftlich bis zum 30. April 2024 abgegeben werden. Die Neufassung ist durch die Stiftungsrechtsreform nötig geworden, die im Juli 2023 in Kraft getreten ist.

www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-ers-hfa-5-n-f.html
www.idw.de/idw/idw-aktuell/neufassung-von-idw-rs-hfa-5-zur-rechnungslegung-von-stiftungen-als-entwurf-verabschiedet.html

, Ausgabe 251 Januar 2024, Recht & Politik
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.