4.9 Millionen Euro Corona-Hilfen für Berlins Engagierte

Gemeinnützige Vereine und Organisationen können jetzt vom 1. bis zum 25. Oktober 2020 „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ beantragen. Eine Förderung ist in der Regel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro möglich. Dafür stellt der Berliner Senat Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Millionen Euro für den Sozialwesen-Schutzschirm zur Verfügung.

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, Ausgabe 215 September 2020