Zweifel an Zuständigkeit des Bundes beim Demokratiefördergesetz

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages melden Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes für das Demokratiefördergesetz (DFördG-E) an. In einem am 29. Februar 2024 veröffentlichten Sachstandsbericht heißt es, eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft „Natur der Sache“ sei nach Ansicht des Verfassers in der bisherigen Debatte nicht erkennbar, da auch „koordinierte Maßnahmen der Länder“ möglich seien, um „demokratiefeindlichen Phänomenen und Extremismusformen entgegenzutreten“. Die bloße Zweckmäßigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung reiche nicht aus, eine Zuständigkeit des Bundes zu begründen. Dies wäre nur gegeben, wenn landesgesetzliche Regelungen unmöglich seien. Auch die beiden weiteren Ansätze, die Zuständigkeit des Bundes mit der Staatsleitung oder der öffentlichen Fürsorge zu begründen, reichen nach Ansicht der Wissenschaftlichen Dienste nicht aus.

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen der Demokratieförderung und Extremismusprävention finanziell absichern. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich CDU/CSU und SPD nicht auf ein Demokratiefördergesetz einigen können (bürgerAktiv berichtete). In der Ampelkoalition von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wenden sich die Liberalen gegen das Gesetz.

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, Ausgabe 253 März 2024, Recht & Politik
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