Sachsen: Juristischer Dienst des Landtags kritisiert Demokratieerklärung

Verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die sogenannte Demokratieerklärung äußert der Juristische Dienst des Sächsischen Landtags. Die vom Bundesfamilienministerium im Oktober 2010 initiierte Erklärung, die Antragsteller für Bundes- und Landesprogramme gegen Extremismus wie etwa “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” unterzeichnen müssen (< Ausgabe 108 - Januar 2011), verstoße gegen die Grundrechte der Antragsteller, so die Juristen. "Durch das Verlangen zur Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ... wird in nicht gerechtfertigter Weise in das Recht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen", heißt es in dem Rechtsgutachten vom 05.10.2011, das die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben hatte. Die Fraktionen von Grünen und SPD forderten nach Veröffentlichung des Gutachtens von der Landesregierung, "die Demokratieerklärung sofort zurückzuziehen". - Mit einer satirischen Werbekampagne für das "Extremis-Mus" der fiktiven "Firma Klausel" macht ein Demokratieverein in der Lausitz seit Oktober 2011 auf die Problematik der von weiten Teilen der Zivilgesellschaft abgelehnten Extremismusklausel aufmerksam.

, Ausgabe 117 Oktober 2011