Die 5.000 Euro Geldauflage, die Sebastian Edathy im Zuge der Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen ihn zahlen muss, gehen an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband Niedersachsen. Zunächst hatte das Landgericht Verden in Niedersachsen den Kinderschutzbund Niedersachsen als Empfänger bestimmt, dieser hatte das Geld jedoch nicht annehmen wollen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können, lautete seine Begründung. Edathy, ehemals SPD-Bundestagsabgeordneter, war wegen des Besitzes und des Konsums von Kinderpornographie angeklagt. Der Kinderschutzbund ist häufig Empfänger von Bußgeldern aus Gerichtsverfahren. Nach Angaben des gemeinnützigen Recherchebüros Correctiv nahm er auf diesem Weg zwischen 2011 und 2013 mehr als 5,5 Millionen Euro ein.
Kinderporno-Prozess: Kinderfeuerwehr nimmt Edathys Geld
, Ausgabe 154 März 2015