Die neuen Umsatzsteuerregeln

Die neuen Umsatzsteuerregeln sorgen für Unruhe: So hat die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora in Thüringen dem Förderverein Buchenwald untersagt, weiterhin Führungen auf dem Gelände der Gedenkstätten anzubieten. Grund seien die Umsatzsteuerregeln, die ab 2023 gelten und Gleichbehandlung fordern: Da der Verein kommerzielle Führungen anbietet, hätte die Stiftung für alle Angebote, auch die eigenen, Umsatzsteuer zahlen müssen. Das Verwaltungsgericht Weimar hat dieser Argumentation Recht gegeben und einen Eilantrag des Fördervereins abgelehnt (AZ 8 E 2607/22 We). Man darf vermuten, dass dieser Fall nicht der letzte seiner Art sein wird.

WWW.VGWE.THUERINGEN.DE/WEBTHFJ/WEBTHFJ.NSF/4AD5E8226BCE595BC125891E002024CB/$FILE/MEDIENINFORMATION%205.2022.PDF?OPENELEMENT

, Ausgabe 240 Januar 2023