Neue Rechtsform für „Verantwortungseigentum“ gefordert

Eine Unternehmensform, bei der die Unternehmensgewinne nicht von privaten Eigentümern für ihre eigenen Zwecke abgeschöpft werden können, sondern im Unternehmen bleiben beziehungsweise reinvestiert werden: Das ist das Ziel der Stiftung Verantwortungseigentum i.G., die sich am 25. November 2019 in Berlin vorgestellt hat. Die von ihr erdachte GmbH „in Verantwortungseigentum“ würde ihren Gesellschaftern und ihren Erben zwar die Einlagen verzinst zurückerstatten. Die Gesellschafter dürften jedoch darüber hinaus keine Gewinne entnehmen. So soll sichergestellt werden, dass nur solche Personen Eigentümer sind, die sich dem Unternehmen verpflichtet fühlen, nicht aber auf ihre eigene Gewinnmaximierung zielende Investoren. Zielgruppe für die neue Rechtsform wären Familienunternehmen auf Nachfolgersuche und Start-ups, die sich dem Gemeinwohl verpflichten möchten. Die Initiatoren erachten Stiftungen als zu kostspielig für kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Rechtsformen als zu restriktiv. Ihr Vorschlag orientiert sich an der britischen Community Interest Company. Zum Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum gehören der Unternehmensberater Dr. Till Wagner und der Baumarkt-Unternehmer Thomas Bruch sowie mehr als 30 Unternehmen.

www.stiftung-verantwortungseigentum.de
www.handelsblatt.com/…

Ausgabe 206 November-Dezember 2019