Vereine, die ihr Ziel mit den Mitteln eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes verfolgen, müssen seit einiger Zeit damit rechnen, aus dem Vereinsregister gelöscht zu werden. Das Kammergericht in Berlin bestätigte 2016 eine entsprechende Entscheidung gegen einen gemeinnützigen Verein, der Kindertagesstätten betrieb. Dagegen ist Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt worden. “Es kann nur gehofft werden, dass der zweite Senat des BGH dieser Rechtsbeschwerde stattgibt”, schreibt der Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Schauhoff in npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (Heft 6/2016). Denn die Vereinsform sei alternativlos und überdies die “richtige Rechtsform”, um das Gemeinwohl zu fördern. Unter dem Titel “Der unternehmerisch tätige gemeinnützige Idealverein in Existenznot” führt er aus, warum es nicht nötig sei, eine neue Rechtsform zu schaffen.
npoR: Hoffen auf den Bundesgerichtshof
, Ausgabe 173 November-Dezember 2016