Deutscher Nachhaltigkeitskodex verabschiedet

Als neuer Standard für Transparenz und die Darstellung unternehmerischer Sozialverantwortung soll der Deutsche Nachhaltigkeitskodex dienen. Beschlossen hat ihn der 2001 von der Bundesregierung berufene Rat für Nachhaltige Entwicklung am 13.10.2011. Gemeinsam mit einer Empfehlung zur Implementierung wird der Kodex der Bundesregierung überreicht. Er soll anhand von zwanzig Kriterien und je bis zu zwei Leistungsindikatoren zu den Themen Umwelt, Gesellschaft und Governance eine vergleichende Beurteilung der unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung insbesondere für Finanzanalysten und Investoren ermöglichen. Unternehmen jeder Größe und Rechtsform sollen anhand der Indikatoren freiwillig über die Erfüllung oder Nichterfüllung der Kriterien berichten (“comply or explain”). Inhaltlich orientiert sich der Nachhaltigkeitskodex an den Prinzipien des UN Global Compact, der OECD Guidelines für multinationale Unternehmen und des Leitfadens ISO 26000, instrumentell an den Berichterstattungsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) und des europäischen Analystenverbandes EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societies). Er ist ein Schritt auf dem Weg zur integrierten Berichterstattung (< Ausgabe 116 - September 2011). Erarbeitet hat der Nachhaltigkeitsrat den Kodex in einem zweijährigen Dialogprozess gemeinsam mit Vertretern von Finanzmärkten, Unternehmen und der Zivilgesellschaft. Deren Stellungnahmen sind ebenso wie der Kodex online veröffentlicht. (> Presseschau)

, Ausgabe 117 Oktober 2011