Anpassung der Rechnungslegung von Stiftungen

Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) liegt ein Entwurf für die Neufassung zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) vor. Das IDW empfiehlt die Anwendung bereits des Entwurfs. Stellungnahmen können schriftlich bis zum 30. April 2024 abgegeben werden. Die Neufassung ist durch die Stiftungsrechtsreform nötig geworden, die im Juli 2023 in Kraft getreten ist.

www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-ers-hfa-5-n-f.html
www.idw.de/idw/idw-aktuell/neufassung-von-idw-rs-hfa-5-zur-rechnungslegung-von-stiftungen-als-entwurf-verabschiedet.html

, Ausgabe 251 Januar 2024, Recht & Politik