Wie weit reicht der gesetzliche Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit? Ein Urteil des Bundessozialgerichts dazu haben Thomas Krüger und Leila Saberzadeh in der aktuellen Ausgabe von npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen 1/2024 erörtert. Das Gericht hatte im Dezember 2022 dem ehrenamtlichen Vorsitzenden eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes recht gegeben, der beim Besuch eines befreundeten anderen Ortsvereins verunglückte und schwer verletzt wurde. Der Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 Nr 12 SGB VII gelte umfassend, urteilte das Bundessozialgericht, und decke, wie im Fall des Klägers, auch den gegenseitigen Austausch der Hilfeunternehmen untereinander ab (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
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www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_47.html