Die Commerzbank AG muss 250.000 Euro an die Hildegard Bedemann-Busch-du Fallois Stiftung als Entschädigung zahlen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 24. März 2015 berichtete, hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Bank zu der Zahlung verurteilt, weil sie der Stiftung zu einer riskanten Anlage in einem Immobilienfonds riet, die mit dem Stiftungsrecht nicht vereinbar war, und zudem der Stiftung gegenüber Erhalt und Höhe ihrer Provision verschwiegen habe. Heimliche sogenannte Rückvergütungen an die Banken sind durchaus üblich, ist dem Bericht zu entnehmen, der auch den Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Hans Fleisch, mit der Aussage zitiert, ein Großteil der Stiftungen werde von ihren Banken bislang nicht über die teilweise sehr hohen Rückvergütungen informiert, die zu Lasten der Stiftungserträge gingen.
Commerzbank AG: Stiftung schlecht beraten
, Ausgabe 154 März 2015